Pflegereform und Demenz: 131 Euro Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 fallen weg

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Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Demenz, etwa zwei Drittel werden zu Hause von Angehörigen versorgt, wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft angibt. Für diese Familien ist die Pflegereform mehr als eine Haushaltsfrage. Seit Donnerstag berät der Bundestag über ein Gesetz, das ihren Alltag verändert, weil der Pflegekasse 2027 rund acht Milliarden Euro fehlen.

Pflegereform: Was Familien mit Demenz in Pflegegrad 1 verlieren

Eine Demenz beginnt selten mit einem schweren Pflegefall. Am Anfang stehen Vergesslichkeit, Unsicherheit im Alltag, erste Hilfe beim Einkaufen oder bei Terminen. Viele Betroffene erhalten in dieser Phase Pflegegrad 1. Genau hier setzt das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) an: Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat soll in Pflegegrad 1 ersatzlos entfallen.

Aufs Jahr gerechnet sind das bis zu 1.572 Euro. Mit dem Geld bezahlen Familien heute etwa eine Betreuungsgruppe, eine Alltagsbegleiterin oder Hilfe im Haushalt. Als Ausgleich sieht der Entwurf eine fachliche Pflegebegleitung vor, die Angehörige beraten und Überforderung vorbeugen soll. Die Grünen-Abgeordnete Simone Fischer wies in der Debatte darauf hin, dass der Entlastungsbetrag schon 2027 wegfallen, die Pflegebegleitung aber erst 2029 starten soll.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hält den Schritt für besonders problematisch. Bei beginnender Demenz brauche es frühe Betreuungsangebote, Beratung allein reiche nicht. Wer hier spare, riskiere nach Einschätzung des Verbands mehr Krisen und frühere Heimaufnahmen.

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Verhinderungspflege und Alltagshilfen: Die Pläne für höhere Pflegegrade

Auch ab Pflegegrad 2 ordnet die Reform vieles neu. Der Entlastungsbetrag soll in einem neuen Sozialraumbudget aufgehen, das für Unterstützung im Alltag und auch für Helfer aus der Nachbarschaft genutzt werden kann. Der verfügbare Betrag soll steigen, eine konkrete Summe für Erwachsene ist noch offen. Das Pflegegeld wird Teil eines Entlastungsbudgets, über das Pflegebedürftige selbst verfügen.

Wegfallen soll der Umwandlungsanspruch. Bisher dürfen Pflegebedürftige bis zu 40 Prozent ihrer Pflegesachleistung für Alltagshilfen einsetzen. In Pflegegrad 2 mit 796 Euro Sachleistung im Monat sind das bis zu 318,40 Euro.

Für viele Angehörige von Demenzkranken wiegt ein anderer Punkt schwerer. Die Verhinderungspflege, mit der sie Urlaub, eine Kur oder einfach eine Pause planen, soll in ihrer jetzigen Form verschwinden. An ihre Stelle tritt ein Überbrückungsbudget für Not- und Akutsituationen, etwa wenn die Pflegeperson plötzlich krank wird.

LeistungHeuteNach dem Regierungsentwurf
Entlastungsbetrag Pflegegrad 1bis 131 Euro im Monatentfällt, dafür Pflegebegleitung
Entlastungsbetrag Pflegegrad 2 bis 5bis 131 Euro im Monatgeht im Sozialraumbudget auf
Verhinderungs- und Kurzzeitpflegegemeinsames Jahresbudget von 3.539 EuroÜberbrückungsbudget für Not- und Akutfälle
Umwandlungsanspruchbis 40 Prozent der Sachleistungentfällt
Rentenbeiträge für Pflegendevolle Beiträgebleiben, Kürzung gestrichen
Pflegegeld bei Neueinstufung in Grad 2 oder 3volle Höhebleibt in voller Höhe

Erste Lesung im Bundestag: Koalition kündigt Korrekturen an

In der ersten Lesung am 5. November 2026 verteidigte Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) die Reform im Grundsatz. Er bestätigte, dass die ursprünglich geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent nicht kommt. Zugleich räumte er ein, dass die Umstellung beim Entlastungsbetrag und bei der Verhinderungspflege viele Menschen beunruhige. Zum Jahresbeginn 2027 dürfe es „nicht zu harten Brüchen kommen“, sagte er laut Bundestag.

SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt nannte die Verhinderungspflege ausdrücklich als Thema für das weitere Verfahren. Simone Borchardt (CDU/CSU) versprach Nachbesserungen bei Alltagshilfen und Sozialraumbudget sowie Übergangsfristen. Die Linke legte zwei Anträge vor, um Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag zu erhalten. Alle Vorlagen liegen jetzt beim Gesundheitsausschuss (Stand: 6. November 2026).

Strengere Begutachtung, höhere Beiträge

Die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad sollen leicht steigen. Wer bereits eingestuft ist, genießt Bestandsschutz. Für Menschen, deren Demenz erst in den kommenden Jahren diagnostiziert wird, kann der Zugang zu Leistungen damit schwieriger werden.

Auf der Einnahmenseite steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent, die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat. Ab 2028 soll für mitversicherte Ehepartner ein Zuschlag von 0,52 Prozent fällig werden. Häuslich pflegende Angehörige sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums davon ausgenommen. Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben.

Häufige Fragen zur Pflegereform bei Demenz

Wann tritt die Pflegereform in Kraft?

Das Gesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren und kann sich noch ändern. Erste Regelungen sollen nach den bisherigen Plänen 2027 greifen. Ein endgültiger Termin für einzelne Leistungen steht erst nach dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat fest.

Was passiert mit bereits bewilligten Pflegegraden?

Für Menschen, die schon einen Pflegegrad haben, gilt laut Entwurf ein Bestandsschutz. Die strengeren Einstufungsregeln betreffen damit vor allem neue Anträge. Ob der Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 für bisherige Bezieher übergangsweise weiterläuft, ist Gegenstand der Beratungen.

Wie viel Geld fehlt Familien in Pflegegrad 1?

Der Entlastungsbetrag liegt derzeit bei bis zu 131 Euro im Monat. Fällt er weg, fehlen bis zu 1.572 Euro im Jahr. Angespartes Guthaben aus nicht genutzten Monaten ist von der Neuregelung nach bisherigem Stand nicht gesondert geregelt.

Bleibt die Rente pflegender Angehöriger unangetastet?

Ja, die zunächst geplante Absenkung der Rentenbeiträge um 30 Prozent ist aus dem Entwurf gestrichen. Die Pflegekasse zahlt für nicht erwerbsmäßig Pflegende weiterhin Rentenbeiträge nach den bisherigen Regeln. Das hat Minister Linnemann in der ersten Lesung bestätigt.

Einschätzung der Redaktion

Die Pflegekasse braucht Geld, daran gibt es wenig zu deuteln. Trotzdem setzt der Entwurf an einer ungünstigen Stelle an. Gerade bei Demenz entscheidet die frühe Phase darüber, wie lange Familien die Pflege zu Hause durchhalten. Wer dort 131 Euro im Monat streicht und die Beratung erst Jahre später nachliefert, spart kurzfristig und verschiebt Kosten in die Heime. Dass die Rentenkürzung gefallen ist, zeigt, dass Kritik etwas bewirken kann. Bei Verhinderungspflege und Pflegegrad 1 sollte der Ausschuss nachlegen und mindestens Übergangsfristen festschreiben. Familien brauchen Planungssicherheit, keine Reform, die erst nach dem Inkrafttreten repariert wird.

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