Kindergeld und Bürgergeld 2025: Anspruch, Höhe und Anrechnung

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Das Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien in Deutschland und unterstützt Eltern dabei, die Kosten für ihre Kinder zu stemmen. Gleichzeitig stellt sich für viele Familien, die Bürgergeld beziehen, die Frage, wie sich das Kindergeld auf ihren Anspruch auswirkt und was sie bei der Anrechnung beachten müssen. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, wer Anspruch auf Kindergeld hat, wie hoch die Zahlungen 2025 sind, wie lange das Kindergeld gezahlt wird und wie es im Zusammenhang mit dem Bürgergeld angerechnet wird. So behalten Sie den Überblick über Ihre Ansprüche und können die staatlichen Leistungen optimal für Ihre Familie nutzen.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld steht grundsätzlich allen Eltern in Deutschland für jedes Kind zu. Es wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Auch ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Leben die Eltern getrennt, bekommt der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt.

Höhe des Kindergeldes 2025

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld einheitlich 255 Euro pro Kind und Monat – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 259 Euro pro Monat geplant.

JahrKindergeld pro Kind/Monat
2024250 Euro
2025255 Euro
2026259 Euro

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Bei Kindern, die sich in Ausbildung, Studium oder auf Arbeitssuche befinden, kann der Anspruch bis maximal zum 25. Lebensjahr verlängert werden. Für volljährige Kinder ist ein Nachweis über Ausbildung oder Studium erforderlich.

Antragstellung

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt nach der Geburt des Kindes gestellt werden – online oder per Post bei der Familienkasse. Für die Antragstellung werden die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes und des antragstellenden Elternteils benötigt.

Wird das Kindergeld auf das Bürgergeld angerechnet?

Ja, das Kindergeld wird vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Es gilt als Einkommen des Kindes innerhalb der Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet: Der Bürgergeld-Anspruch des Kindes vermindert sich um die Höhe des Kindergeldes. Dies gilt sowohl für minderjährige als auch für volljährige Kinder, solange sie zur Bedarfsgemeinschaft gehören.

Beispiel:
Hat ein Kind einen Bürgergeld-Regelbedarf von 390 Euro (z.B. 6 bis 13 Jahre) und erhält 255 Euro Kindergeld, werden diese 255 Euro als Einkommen angerechnet. Der Bürgergeld-Anspruch beträgt dann nur noch die Differenz.

Besonderheiten bei volljährigen Kindern

Auch bei volljährigen Kindern, die in der Bedarfsgemeinschaft leben, wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. In diesen Fällen kann eine Versicherungspauschale von 30 Euro monatlich vom angerechneten Kindergeld abgezogen werden – unabhängig davon, ob tatsächlich eine Versicherung besteht. Bei minderjährigen Kindern ist der Abzug nur möglich, wenn eine Versicherung nachgewiesen wird.

Ausnahme: Weiterleitung des Kindergeldes

Lebt das Kind nicht mehr im Haushalt der Eltern und wird das Kindergeld nachweislich und zeitnah an das Kind weitergeleitet, wird es nicht als Einkommen der Eltern, sondern als Einkommen des Kindes gewertet. Die Weiterleitung muss im selben Monat erfolgen, in dem das Kindergeld gezahlt wurde.

Bürgergeld-Regelsätze für Kinder 2025

Alter des KindesRegelbedarf (Bürgergeld) 2025
0 – 5 Jahre357 Euro
6 – 13 Jahre390 Euro
14 – 17 Jahre471 Euro
18 – 24 Jahre*451 Euro

* Für junge Erwachsene, die bei den Eltern wohnen oder ohne Zusicherung des Jobcenters ausgezogen sind.

Weitere Leistungen für Kinder im Bürgergeld

Neben dem Regelbedarf können Eltern für ihre Kinder weitere Leistungen beantragen, darunter:

  • Anteilige Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe (z.B. für Alleinerziehende, Schwangerschaft, Behinderung, spezielle Ernährung)
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Sofortzuschlag: Seit 2025 erhalten Kinder im Bürgergeldbezug zusätzlich einen Sofortzuschlag von 25 Euro pro Monat.

Kindergrundsicherung: Stand 2025

Die ursprünglich geplante Kindergrundsicherung, die Kindergeld, Bürgergeld für Kinder und weitere Leistungen bündeln sollte, wird 2025 nicht eingeführt. Es bleibt bei den bisherigen Regelungen mit Kindergeld und ergänzenden Sozialleistungen für Kinder.

Zusammenfassung: Anrechnung von Kindergeld auf Bürgergeld

Kindergeld wird 2025 in Höhe von 255 Euro pro Kind gezahlt und vollständig auf das Bürgergeld angerechnet. Für Kinder in Bedarfsgemeinschaften bleibt das Kindergeld damit eine wichtige, aber nicht zusätzliche Leistung. Eltern sollten die Anrechnung und die möglichen Ausnahmen kennen!

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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