Prognose der Bürgergeld Regelsatz Tabelle 2024
Wie hoch wird das Bürgergeld im Jahr 2024 sein? Welche Erhöhung des Regelsatzes bring der 1. Januar 2024? Hier eine detaillierte und exakte Aussage zu machen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht seriös. Was möglich ist, ist jedoch eine vorsichtige Prognose im Hinblick auf die Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes 2024 bzw. Erhöhung der Bürgergeld Regelbedarfe zum 1. Januar 2024.
Grundlage dieser Prognose für das Bürgergeld des Jahres 2024 ist der von der Bundesregierung Anfang November letzten Jahres vorgelegte 14. Existenzminimumbericht. Hieraus lässt sich eine wahrscheinliche Erhöhung der Bürgergeld Regelsätze für 2024 ableiten.
Nachfolgend finden Sie die voraussichtlichen Regelsätze des Bürgergeldes für das Jahr 2024, wie sie nach einer Prognose der Bundesregierung aussehen könnten. Weiter unten können Sie sehen, wie sich der Regelsatz zusammensetzt.
Wir erläutern die Prognose zum Bürgergeld Regelsatz 2024 wie folgt:
Existenzminimumbericht der Bundesregierung
Der aktuell gültige Existenzminimumbericht der Bundesregierung des letzten Jahres definiert die „maßgebenden Beträge für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima“. Hintergrund: Nach Abzug der Steuern muss jedem Bürger noch so viel von seinem Einkommen verbleiben, dass er damit den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen kann. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf ist gleichzeitig das Maß für das einkommensteuerliche Existenzminimum. Die Höhe des Bürgergeldes hängt also mit dem sächlichen Existenzminimum de Steuerrechts direkt zusammen.
Berechnung der Höhe des Bürgergeld Regelsatzes
Die jeweilige Höhe des Bürgergeldes bzw. die Berechnung der jährlichen Erhöhung des Regelsatzes basiert auf der sogenannten Basisfortschreibung und der ergänzenden Fortschreibung.
Basisfortschreibung
Die Grundsicherung, also das Bürgergeld, beruht „auf einer gesamtdeutschen Verbrauchsstruktur anhand der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)“. Dies statuiert der Existensminimumbericht.
Die Entwicklung der Preise und Löhne als Mischindex bestimmt somit entscheidend die Höhe des Bürgergeldes. Das ist dann die sogenannten Basisfortschreibung.
Ergänzende Fortschreibung
Die ergänzende Fortschreibung ist mit dem Bürgergeld-Gesetz neu eingeführt worden. Sie hat den Zweck, die aktuelle Inflation besser zu berücksichtigen. Man geht dabei wie folgt vor: Es wird die Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex im zweiten Quartal des jeweiligen Jahres ermittelt. Man stellt also die einzelnen Werte des aktuellen Jahres denen des Vorjahres gegenübergestellt
Prognose für 2024
Der Existenzminimumbericht der Bundesregierung prognostiziert die Regelsatzerhöhung für das Jahr 2024 wie folgt:
„Auf Basis der diesjährigen Herbstprojektion 2022 der Bundesregierung und vor dem Hintergrund der bestehenden Unsicherheiten bezüglich der künftigen Preisentwicklung wird zum 1. Januar 2024 mit einem Anstieg der Regelbedarfsstufen von etwa 6 bis 8 Prozent gerechnet.“
Ausgehend davon haben wir die Regelbarfstufen für das Jahr 2024 mit einer Erhöung im Sinn des Mittelwerts von 7 Prozent berechnet.
Tabelle Regelsatz 2024
Regelbedarfsstufe | Regelsatz 2024 | Personengruppe |
---|---|---|
Regelbedarfsstufe 1 | 537 € (+35 €) | Alleinstehende Person |
Regelbedarfsstufe 2 | 482 € (+32 €) | Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft |
Regelbedarfsstufe 3 | 430 € (+28 €) | Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern |
Regelbedarfsstufe 4 | 449 € (+29 €) | Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren |
Regelbedarfsstufe 5 | 372 € (+24 €) | Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren |
Regelbedarfsstufe 6 | 340 € (+22 €) | Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren |
Zusammensetzung Regelsatz zum 01.01.2024
Lebensbereich | Prozentsatz | Euro-Betrag |
---|---|---|
Nahrung, Getränke, Genusswaren | 34, 70 % | 186,34 Euro |
Bekleidung Schuhe | 8,30 % | 44,57 Euro |
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung | 8,84 % | 47,47 Euro |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung | 6,09 % | 32,70 Euro |
Gesundheitspflege | 3,82 % | 20,51 Euro |
Verkehr | 8,97 % | 48,17 Euro |
Post und Telekommunikation | 8,94 % | 48,00 Euro |
Freizeit, Unterhaltung und Kultur | 9,76 % | 52,41 Euro |
Bildungswesen | 0,36 % | 1,90 Euro |
Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen | 2,61 % | 14,01 Euro |
Andere Waren und Dienstleistungen | 7,98 % | 42,85 Euro |
Gesamt | 100 % (Rundungsdifferenz) | 537 Euro (Rundungsdifferenz) |