Katastrophenschutz: Bis zu viermal höheres Sterberisiko bei Behinderung

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In Katastrophen ist das Sterberisiko für Menschen mit Behinderungen bis zu viermal so hoch wie für andere, warnt das Deutsche Institut für Menschenrechte. Der Katastrophenschutz ist darauf kaum eingestellt. Gleichzeitig plant der Bund zehn Milliarden Euro für den Bevölkerungsschutz ein, während Landkreise über Geld- und Personalmangel klagen. Für Betroffene geht es um Warnungen und Notunterkünfte, die sie erreichen.

Katastrophenschutz: Welche Lücken das Menschenrechtsinstitut benennt

Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat ihre Kritik im September 2026 in einem vierseitigen Papier gebündelt, der Position Nr. 31 des Instituts. Ausgangspunkt ist die Staatenprüfung Deutschlands von 2023. Damals äußerte der UN-Fachausschuss Sorge, dass das Katastrophenrisikomanagement nicht inklusiv ist und Selbstvertretungsorganisationen kaum beteiligt werden.

Das Papier stützt sich auf eine Bestandsaufnahme der Universität Tübingen aus dem Jahr 2024. Informationen zur Vorsorge und zum Verlauf einer Notlage sind demnach oft nicht barrierefrei. Notunterkünfte entstehen meist in Schulen oder Turnhallen, die schon im Alltag nicht zugänglich sind. Das Institut schreibt, dass Menschen mit Behinderungen deshalb häufig gar nicht evakuiert werden.

Auch die Vorsorge stößt an Grenzen. Einen Ersatz-Elektrorollstuhl oder ein Notstromaggregat für ein Beatmungsgerät können sich viele nicht leisten. Medikamente werden nur in begrenzten Mengen an Privatpersonen abgegeben, ein Vorrat ist kaum möglich. Bei Evakuierungen bleiben Hilfsmittel oft zurück. Wer seinen angepassten Rollstuhl verliert, ist laut Papier unter Umständen monatelang nicht mehr selbstständig mobil.

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Einsatzkräfte wissen zudem selten, wer im Ernstfall welche Hilfe braucht. Das betrifft etwa heimbeatmete Menschen bei einem Stromausfall. Menschen mit intellektuellen oder psychosozialen Beeinträchtigungen laufen nach Einschätzung des Instituts Gefahr, von ungeschulten Kräften als Bedrohung eingestuft zu werden.

Neue Umfrage: Krisenvorsorge hängt vom Landkreis ab

Stand: 29. Oktober 2026. Fünf Tage nach dem Original-Bericht hat CORRECTIV Ergebnisse einer Anfrage an alle 401 Landkreise und kreisfreien Städte veröffentlicht. 106 Kommunen haben bereits Maßnahmen aus einem Krisen-Handlungsplan umgesetzt, 97 haben einen solchen Plan nur erarbeitet. 38 gaben an, keine konkrete Planung zu haben, bei 160 blieb das offen. Mindestens 180 Kreise und Städte haben keine ausgewiesenen Schutzräume oder wissen nicht, ob es welche gibt. 50 rechnen damit, nötige Maßnahmen gar nicht bezahlen zu können.

Eigene Zahlen zu Menschen mit Behinderungen enthalten die veröffentlichten Ergebnisse nicht. Sie passen aber zum Befund aus Tübingen: Weil einheitliche Standards fehlen, entscheiden Land- und Stadtkreise selbst, welche Kriterien ihre Evakuierungs- und Notunterbringungskonzepte erfüllen müssen.

Katastrophenschutz für Menschen mit Behinderung: Was Bund, Länder und Kommunen ändern sollen

Die Monitoring-Stelle richtet acht Empfehlungen an alle staatlichen Ebenen und an die Einsatzorganisationen. Die wichtigsten im Überblick:

AdressatEmpfehlung des Instituts
Bund und LänderMenschen mit Behinderungen im Zivilschutzgesetz und in den Katastrophenschutzgesetzen als besonders gefährdete Gruppe nennen, Barrierefreiheit als Standard festschreiben, barrierefreien Wiederaufbau garantieren
Bund und LänderGesetzliche Grundlage schaffen, damit persönliche Hilfsmittel nach einer Rettung schnell wieder bereitstehen, etwa durch ein finanziertes Ersatzgerät, das an einem anderen Ort lagert
Bund, Länder, KommunenSelbstvertretungsorganisationen in Beiräte zum Zivil- und Katastrophenschutz aufnehmen und an Schulungen beteiligen
Bund, Länder, KommunenEigenvorsorge aller Menschen mit Behinderungen stärken, gleich ob sie in einer Einrichtung oder in der eigenen Wohnung leben
Städte und GemeindenInklusive Notfallpläne gemeinsam mit Betroffenen erarbeiten und Bedarfe datenschutzkonform erfassen
Feuerwehren und HilfsorganisationenMenschen mit Behinderungen regelmäßig in Übungen einbeziehen

Das Papier ist eine Empfehlung. Einklagbare neue Ansprüche, etwa auf einen Zweitrollstuhl, entstehen dadurch nicht.

