Kinderzuschlag ist eine wichtige familienpolitische Leistung in Deutschland, die Eltern mit geringem Einkommen unterstützen soll, damit sie ihren Lebensunterhalt gemeinsam mit ihren Kindern besser sichern können. Der Zuschlag wirkt ergänzend zum Kindergeld und dient in vielen Fällen auch als Schutz davor, dass Familien auf Bürgergeld (ab 2026: Neue Grundsicherung) angewiesen sind. In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über den Kinderzuschlag: Voraussetzungen, Höhe, Beantragung, wichtige Änderungen sowie Antworten auf häufige Fragen.
Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine staatliche Leistung, die Familien zusätzlich zum Kindergeld erhalten können. Er richtet sich an Eltern, deren Einkommen zwar für den eigenen Bedarf ausreicht, aber nicht vollständig für den gesamten Familienbedarf einschließlich der Kinder. Ziel ist, Familien finanziell zu entlasten und Kinderarmut zu verhindern.
Zusätzlich eröffnet der Kinderzuschlag oft den Zugang zu weiteren Leistungen wie dem Bildungs- und Teilhabepaket oder einer Befreiung von Kita-Gebühren.
Voraussetzungen für den Kinderzuschlag
Um den Kinderzuschlag erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Alter des Kindes: Das Kind muss unter 25 Jahre alt sein, im Haushalt der Eltern leben und Kindergeld beziehen.
- Mindest-Einkommen der Eltern:
- Alleinerziehende müssen mindestens 600 Euro brutto monatlich verdienen.
- Paare benötigen gemeinsam mindestens 900 Euro brutto monatlich.
- Maximal-Einkommensgrenze: Entscheidend ist, dass das Einkommen der Eltern zusammen mit dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag den Bedarf der Familie deckt, ohne Bürgergeld beantragen zu müssen.
- Ohne den Kinderzuschlag wäre ein Anspruch auf Bürgergeld gegeben (für wenigstens ein Mitglied der Familie, der Bedarfsgemeinschaft)
- Wohnsitz: Die Familie muss in Deutschland wohnen und ihren Lebensmittelpunkt dort haben.
In der Regel wird der Kinderzuschlag für 6 Monate bewilligt und muss danach erneut beantragt werden.
Ein zu hohes Einkommen oder Vermögen kann den Anspruch ausschließen. Dabei werden auch Ersparnisse oder zusätzliche Einnahmen berücksichtigt.
Einkommen beim Kinderzuschlag
Für den Anspruch auf Kinderzuschlag ist das durchschnittliche Einkommen der letzten 6 Monate vor Antragstellung maßgebend.
Zum Einkommen zählen neben Lohn und Gehalt auch der Gewinn aus einer selbständiger Tätigkeit. Aber Einkommen sind auch
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
- Bafög
Bürgergeld hingegen zählt nicht als Einkommen.
Höhe des Kinderzuschlags
Seit 2025 beträgt der Kinderzuschlag bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Die genaue Höhe ist abhängig vom Einkommen der Eltern, dem Bedarf jedes Kindes sowie zusätzlichen Leistungen wie Wohngeld.
Die Berechnung erfolgt individuell:
- Reicht das Einkommen nur knapp über die eigene Sicherung hinaus, wird ein höherer Kinderzuschlag gezahlt.
- Liegt das Einkommen deutlich über der Bedarfsgrenze, reduziert sich der Anspruch oder entfällt.
Eltern sollten daher unbedingt den KiZ-Lotsen der Familienkasse nutzen, um einen ersten Eindruck über den möglichen Anspruch zu bekommen.
Kinderzuschlag und Wohngeld
Oft wird der Kinderzuschlag zusammen mit Wohngeld gezahlt. Denn beide Leistungen ergänzen sich:
- Während Wohngeld die Kosten für die Wohnung abmildert, deckt der Kinderzuschlag die Lebenshaltungskosten für die Kinder ab.
- Wer beide Leistungen erhält, hat in der Regel kein Anrecht auf Bürgergeld, da der Lebensunterhalt gesichert ist.
Dies bedeutet, dass der Kinderzuschlag in vielen Familien nicht nur Entlastung schafft, sondern auch eine Brücke zu sozialer Sicherheit darstellt.
Beantragung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss schriftlich oder online bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Benötigte Unterlagen:
- Einkommensnachweise
- Mietvertrag oder Nachweise über die Wohnkosten
- Nachweise über Vermögen und Unterhaltszahlungen
- Geburtsurkunden oder Kindergeldbescheide
Die Bewilligung erfolgt in der Regel für sechs Monate. Danach müssen Eltern einen neuen Antrag stellen, um den Anspruch überprüfen zu lassen.
