Rentenpfändung: OLG Frankfurt billigt Selbstbehalt von null Euro für Häftling

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Bei Menschen über 60 ist die Überschuldung 2025 überdurchschnittlich gestiegen. Als Gründe nennt der SchuldnerAtlas Deutschland 2025 von Creditreform steigende Lebenshaltungskosten und begrenzte Renten. Ein Beschluss zur Rentenpfändung bis auf null Euro sorgt deshalb bei vielen Älteren für Unruhe. Für gewöhnliche Schulden taugt er als Vorbild aber kaum.

Was das OLG Frankfurt zur Rentenpfändung entschieden hat

Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 18. Juni 2026 (Az. 3 Ws 222/25) die sofortige Beschwerde eines Strafgefangenen gegen die Pfändung seiner Altersrente verworfen. Zuvor war er bereits beim Landgericht Marburg gescheitert (Beschluss vom 7. April 2025, Az. 7b StVK 46/24).

Betroffen ist der frühere Steueranwalt Hanno Berger, der als eine der Schlüsselfiguren der Cum-Ex-Geschäfte gilt. Das Landgericht Bonn hatte ihn im Dezember 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt und die Einziehung seiner Taterträge angeordnet. Um diese Einziehung durchzusetzen, ließ die Staatsanwaltschaft Bonn ab September 2024 seine Rentenansprüche pfänden. Der Selbstbehalt wurde auf null Euro festgesetzt.

Warum der Freibetrag hier komplett entfallen durfte

Grundlage ist § 850f Absatz 2 der Zivilprozessordnung. Geht es um eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, darf der pfändbare Teil des Einkommens ohne die üblichen Grenzen der Pfändungstabelle bestimmt werden. Der Schuldner muss aber so viel behalten, wie er für seinen notwendigen Unterhalt und für laufende gesetzliche Unterhaltspflichten braucht.

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Halten Sie es für richtig, dass Strafgefangenen zur Einziehung von Taterträgen die gesamte Rente gepfändet werden darf?

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Berger hatte argumentiert, eine Steuerschuld sei keine solche Deliktsforderung. Das Gericht sah das anders. Vollstreckt werde keine Steuerforderung, sondern die strafrechtliche Einziehung nach den Paragrafen 73 und 73c des Strafgesetzbuchs. Diese beruhe auf demselben Lebenssachverhalt wie die vorsätzliche Steuerhinterziehung. Der Senat stützte sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der ein konkurrierender deliktischer Anspruch aus demselben Geschehen genügt.

Den Ausschlag für die Null gab die Haft. Verpflegung, notwendige Kleidung und medizinische Versorgung stellt die Justizvollzugsanstalt. Für persönliche Ausgaben gibt es Haus- oder Taschengeld, zur Entlassung gegebenenfalls ein Überbrückungsgeld. Einen ungedeckten Bedarf, der aus der Rente bezahlt werden müsste, erkannte das Gericht nicht.

Rentenpfändung bei Kredit- oder Mietschulden folgt weiter der Tabelle

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach § 54 Absatz 4 des Ersten Buchs Sozialgesetzbuch wie Arbeitseinkommen pfändbar. Liegt der Deutschen Rentenversicherung ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor, behält sie den pfändbaren Teil ein und überweist ihn an den Gläubiger. Wie hoch dieser Teil ist, ergibt sich bei einer offenen Ratenkreditforderung, einer unbezahlten Rechnung oder Mietrückständen aus der amtlichen Tabelle zu § 850c ZPO.

Die aktuellen Werte stehen in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 des Bundesjustizministeriums. Die Beträge gelten vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027.

UnterhaltspflichtenUnpfändbarer Grundbetrag pro Monat
keine1.587,40 Euro
eine Person2.184,82 Euro
zwei Personen2.517,65 Euro
drei Personen2.850,48 Euro
vier Personen3.183,31 Euro
fünf und mehr3.516,14 Euro

Wegen der Zehn-Euro-Stufen der Tabelle bleibt eine Rente ohne Unterhaltspflichten bis 1.589,99 Euro vollständig unangetastet. Was 4.866,30 Euro übersteigt, ist voll pfändbar.

