Die 22‑jährige Mia aus Nordrhein‑Westfalen, die seit einem Unfall im Kindesalter schwerbehindert ist, beginnt im Sommer 2026 in einem mittelständischen Medienunternehmen in einer Großstadt in NRW ihre duale Ausbildung zur Mediengestalterin Bild und Ton – einem regulären Ausbildungsberuf, der ursprünglich nicht speziell für schwerbehinderte Menschen vorgesehen war. Ihr langer Weg in diesen Traumberuf zeigt, wie schwierig es trotz Fachkräftemangels in Deutschland noch immer ist, mit Schwerbehinderung einen passenden Ausbildungsplatz zu finden, und macht deutlich, welche gesetzlichen Rechte und Unterstützungsangebote nach dem Sozialgesetzbuch IX bestehen, um solche Ausbildungen zu ermöglichen.
Mias Traum: Medienberuf trotz Schwerbehinderung
Mia ist seit ihrem achten Lebensjahr nach einem Unfall schwerbehindert, sie hat eine eingeschränkte Gehfähigkeit und ist auf Hilfsmittel sowie regelmäßige Therapien angewiesen. Trotzdem wollte sie „immer etwas mit Bewegtbild und Technik machen“ – ein Beruf im Bereich Mediengestaltung Bild und Ton war ihr Ziel, also ein anspruchsvoller, technisch geprägter Ausbildungsberuf mit oft unregelmäßigen Arbeitszeiten und Drehorten.
Nach der Schule folgte jedoch Ernüchterung: Viele Betriebe sagten ab, teils offen mit Hinweis auf fehlende Barrierefreiheit am Set, teils mit dem vagen Argument, der Beruf sei „körperlich zu anstrengend“, obwohl eine individuelle Prüfung des Arbeitsplatzes nie stattfand. Die eigentliche Hürde war also nicht nur die Behinderung, sondern vor allem die fehlende Bereitschaft, Arbeitsabläufe flexibel und barrierearm zu gestalten – obwohl das SGB IX ausdrücklich Teilhabe und Nachteilsausgleich vorschreibt.
Ausbildung mit Schwerbehinderung: Warum der Einstieg weiter so schwer ist
Offizielle Statistiken zeigen, dass Jugendliche mit Behinderung nach wie vor deutlich schlechtere Chancen auf eine reguläre duale Ausbildung haben als Gleichaltrige ohne Behinderung. Konkrete Zahlen fehlen teilweise sogar; der Datenreport des Bundesinstituts für Berufsbildung räumt ein, dass belastbare Daten zur Zahl behinderter Auszubildender in Regelausbildungen kaum vorliegen.
Klar messbar ist aber: Nur ein sehr kleiner Teil der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge entfällt auf spezielle Ausbildungsberufe für Menschen mit Behinderung nach § 66 BBiG und § 42r HwO – im Jahr 2024 waren es rund 6.036 Verträge, etwa 1,2 Prozent aller Neuverträge. Für die große Mehrheit der Jugendlichen mit Schwerbehinderung entscheidet sich der Weg also in Richtung inklusiver betrieblicher Ausbildung oder in alternative Bildungswege.
Trotz leicht steigender Quoten inklusiver Ausbildung zeigt eine Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), dass viele junge Menschen mit Behinderungen weiterhin überwiegend in besonderen Strukturen ausgebildet werden, statt gemeinsam mit nichtbehinderten Jugendlichen in Regelbetrieben zu lernen. Gerade bei attraktiven Wunschberufen in Medien, IT, Handwerk oder Dienstleistung, die nicht speziell auf Menschen mit Behinderung zugeschnitten sind, bleiben strukturelle und mentale Barrieren hoch.
Drei Jahre Suche: Welche Hürden Mia überwinden musste
Für Mia bedeutete das: rund 60 Bewerbungen, unzählige Vorstellungsgespräche – und immer wieder Absagen. Einige typische Hindernisse, die auch Beratungsstellen und Arbeitsmarktreports beschreiben, traten geballt auf:
- Fehlende Barrierefreiheit: Nicht barrierefreie Eingänge, enge Schnittplätze, lange Wege zu Drehorten.
- Vorurteile zu Leistungsfähigkeit: Zweifel, ob Mia technische Geräte bedienen, lange Drehtage durchhalten und flexibel reisen könne, ohne mit ihr und Fachleuten über konkrete Anpassungen zu sprechen.
- Unsicherheit über Zuständigkeiten: Betriebe kannten die Unterstützungsmöglichkeiten der Agentur für Arbeit oder der Integrationsämter kaum.
- Prüfungsangst – auf Arbeitgeberseite: Sorge vor „komplizierten“ Prüfungsanpassungen oder Haftungsfragen bei Dreh‑Situationen.