Ein Tipp: Frühzeitige Antragstellung kann sinnvoll sein, da die Leistung rückwirkend nur ab dem Monat gezahlt wird, in dem der Antrag eingegangen ist.
Kinderzuschlag und Bildungspaket
Ein entscheidender Vorteil des Kinderzuschlags ist, dass betroffene Familien auch Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket haben. Dieses beinhaltet unter anderem:
- Kostenübernahme für Schulausflüge und Klassenfahrten
- Unterstützung bei Lernförderung und Nachhilfe
- Zuschüsse zum Schulbedarf (z. B. Bücher, Hefte, Taschenrechner)
- Kostenübernahme für Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas
- Beiträge zu Vereins- und Freizeitaktivitäten
Damit wird nicht nur der finanzielle Druck gemindert, sondern Kindern werden Chancen eröffnet, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Kinderzuschlag 2025: Aktuelle Änderungen
Im Jahr 2025 wurde der Höchstbetrag des Kinderzuschlags erneut angepasst und liegt nun bei 292 Euro pro Kind. Das entspricht einer Erhöhung im Vergleich zu den Vorjahren und soll die inflationsbedingten Belastungen abfedern.
Außerdem wird die Einkommensprüfung vereinfacht, um Familien den Zugang zu erleichtern. Ziel der Bundesregierung ist es, die Beantragung unbürokratischer zu gestalten und mehr Anspruchsberechtigte tatsächlich zu erreichen.
Langfristig sollte der Kinderzuschlag in die geplante Kindergrundsicherung integriert werden. Dieses sollte verschiedene Familienleistungen bündeln, darunter Kindergeld, Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets. Nunmehr soll eine von der Bundesregierung eingesetze Sozialstaatskommission ein Bündelung von verschiedenen Sozialleistungen erarbeiten, insbesondere von Wohngeld und Kinderzuschlag.
Kinderzuschlag Auszahlung
Wann der Kinderzuschlag ausgezahlt wird? Gleichzeitig mit dem Kindergeld! Dessen Zahltermine erfahren Sie hier: Kindergeld Auszahlung 2025 / 2026
Häufige Fragen zum Kinderzuschlag
Kann ich Kinderzuschlag beziehen, wenn ich Bürgergeld bekomme?
Nein, ein gleichzeitiger Bezug ist ausgeschlossen. Kinderzuschlag soll gerade verhindern, dass Familien auf Bürgergeld angewiesen sind.
Muss ich den Kinderzuschlag versteuern?
Nein, die Leistung ist steuerfrei.
Wird der Unterhalt des anderen Elternteils angerechnet?
Ja. Unterhaltszahlungen für Kinder wirken sich auf den Anspruch und die Höhe des Kinderzuschlags aus.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags?
Je nach Familienkasse kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern. Es lohnt sich, den Antrag vollständig mit allen Nachweisen einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Fazit zum Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist ein zentrales Instrument, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten. Er verhindert Kinderarmut, unterstützt bei steigenden Lebenshaltungskosten und eröffnet Zugang zu zusätzlichen Förderungen wie dem Bildungs- und Teilhabepaket. Mit bis zu 297 Euro monatlich pro Kind im Jahr 2025 kann der Zuschlag eine entscheidende finanzielle Stütze darstellen.
Anspruch auf Kinderzuschlag haben Eltern, deren Einkommen für ihren eigenen Lebensunterhalt ausreicht, nicht aber für den ihres Kindes oder ihrer Kinder. Der Kinderzuschlag verhindert also, dass Eltern Bürgergeld beantragen müssen.
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, also am selben Tag. Voraussetzungen für die Zahlung des Kinderzuschlags ist die Einhaltung der Mindesteinkommensgrenze. Er wird gezahlt für Kinder im Haushalt der Eltern, die noch nicht 25 Jahre als und unverheiratet sind. Die Höhe des Kinderzuschlags beträgt 2025 / 2026 maximal 297 pro Kind und Monat.
Wer Bürgergeld bezieht, hat keinen Anspruch auf Kinderzuschlag. Eltern sollten prüfen (lassen), ob sie einen Anspruch haben, und den Antrag frühzeitig bei der Familienkasse stellen. Besonders in Kombination mit Kindergeld und Wohngeld schafft der Kinderzuschlag eine stabile Grundlage für Familien, und vermeidet, dass sie auf Bürgergeld angewiesen sind.