Schwerbehindertenausweis in der Steuererklärung: Das bringt es Rentnern

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Rentnerinnen und Rentner mit festgestelltem Grad der Behinderung (GdB) können in Deutschland 2026 ihre Einkommensteuer spürbar senken, indem sie den Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung ansetzen. Das gilt jetzt, für das laufende Steuerjahr, bundesweit – und lohnt sich vor allem, weil der Pauschbetrag das zu versteuernde Einkommen mindert, ohne dass Sie jede einzelne Ausgabe nachweisen müssen. Der Hintergrund: Typische, behinderungsbedingte Mehrkosten werden pauschal berücksichtigt – geregelt in § 33b Einkommensteuergesetz (EStG).

Was ist der Behinderten-Pauschbetrag – und warum ist er für Rentner so wichtig?

Der Behinderten-Pauschbetrag ist ein fester Jahresbetrag, den das Finanzamt vom zu versteuernden Einkommen abzieht. Für viele Rentner ist das besonders relevant, weil die Rente häufig den größten Teil der Einkünfte ausmacht. Je höher Ihr GdB, desto höher fällt der Pauschbetrag aus – und desto stärker kann sich das auf die Steuerlast auswirken.

Wichtig: Der Pauschbetrag ist kein „Geld vom Staat“, sondern eine steuerliche Entlastung. Sie profitieren also nur, wenn Sie überhaupt Einkommensteuer zahlen (oder durch den Pauschbetrag unter die Steuergrenze rutschen).

So bekommen Sie den Vorteil in der Praxis – ohne Extra-Antrag

Ein zusätzlicher Antrag „nur“ für den Pauschbetrag ist in der Regel nicht nötig. Sie tragen die Angaben zur Behinderung in der Einkommensteuererklärung ein und fügen den Nachweis zum GdB bei (z. B. Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Bescheid). Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag dann als außergewöhnliche Belastung.

Falls Ihr GdB noch nicht festgestellt ist, läuft das Verfahren über das Versorgungsamt bzw. die zuständige Behörde in Ihrem Bundesland. Den Startpunkt finden Sie über das Portal einfach-teilhaben.de, das die Antragswege und Zuständigkeiten erklärt.

Wie hoch ist der Pauschbetrag 2026? (Übersicht nach GdB)

Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung. Bei bestimmten Merkzeichen (insbesondere „H“ oder „Bl“) ist der Pauschbetrag deutlich höher.

Übersicht: Eckdaten und Beträge

MerkmalWert / Betrag
GrundprinzipPauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen
VoraussetzungFestgestellter GdB (Nachweis erforderlich)
GdB 20384 € pro Jahr
GdB 501.140 € pro Jahr
GdB 1002.840 € pro Jahr
Merkzeichen „H“ oder „Bl“7.200 € pro Jahr

Die Pauschbeträge im Detail:

Grad der Behinderung (GdB)Behinderten-Pauschbetrag pro Jahr
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.440 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €
Merkzeichen H oder Bl7.200 €

Rentensteuer verstehen: Warum der Pauschbetrag besonders hier wirkt

Viele verwechseln zwei Dinge: den steuerpflichtigen Rentenanteil und die Steuervergünstigung durch eine Behinderung. Der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und bleibt dann grundsätzlich für die gesamte Laufzeit maßgeblich. Der Behinderten-Pauschbetrag setzt an anderer Stelle an: Er reduziert das zu versteuernde Einkommen, nachdem Ihre Einkünfte (inklusive Rentenanteil) ermittelt wurden.

Das Ergebnis: Selbst wenn Ihre Rente „nur teilweise“ steuerpflichtig ist, kann der Pauschbetrag genau diesen steuerrelevanten Teil weiter drücken – und damit die Steuerlast senken.

Beispielrechnung: So kann sich der Pauschbetrag auswirken

Angenommen, Ihre steuerpflichtigen Einkünfte (nach üblichen Abzügen) liegen bei 22.000 € im Jahr. Wird ein Behinderten-Pauschbetrag von 1.140 € (GdB 50) berücksichtigt, sinkt das zu versteuernde Einkommen rechnerisch auf 20.860 €.

Was heißt das konkret? Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab. Liegt Ihr Grenzsteuersatz beispielsweise bei 20 %, entspräche das grob einer Entlastung von etwa 228 € im Jahr (1.140 € × 20 %). Bei höheren Pauschbeträgen (z. B. 7.200 €) kann der Effekt entsprechend deutlich größer ausfallen.

Häufige Praxisprobleme 2026: Das sollten Sie vermeiden

  • Nachweis fehlt: Ohne Bescheid/Ausweis kann das Finanzamt den Pauschbetrag zurückweisen oder Nachforderungen stellen.
  • GdB ist abgelaufen oder veraltet: Prüfen Sie, ob die Feststellung noch gültig ist oder eine Neufeststellung sinnvoll sein kann.
  • Verwechslung mit tatsächlichen Kosten: Der Pauschbetrag deckt typische Aufwendungen pauschal ab. In besonderen Fällen können statt Pauschbetrag auch tatsächliche außergewöhnliche Belastungen eine Rolle spielen – das sollte individuell geprüft werden.

FAQ: Behinderten-Pauschbetrag für Rentner

Muss ich beim Finanzamt einen Extra-Antrag stellen?

In der Regel nein. Sie geben die Behinderung in der Steuererklärung an und reichen den Nachweis ein; das Finanzamt berücksichtigt den Pauschbetrag.

Reicht eine Kopie des Schwerbehindertenausweises?

Meist ja. Alternativ kann auch der Feststellungsbescheid über den GdB dienen.

Bekomme ich den Pauschbetrag auch ohne Schwerbehindertenausweis?

Entscheidend ist der festgestellte GdB. Ein Ausweis ist ein gängiger Nachweis, aber nicht die einzige Möglichkeit.

Gilt der Pauschbetrag automatisch rückwirkend?

Das hängt vom Zeitpunkt der Feststellung und den steuerlichen Veranlagungen ab. Wenn sich Zeiträume überschneiden, kann eine Änderung bereits ergangener Bescheide möglich sein – das sollten Sie zeitnah prüfen.

Wo steht die Regelung genau im Gesetz?

Die zentrale Grundlage ist § 65 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) in Verbindung mit § 33b EStG.

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