Hinzu kommen für junge Menschen mit Schwerbehinderung oft lange Schulwege, gesundheitliche Einschränkungen und zusätzlicher Organisationsaufwand, etwa für Therapien oder Assistenz, die mit Ausbildungszeiten vereinbart werden müssen. Arbeitsmarktreporte etwa aus Nordrhein‑Westfalen zeigen, dass Menschen mit Schwerbehinderung generell länger arbeitslos bleiben und häufiger auf unterstützte Beschäftigungsformen angewiesen sind.
Rechtslage: Anspruch auf Teilhabe und Nachteilsausgleich
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Menschen mit Behinderungen haben nach dem Sozialgesetzbuch IX Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. § 1 und § 4 SGB IX betonen das Ziel, Selbstbestimmung zu fördern und Benachteiligungen abzubauen, § 2 definiert Behinderung als Wechselwirkung von Beeinträchtigung und Umwelt – also auch von Barrieren im Betrieb.
Wesentlich für Auszubildende wie Mia sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläutert. Dazu gehören technische Hilfsmittel, eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, Ausbildungsbegleitung, Assistenzleistungen und – seit einigen Jahren – das Budget für Ausbildung.
Nach § 61a SGB IX („Budget für Ausbildung“) können junge Menschen mit Behinderungen, denen ein sozialversicherungspflichtiger Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Beruf angeboten wird, dieses Budget als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Es deckt zum Beispiel die Kosten für notwendige Anleitung und Begleitung im Betrieb, sodass die Ausbildung in einem regulären Unternehmen stattfinden kann. Damit ist gesetzlich abgesichert, was Mia praktisch erlebt: Ihr Betrieb erhält Unterstützung, damit zusätzliche Einarbeitung, Assistenz und technische Ausstattung finanziell erreichbar werden.
Welche Hilfen und Rechte Mia konkret nutzen kann
Damit Mias Ausbildung gelingt, greifen mehrere Bausteine aus dem Reha‑ und Teilhabesystem:
- Beratung und Vermittlung durch die Agentur für Arbeit: Spezialisierte Reha‑Beratungsfachkräfte unterstützen bei Berufsorientierung, Ausbildungsplatzsuche und Beantragung von Leistungen, auch in Form von Nachteilsausgleichen wie verlängerte Prüfungszeiten oder angepasste Ausbildungsdauer.
- Budget für Ausbildung: Finanziert die behinderungsbedingte Anleitung und Begleitung im Betrieb, ermöglicht Coaching für Mia und Schulungen für Kolleginnen und Kollegen.
- Technische Hilfen am Arbeitsplatz: Zum Beispiel höhenverstellbare Arbeitsplätze, spezielle Sitzmöbel, Mobilitätshilfen im Studio oder barrierearme Software, gefördert durch die Rehabilitationsträger und Integrationsämter.
- Nachteilsausgleich in der Berufsschule und bei Prüfungen: Verlängerte Bearbeitungszeiten, alternative Prüfungsformen, barrierefreie Unterrichtsmaterialien – geregelt in den landesrechtlichen Schul‑ und Prüfungsordnungen auf Basis des Diskriminierungsverbots aus Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz, das in das Sozialrecht über das SGB IX einfließt.
Wichtig ist zudem das Wunsch‑ und Wahlrecht des SGB IX: Leistungsberechtigte sollen bei der Auswahl der Leistungen und Anbieter nach Möglichkeit ihren Berufswunsch verwirklichen können. Für Mia bedeutet das, dass nicht einfach „ein leichterer Beruf“ vorgeschlagen werden darf, solange ihr Traumberuf mit angemessenen Vorkehrungen realisierbar ist.
Inklusive Ausbildung in einem „nicht passenden“ Traumjob: Wie Betriebe profitieren
Dass Mia nun in einem Medienbetrieb ausgebildet wird, der ursprünglich nicht auf schwerbehinderte Azubis eingestellt war, ist kein Einzelfall: Projekte wie „Inklusive IT‑Berufe“ zeigen, dass Betriebe in stark nachgefragten Berufen zunehmend offen sind, schwerbehinderte Menschen auszubilden – wenn sie auf Unterstützung, Best‑Practice‑Beispiele und Beratung zurückgreifen können.
Für Betriebe kann eine inklusive Ausbildung mehrere Vorteile bieten:
- Zugang zu motivierten Nachwuchskräften in Zeiten des Fachkräftemangels.
- Finanzielle Entlastung durch Förderleistungen, Lohnkostenzuschüsse und das Budget für Ausbildung.
- Stärkung des eigenen Images als moderner, sozial verantwortlicher Arbeitgeber – ein Punkt, den Studien zu Arbeitgeberattraktivität immer wieder hervorheben.
Mias Betrieb hat sich nach Beratung entschlossen, in barrierearme Technik, flexible Drehplanung und die Sensibilisierung des Teams zu investieren. Das Beispiel zeigt, dass auch körperlich und organisatorisch anspruchsvolle Berufe wie Mediengestaltung, bestimmte Handwerksberufe oder IT‑Berufe inklusiv gestaltet werden können, wenn Unternehmen bereit sind, Prozesse anzupassen.