Zwei Rechenbeispiele zeigen die Größenordnung. Eine alleinstehende Rentnerin mit 1.725 Euro Nettorente und einem offenen Konsumkredit verliert laut Tabelle 92,82 Euro im Monat, ihr bleiben 1.632,18 Euro. Ein Rentner mit 2.300 Euro, der seiner Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig ist, muss 57,59 Euro abgeben und behält 2.242,41 Euro.

Wann Rentnerinnen und Rentnern eine verschärfte Pfändung droht

Unterhalb der Tabellenwerte darf nur in Sonderfällen gepfändet werden. Neben Forderungen aus vorsätzlichen Delikten wie Betrug oder Unterschlagung betrifft das vor allem gesetzliche Unterhaltsansprüche, für die § 850d ZPO eigene Regeln enthält. Auch dann setzt das Gericht einen Betrag fest, der den notwendigen Lebensunterhalt sichert. Wer in einer eigenen Wohnung lebt, Miete, Strom und Lebensmittel bezahlt, hat diesen Bedarf.

Umgekehrt können Schuldner nach § 850f Absatz 1 ZPO beantragen, dass ihnen mehr als der Tabellenbetrag bleibt. Das kommt etwa bei hohen Krankheitskosten oder besonderen Bedürfnissen infrage. Die Ausgaben müssen nachgewiesen werden.

Häufige Fragen zur Rentenpfändung

Wie viel Rente ist 2026 vor einer Pfändung geschützt?

Seit dem 1. Juli 2026 liegt der unpfändbare Grundbetrag bei 1.587,40 Euro netto im Monat. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 Euro hinzu, für die zweite bis fünfte jeweils 332,83 Euro. Die Werte gelten bis zum 30. Juni 2027.

Darf die Rentenversicherung gepfändetes Geld direkt an Gläubiger zahlen?

Ja. Ist die Rentenversicherung im Pfändungsbeschluss als Drittschuldnerin benannt, zieht sie den pfändbaren Betrag vor der Auszahlung ab und leitet ihn weiter. Auf dem Konto kommt dann nur der verbleibende Teil der Rente an.

Was gilt für die Rente auf einem P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto schützt Guthaben bis zur Höhe des monatlichen Grundfreibetrags, aufgerundet sind das derzeit 1.590 Euro. Höhere Freibeträge, etwa wegen Unterhaltspflichten, werden über eine Bescheinigung nachgewiesen. Das P-Konto greift erst, wenn die Rente auf dem Konto eingegangen ist.

Können Strafgefangene nach dem Beschluss immer ihre ganze Rente verlieren?

Nein. Das OLG hat über einen Einzelfall entschieden, in dem eine Deliktsforderung vorlag und der Lebensbedarf in Haft vollständig gedeckt war. Bestehen Unterhaltspflichten gegenüber Partnern oder Kindern oder nachweisbare eigene Ausgaben, muss das Gericht diese berücksichtigen.

Einschätzung der Redaktion

Der Frankfurter Beschluss ist juristisch folgerichtig, und er passt zum Zweck der Einziehung: Wer Millionen aus einer Straftat erlangt hat, soll sich nicht hinter dem Pfändungsschutz verstecken können, solange der Staat ohnehin für Unterkunft und Essen sorgt. Für Ruheständler mit Ratenkrediten, Nebenkostennachzahlungen oder Inkassoschulden taugt der Fall dagegen nicht als Warnsignal. Deren Schutz ergibt sich aus der Pfändungstabelle, und die ist zum 1. Juli gestiegen. Problematischer ist aus unserer Sicht, dass Pfändungen in der Praxis oft falsch berechnet werden. Hier braucht es mehr kostenlose Schuldnerberatung, gerade für Ältere mit kleinen Renten.

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