4 Tipps wie Sie schnell ans Geld kommen

4 Tipps wie sie schnell ans Geld kommen
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Wenn ein Antrag auf Bürgergeld gestellt wird, sind längere Wartezeiten zu erwarten. An dieser Stelle möchten wir Ihnen vier Ratschläge geben, um die Auszahlung des Geldes zu beschleunigen.

Um Sozialleistungen wie das Bürgergeld oder Wohngeld zu erhalten, muss ein Antrag bei dem zuständigen Jobcenter gestellt werden. Leider ist es jedoch oft der Fall, dass die Bearbeitung des Antrags auf sich warten lässt und somit viel Geduld von den Antragstellern gefordert wird. Diese Verzögerungen können für viele Leistungsberechtigte, die dringend auf die finanzielle Unterstützung angewiesen sind, gravierende Folgen haben. Es gibt jedoch Möglichkeiten, um eine schnellere Bearbeitung des Antrags zu erreichen und somit schneller an das benötigte Geld zu gelangen.

Bürgergeld steht einem mit Antragsstellung zu

Als Antragsteller für Bürgergeld oder Wohngeld hast du grundsätzlich Anspruch auf die Sozialleistung. Allerdings kann es passieren, dass dein Antrag beim Jobcenter längere Zeit liegen bleibt. Für diesen Fall sollte man sich Unterstützung und nützliche Ratschläge holen. Hier kommen 4 Tipps wie man die Bearbeitung möglicherweise beschleunigen kann:

Unterlagen vollständig einreichten

Um eine zügige Bearbeitung des Antrags sicherzustellen, ist es unabdingbar, dass sämtliche Unterlagen und Bescheinigungen vollständig vorliegen. Darüber hinaus ist von großer Bedeutung, dass der Antrag mit einem Datum versehen und unterschrieben wird. Nur so kann eine zeitnahe Bearbeitung gewährleistet werden.

Eilverfahren einleiten

Leistungsberechtigte haben die Möglichkeit, beim Sozialgericht ein Eilverfahren (auch bekannt als einstweilige Anordnung) einzuleiten, wenn über ihren Antrag auf Sozialleistungen noch nicht entschieden wurde und sie dringend auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Dieses Verfahren ist frei von Wartefristen und kann somit direkt nach Antragstellung beantragt werden. Das Ziel des Eilverfahrens besteht darin, dass das Gericht das Amt dazu verpflichtet, vorläufige Leistungen wie das Bürgergeld zu zahlen. Das Gerichtsverfahren selbst ist kostenfrei, lediglich bei einer Niederlage und einer anwaltlichen Vertretung seitens des Amtes können Kosten entstehen.

Mit einer Klage drohen und eine feste Frist setzen

Um eine zügigere Bearbeitung Ihres Antrags zu erwirken, besteht die Option, dem Jobcenter eine schriftliche Androhung einer Klage zukommen zu lassen. Zunächst ist es erforderlich, den Antrag zu stellen und in einem formellen Schreiben die Dringlichkeit der beantragten Leistungen zu unterstreichen. Hierbei sollte eine Frist von ca. 2 Wochen festgesetzt werden, innerhalb derer eine Rückmeldung erwartet wird. Eine mögliche Formulierung hierfür könnte lauten: “Ich fordere Sie aufgrund meiner dringenden Bedürfnisse, welche von den beantragten Leistungen abhängen, dazu auf, bis zum … über meinen Antrag zu entscheiden oder mir mitzuteilen, welche Gründe einer Entscheidung noch im Wege stehen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.”

Eine Untätigkeitsklage erheben: 

Sollte die Behörde den Antrag auf Bürgergeld auch nach sechs Monaten immer noch nicht bearbeitet haben, besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage einzureichen. Im Gegensatz zum Eilverfahren wird dabei nicht nur eine vorübergehende, sondern eine endgültige Entscheidung beantragt. Die Nachteile einer solchen Klage liegen jedoch darin, dass das gerichtliche Verfahren sehr lange dauern kann, von mehreren Monaten bis hin zu mehreren Jahren.

Unterschied zwischen einem Eilverfahren und einer Untätigkeitsklage

Das Eilverfahren (auch als einstweiliges Rechtsschutzverfahren bekannt) und eine Untätigkeitsklage sind beide Verfahren, die in der Rechtswelt verwendet werden, um ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen.

Das Eilverfahren ist ein beschleunigtes gerichtliches Verfahren, bei dem ein vorläufiger Rechtsschutz durch eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Anordnung angeordnet werden kann. In diesem Verfahren wird versucht, schnell ein Zwischenergebnis zu erzielen, das vorläufigen Schutz bietet, während das Hauptverfahren noch läuft. Es wird meist angewendet, um unmittelbare und unumkehrbare Schäden oder Nachteile abzuwenden, bis das Hauptverfahren vollständig abgewickelt ist.

Im Gegensatz dazu ermöglicht eine Untätigkeitsklage einem Kläger, gegenüber einer Behörde oder einem Gericht zu klagen, welche sich unangemessen verzögert. Mit anderen Worten, wenn eine Behörde nicht schnell genug auf eine Anfrage reagiert hat oder den Kläger nicht angemessen behandelt hat, kann sie eine Untätigkeitsklage einreichen, um die Behörde zur Bearbeitung der Angelegenheit zu zwingen.

Zusammenfassend ist das Eilverfahren ein Verfahren für den vorläufigen Schutz, mit dem Ziel, schnell und effizient temporär Hilfe bereitzustellen. Eine Untätigkeitsklage dagegen ist ein Verfahren, um eine träge Behörde oder ein Gericht zur Anhörung und Reaktion in der Angelegenheit zu zwingen.