Aktuelle Entwicklungen: Steigende Aufmerksamkeit, aber weiter großer Nachholbedarf
Die politische Debatte zur Inklusion in Bildung und Ausbildung hat in den vergangenen Jahren an Fahrt aufgenommen, unter anderem durch Berichte zur Bildungssituation und durch spezielle Arbeitsmarktberichte zur Lage von Menschen mit Schwerbehinderung. Obwohl die Zahl inklusiver Ausbildungsplätze langsam steigt, kritisieren Gewerkschaften und Behindertenverbände weiterhin eine zu geringe Dynamik und zu wenig Transparenz bei den Zahlen.
Parallel verändern sich die Rahmenbedingungen der beruflichen Ausbildung insgesamt: Das Statistische Bundesamt meldet für 2025 einen Rückgang der neu abgeschlossenen dualen Ausbildungsverträge auf rund 461.800, ein Minus von 2,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Weniger Verträge bedeuten in der Praxis, dass benachteiligte Gruppen – darunter Jugendliche mit Schwerbehinderung – noch stärker um knapper werdende Plätze konkurrieren.
Inklusions‑Projekte und Initiativen versuchen gegenzusteuern, indem sie inklusive Ausbildungsmodelle dokumentieren, Betriebe beraten und positive Beispiele verbreiten, etwa in der IT‑ und Medienbranche. Für junge Menschen wie Mia ist entscheidend, dass diese Entwicklungen nicht nur auf Projekt‑Ebene bleiben, sondern in der Breite des Ausbildungssystems ankommen.
Tabelle: Wichtige Eckdaten zu Ausbildung und Schwerbehinderung
| Kennzahl / Aspekt | Wert / Information |
|---|---|
| Anteil spezieller Ausbildungsverträge für Menschen mit Behinderung (§ 66 BBiG/§ 42r HwO) 2024 | 6.036 Neuverträge, rund 1,2% aller neuen Ausbildungsverträge |
| Neu abgeschlossene duale Ausbildungsverträge 2025 | Ca. 461.800, 2,8% weniger als 2024 |
| Zentrale Rechtsgrundlage für Teilhabe und Nachteilsausgleich | Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe gesetze-im-internet+1 |
| Spezielle Leistung für reguläre Ausbildung mit Behinderung | Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX |
| Wichtige Anlaufstelle für Beratung und Hilfen | Agentur für Arbeit, Reha‑Beratung für Menschen mit Behinderungen |
| Typische Barrieren bei der Ausbildungsplatzsuche | Fehlende Barrierefreiheit, Vorurteile, Unkenntnis von Förderungen |
FAQ: Ausbildung mit Schwerbehinderung
Wie finde ich als schwerbehinderte Person einen Ausbildungsplatz in meinem Wunschberuf?
Wenden Sie sich frühzeitig an die Reha‑Beratung der Agentur für Arbeit; dort erhalten Sie Unterstützung bei Berufsorientierung, Suche und Förderanträgen, auch für reguläre Ausbildungsplätze in Betrieben.
Was ist das „Budget für Ausbildung“ und wer kann es bekommen?
Das Budget für Ausbildung nach § 61a SGB IX ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; es unterstützt Menschen mit Behinderungen und Betriebe finanziell, wenn eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Ausbildung vereinbart wird, und übernimmt u. a. Kosten für Anleitung und Begleitung.
Muss ich meinen Betrieb über meine Schwerbehinderung informieren?
Für notwendige Anpassungen und Förderleistungen ist eine offene Kommunikation sinnvoll; rechtlich gilt aber, dass Angaben zur Behinderung nur insoweit erforderlich sind, wie sie für die Tätigkeit und den Arbeitsschutz relevant sind, während Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch das Sozialrecht und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz untersagt ist.
Welche Nachteilsausgleiche gibt es in Berufsschule und Prüfung?
Je nach Behinderung sind längere Prüfungszeiten, Hilfsmittel, barrierefreie Materialien oder angepasste Prüfungsformen möglich; die konkreten Regelungen finden sich in den Schul‑ und Prüfungsordnungen der Länder und orientieren sich am Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes und den Vorgaben des SGB IX.
Was kann ich tun, wenn Betriebe immer wieder mit Hinweis auf meine Behinderung absagen?
Suchen Sie Unterstützung bei Beratungsstellen wie Integrationsfachdiensten, Behindertenverbänden oder der Agentur für Arbeit; dort können Sie gemeinsam Bewerbungsstrategien entwickeln, passende Betriebe ansprechen und prüfen, ob Förderinstrumente oder rechtliche Schritte in Betracht kommen.
Quellenangaben
- Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Gesetze im Internet, BMJ/Bundesanzeiger Verlag)
- Leistungen nach dem SGB IX – Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Menschen mit Behinderungen: Unterstützung bei der Ausbildung – Bundesagentur für Arbeitarbeitsagentur
- REHADAT-Statistik / Datenreport zum Berufsbildungsbericht – Berufe für Menschen mit Behinderung

