Tabelle Bürgergeld Regelsatz 2024

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Wie hoch ist das Bürgergeld im Jahr 2024? Das können Sie nachfolgender Tabelle Bürgergeld Regelsatz 2024 entnehmen. Dort sehen Sie auch, um welchen Betrag die jeweiligen Regelsätze der Regelbedarfsstufen angehoben worden sind. Die Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes 2024 bzw. Erhöhung der Bürgergeld Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 beträgt 12,2 Prozent.

Nachfolgend finden Sie die Bürgergeld Regelsätze für das Jahr 2024 in einer Tabelle übersichtlich zusammengefasst.

Tabelle Bürgergeld Regelsätze 2024

RegelbedarfsstufeRegelsatz 2024 Personengruppe
Regelbedarfsstufe 1 563 € (+61 Euro)Alleinstehende Person
Regelbedarfsstufe 2 506 € (+55 Euro)Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
Regelbedarfsstufe 3 451 € (+49 Euro)Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige
Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
Regelbedarfsstufe 4 471 € (+51 Euro)Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
Regelbedarfsstufe 5 390 € (+42 Euro)Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 6 357 € (+39 Euro)Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren

Wir erläutern die Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes 2024 wie folgt:


Existenzminimumbericht der Bundesregierung für 2024

Der aktuell gültige Existenzminimumbericht der Bundesregierung des letzten Jahres definiert die maßgebenden Beträge für die Bemessung der steuerfrei zu stellenden Existenzminima“. Hintergrund: Nach Abzug der Steuern muss jedem Bürger noch so viel von seinem Einkommen verbleiben, dass er damit den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen kann. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz, der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf ist gleichzeitig das Maß für das einkommensteuerliche Existenzminimum. Die Höhe des Bürgergeldes hängt also mit dem sächlichen Existenzminimum de Steuerrechts direkt zusammen.

Berechnung der Höhe des Bürgergeld Regelsatzes 2024

Die jeweilige Höhe des Bürgergeldes bzw. die Berechnung der jährlichen Erhöhung des Regelsatzes basiert auf der sogenannten Basisfortschreibung und der ergänzenden Fortschreibung.

Basisfortschreibung

Die Grundsicherung, also das Bürgergeld, beruht „auf einer gesamtdeutschen Verbrauchsstruktur anhand der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)“. Dies statuiert der Existensminimumbericht.

Die Entwicklung der Preise und Löhne als Mischindex bestimmt somit entscheidend die Höhe des Bürgergeldes. Das ist dann die sogenannten Basisfortschreibung.

Ergänzende Fortschreibung

Die ergänzende Fortschreibung ist mit dem Bürgergeld-Gesetz neu eingeführt worden. Sie hat den Zweck, die aktuelle Inflation besser zu berücksichtigen. Man geht dabei wie folgt vor: Es wird die Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex im zweiten Quartal des jeweiligen Jahres ermittelt. Man stellt also die einzelnen Werte des aktuellen Jahres denen des Vorjahres gegenübergestellt


Erhöhung Bürgergeld Regelsatz 2024

Grundlage der Neuberechnung für das Bürgergeld des Jahres 2024 und der Bürgergeld Erhöhung sind der von der Bundesregierung Anfang November letzten Jahres vorgelegte 14. Existenzminimumbericht, die Entwicklung der Löhne und Gehälter sowie die Inflationsrate. Hieraus wurde die Erhöhung der Bürgergeld Regelsätze für 2024 abgeleitet. Konkret festgeschreiben wurde die Bürgergeld Erhöhung durch die Bürgergeld Regelsatz Fortschreibungsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales.

Die Bundesregierung hat die Regelsatzerhöhung für das Jahr 2024 wie folgt angegeben:

Auf Basis der diesjährigen Herbstprojektion 2023 der Bundesregierung und vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung wird zum 1. Januar 2024 der Anstieg der Regelbedarfsstufen 12,2 Prozent betragen.

Zusammensetzung Bürgergeld Regelsatz zum 01.01.2024

LebensbereichProzentsatzEuro-Betrag
Nahrung, Getränke, Genusswaren34, 70 %195,36 Euro
Bekleidung Schuhe8,30 %46,73 Euro
Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung8,84 %49,77 Euro
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände, laufende Haushaltsführung6,09 %34,29 Euro
Gesundheitspflege3,82 %21,51 Euro
Verkehr8,97 %50,50 Euro
Post und Telekommunikation8,94 %50.33 Euro
Freizeit, Unterhaltung und Kultur9,76 %54,95 Euro
Bildungswesen0,36 %2,03 Euro
Beherbergungswesen- und Gaststättendienstleistungen2,61 %14,69 Euro
Andere Waren und Dienstleistungen7,98 %44,93 Euro
Gesamt Bürgergeld Regelsatz 2024100 % (Rundungsdifferenz)563 Euro (Rundungsdifferenz)

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