Rechtslage und Bevölkerungsschutz-Pakt: Wo die Politik steht

Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, Schutz und Sicherheit von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen sicherzustellen. Nach Artikel 4 Absatz 5 gilt das für Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen. Das Grundgesetz verlangt in Artikel 2 den Schutz von Leben und Gesundheit und verbietet in Artikel 3 eine Benachteiligung wegen einer Behinderung.

Die Zuständigkeit ist geteilt. Der Bund regelt den Zivilschutz im Verteidigungsfall, die Länder den Katastrophenschutz. Im Einsatz handeln vor allem Kommunen, Feuerwehren und Hilfsorganisationen. Einige Länder haben reagiert: Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben ihre Gesetze angepasst, in Nordrhein-Westfalen gibt es nach Angaben des Instituts entsprechende Bestrebungen.

Auf Bundesebene hat das Kabinett am 20. Mai 2026 Eckpunkte für einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ beschlossen. Bis 2029 sollen nach Angaben des Deutschen Bundestags zehn Milliarden Euro fließen, unter anderem in Fahrzeuge, Schutzanzüge und ein Bauprogramm für das Technische Hilfswerk. Angekündigt ist außerdem ein neuer Rechtsrahmen. Ein veröffentlichter Entwurf ließ sich bis zum 29. Oktober 2026 nicht finden. Ob Menschen mit Behinderungen darin ausdrücklich vorkommen, ist offen.

In Tübingen läuft seit November 2025 das zweijährige Projekt KAI. Es soll gemeinsam mit Betroffenen einen Anforderungskatalog für Behörden und Politik erarbeiten. Zu den Partnern gehört das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Verbindliche Vorgaben schafft das Forschungsprojekt nicht.

Häufige Fragen zum Katastrophenschutz bei Behinderung

Wer ist durch Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention geschützt?

Die Vorschrift gilt für alle Menschen mit Behinderungen. Ein Schwerbehindertenausweis oder ein bestimmter Grad der Behinderung ist dafür nicht Voraussetzung. Ob ein Land diese Gruppe in seinem Katastrophenschutzgesetz ausdrücklich nennt, ist unterschiedlich geregelt.

Wie erreichen Warnungen Menschen, die keine Sirene hören?

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz warnt auch über Cell Broadcast aufs Handy und über die Warn-App NINA, die es in Leichter Sprache gibt. Für Menschen, die nicht sprechen können, gibt es die Notruf-App nora der Bundesländer. Das Menschenrechtsinstitut fordert, Warnungen grundsätzlich akustisch und optisch auszugeben.

Wann kommt der neue Rechtsrahmen für den Bevölkerungsschutz?

Das Bundesinnenministerium hat ihn mit den Eckpunkten vom 20. Mai 2026 angekündigt. Ein Termin für einen Entwurf oder einen Kabinettsbeschluss ist bislang nicht bekannt (Stand: 29. Oktober 2026).

Wo gibt es Informationen zur Notfallvorsorge in Leichter Sprache?

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz bietet einen Ratgeber für Notsituationen in Leichter Sprache an. Die Universität Tübingen hat eine Fassung ihrer Studie in Leichter Sprache veröffentlicht. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe bündelt diese Angebote auf einer eigenen Themenseite.

Einschätzung der Redaktion

Zehn Milliarden Euro sind eine Menge Geld. Ob sie Menschen mit Behinderungen schützen, entscheidet sich aber an Details: an der Rampe vor der Turnhalle, an der Warnung, die auch blinde oder gehörlose Menschen erreicht, und am Ersatzrollstuhl nach einer Evakuierung. Das Menschenrechtsinstitut hat dafür konkrete Vorschläge vorgelegt, die sich mit überschaubarem Aufwand in Gesetze schreiben ließen. Der angekündigte Rechtsrahmen des Bundes ist die naheliegende Gelegenheit. Wer jetzt Fahrzeuge und Feldbetten kauft, sollte gleich festlegen, dass sie barrierefrei sein müssen. Nachrüsten kostet später mehr, und im Ernstfall fehlt dafür die Zeit.

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