Rente mit 63: Arbeitsminister Schweitzer sucht Kompromiss statt Abschaffung

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Jede vierte Frau, die nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gegangen ist, erhält weniger als 1.200 Euro gesetzliche Rente. Das belegen neue Zahlen der Bundesregierung. Ob künftige Jahrgänge die Rente mit 63 noch nutzen können, verhandelt die Koalition gerade, und der neue Arbeitsminister setzt dabei andere Akzente als der Kanzler.

Rente mit 63: Schweitzer will die Frührente im Grundsatz erhalten

Alexander Schweitzer (SPD) ist seit dem 13. Oktober 2026 Bundesminister für Arbeit und Soziales. Er folgt auf Bärbel Bas, die zurückgetreten war. Mit dem Amt hat er den Auftrag übernommen, aus den Empfehlungen der Rentenkommission einen Gesetzentwurf zu machen. Eine dieser Empfehlungen lautet, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen.

Schweitzer hatte sich schon vor seinem Wechsel nach Berlin dagegen ausgesprochen. Im Spätsommer sagte er, Übergangsfristen allein würden ihm nicht reichen. Im Amt klingt er vorsichtiger. In einem Interview mit der „Rheinpfalz“, das das Arbeitsministerium veröffentlicht hat, verweist er auf den Koalitionsvertrag. Union und SPD hätten darin vereinbart, die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren grundsätzlich beizubehalten. Die Kommission weiche davon ab, was auch einige CDU-Ministerpräsidenten kritisierten. Deshalb müsse man einen guten Kompromiss finden, und er sei zuversichtlich, dass das gelinge.

Seine Vorgängerin hatte die 33 Empfehlungen noch als Paket verteidigt, aus dem sich nichts herauslösen lasse. Schweitzer sieht das anders: „Kommissionsvorschläge sind Kommissionsvorschläge sind Kommissionsvorschläge.“ Entschieden werde in Regierung und Bundestag.

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Was die Rentenkommission für die abschlagsfreie Rente vorsieht

Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 sind in diesem Punkt klar. Empfehlung 6 sieht vor, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Empfehlung 7 schließt eine Rente aus, die allein an Beitragsjahre geknüpft ist. Als Ersatz schlägt die Kommission eine Schutzrente vor. Wer lange eingezahlt hat und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten kann, soll früher gehen dürfen. Die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlägen soll außerdem erst ab 64 statt ab 63 möglich sein.

Geltendes Recht ist davon nichts. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht weiter, mit diesen Altersgrenzen:

GeburtsjahrgangAbschlagsfreier Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren
196164 Jahre und 6 Monate
196264 Jahre und 8 Monate
196364 Jahre und 10 Monate
ab 196465 Jahre

Mit genau 63 Jahren konnten nur vor 1953 Geborene abschlagsfrei gehen. Vorziehen lässt sich diese Rentenart nicht, auch nicht gegen Abschläge. Genutzt wird sie trotzdem stark. Nach Angaben des ZDF bezogen Ende 2025 rund 2,88 Millionen Menschen diese Rente. Allein 2025 kamen etwa 260.000 hinzu, das waren rund 28 Prozent aller Neurentner.

Was ein ersatzloser Wegfall bedeuten könnte, zeigt ein vereinfachtes Beispiel. Ein Versicherter des Jahrgangs 1966 mit 45 Versicherungsjahren und einer Rente von 1.450 Euro könnte heute mit 65 ohne Abzug gehen. Fiele dieser Weg weg, bliebe ihm mit 65 nur die Rente für langjährig Versicherte, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze von 67. Für 24 Monate fallen je 0,3 Prozent Abschlag an, zusammen 7,2 Prozent. Statt 1.450 Euro blieben dauerhaft 1.345,60 Euro, also 104,40 Euro weniger im Monat.

Merz hält an der Abschaffung fest

Der Kanzler sieht keinen Anlass für Abstriche. Beim Deutschlandtag der Jungen Union in Bonn sagte Friedrich Merz (CDU), er wolle die Vorschläge der Kommission so umsetzen, wie sie vorliegen. Rückendeckung bekommt er von der Jungen Gruppe der Unionsfraktion, deren Vorsitzender Pascal Reddig die abschlagsfreie Rente ganz streichen will.

Beim Zeitplan hat Merz nachgegeben. Ein Bundestagsbeschluss bis Jahresende ist vom Tisch. Das Kabinett soll den Entwurf vor Weihnachten 2026 billigen, Bundestag und Bundesrat sollen im ersten Quartal 2027 folgen. Einen Referentenentwurf aus dem Arbeitsministerium gibt es bisher nicht (Stand: 29. Oktober 2026).

Kompromissmodelle zur Rente nach 45 Jahren

In der Union kursiert seit Mitte Oktober ein Gegenvorschlag. Laut einem „Bild“-Bericht soll die abschlagsfreie Rente bleiben, aber nur für Versicherte, die 45 Jahre tatsächlich gearbeitet haben. Kindererziehung und häusliche Pflege würden dann nicht mehr voll zählen. Gitta Connemann, Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, hält das für gangbar. Die Unionsfraktion bestreitet, einen solchen Ausschluss grundsätzlich anzustreben.

Treffen würde das Modell vor allem Frauen. Fast zwei Drittel der pflegenden Angehörigen sind weiblich, und Elternzeit nehmen ganz überwiegend Mütter. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt lehnt die Idee ab, weil Kindererziehungszeiten für ihre Partei ausdrücklich dazugehören.

Als zweiter Weg gilt eine Abschaffung mit Übergangsfristen und Härtefallregeln, wie sie die Kommission mit der Schutzrente andeutet. Merz hatte sich im August für Übergangsfristen ausgesprochen, die SPD-Abgeordnete Annika Klose brachte fünf Jahre ins Gespräch. Je länger der Übergang, desto kleiner fällt allerdings die Ersparnis aus.

Häufige Fragen zur Rente mit 63

Wer kann die Rente nach 45 Versicherungsjahren derzeit nutzen?

Anspruch haben Versicherte mit mindestens 45 Jahren Wartezeit. Dazu zählen unter anderem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kinderberücksichtigungszeiten, die Pflege von Angehörigen sowie unter bestimmten Bedingungen Zeiten mit Arbeitslosengeld I oder Krankengeld. Der abschlagsfreie Beginn liegt je nach Jahrgang zwischen 64 Jahren und 6 Monaten und 65 Jahren.

Wann entscheidet die Koalition über die Rente mit 63?

Nach dem Zeitplan des Kanzlers soll das Kabinett den Gesetzentwurf vor Weihnachten 2026 beschließen. Bundestag und Bundesrat sollen im ersten Quartal 2027 abstimmen. Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, gilt das bisherige Recht.

Wie hoch wären die Abschläge ohne die abschlagsfreie Rente?

Nach heutigem Recht kostet jeder Monat vor der jeweiligen Altersgrenze 0,3 Prozent Rente. Ein Beginn mit 65 statt 67 bedeutet 7,2 Prozent Abschlag, ein Beginn mit 63 statt 67 bereits 14,4 Prozent. Der Abschlag gilt lebenslang.

Was gilt für Menschen, die diese Rente schon beziehen?

Die Empfehlung der Kommission betrifft den Renteneintritt, also künftige Rentenzugänge. Einen Eingriff in bereits bewilligte Renten sieht sie nicht vor.

Einschätzung der Redaktion

Der Ministerwechsel hat den Streit um die Rente mit 63 neu geöffnet, gelöst ist er nicht. Schweitzer kann sich auf den Koalitionsvertrag berufen, Merz auf den Kommissionsbericht, beide Seiten haben Argumente. Das Unionsmodell „Arbeitsjahre statt Versicherungsjahre“ halten wir für den schwächsten Ausweg. Es würde ausgerechnet die Jahre entwerten, in denen Menschen Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt haben, und damit vor allem Frauen treffen, deren Renten schon heute niedriger ausfallen. Ehrlicher wäre eine klare Übergangsfrist mit einer Schutzrente, deren Zugang ohne langwierige Gutachten funktioniert. Wer 45 Jahre eingezahlt hat, sollte früh genug vor dem Rentenantrag wissen, woran er ist.

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