Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kinderzuschlag kombinieren – mehr Geld für Familien

Das Arbeitsloseneld reicht oft für den Lebensunterhalt der Familie nicht aus. In diesem Fall kann man zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. So lässt sich Bürgergeld vermeiden. Wie das geht, erklären wir hier in unserem Artikel.

Arbeitslosengeld mit Wohgeld und Kinderzuschlag kombinieren.
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Arbeitslosigkeit kann eine große Herausforderung für Familien sein. Das Einkommen sinkt, während die Fixkosten oft gleich bleiben oder sogar steigen. In dieser Situation können verschiedene staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden, um die finanzielle Belastung auszugleichen. Dazu gehören Arbeitslosengeld , Wohngeld und Kinderzuschlag.

In unserem Artikel erklären wird, wie sie die drei Leistungen miteinander kombinieren und gleichzeitig beantragen.

Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur

Arbeitslosengeld (früher Arbeitslosengeld 1 genannt) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, eine Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, die an Arbeitslose gezahlt wird, die zuvor in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes I ist abhängig vom letzten Nettoeinkommen des Arbeitslosen. Das beträgt bei Berechtigten ohne Kinder 60 Prozent des Einkommens, mit Kindern 67 Prozent des letzten Nettogehalts . Gleichzeitig ist man weiter gesetzlich kranken-, pflege- und unfallversichert.

Arbeitslosengeld kann mit Wohngeld und Kinderzuschlag und Kindergeld kombiniert werden.

Das geht! Arbeitslosengeld, Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig beantragen – Bürgergeld vermeiden. Lesen Sie weiter!


Wohngeld beantragen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit niedrigem Einkommen und hohen Wohnkosten. Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Einkommens und der Höhe der Wohnkosten.

Kinderzuschlag von der Familienkasse

Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld von der der Familienkasse gezahlt, und zwar an Familien mit Kindern, die ein geringes Einkommen haben. Der Kinderzuschlag ist 2024 erhöht worden und beträgt maximal 292 Euro pro Kind und Monat.


Arbeitslosengeld, Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig beantragen

Arbeitslosengeld I, Wohngeld und Kinderzuschlag können miteinander kombiniert werden. Das bedeutet, dass Familien, die Arbeitslosengeld  beziehen, zusätzlich Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen können. Dies muss bei den entsprechenden Ämtern geschehen. Das Wohngeld muss beim Wohngeldamt der Gemeindeverwaltung, der Kinderzuschlag muss bei der örtlichen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden, die auch für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig ist.

Voraussetzungen für den jeweiligen Anspruch

Um Arbeitslosengeld, Wohngeld und Kinderzuschlag zu erhalten, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen Arbeitslosengeld :

  • Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit
  • Erfüllung der Anwartschaftszeit
  • Keine Sperrzeit

Einzelheiten hier: Arbeitslosengeld

Wohngeld

  • Niedriges Einkommen
  • Hohe Wohnkosten
  • Selbstgenutztes Wohneigentum oder Mietwohnung

Zu den Einzelheiten hier: Wohngeld

Kinderzuschlag

  • Kindergeldbezug
  • Geringes Einkommen
  • Kinder unter 25 Jahren

Zu den Einzelheiten hier: Kinderzuschlag


Wie Wohngeld, Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld kombinieren?

Wichtige Voraussetzung für die Kombination von Arbeitslosengeld mit Wohngeld und Kinderzuschlag ist, dass die Auszahlungssumme über einem möglichen Bürgergeld Anspruch liegt. Denn: Kinderzuschlag und Wohngeld sollen helfen, einen Bürgergeld Anspruch zu vermeiden. Das ist nur dann der Fall, wenn sie ihn in der Höhe erreichen. Ist das nicht der Fall, kann neben dem Arbeitslosengeld nur Bürgergeld beantragt werden.

Zusammenfassung: Arbeitslosengeld plus Wohngeld und Kinderzuschlag

Das Wichtigste zum Schluss zusammengefasst:

  • Arbeitslosengeld , Wohngeld und Kinderzuschlag sind wichtige Leistungen, die Familien in schwierigen Zeiten unterstützen können. Die Kombination dieser Leistungen kann dazu beitragen, den Lebensunterhalt zu sichern und die finanzielle Belastung zu verringern.
  • Arbeitslosengeld kann nur dann mit Wohngeld und Kinderzuschlag kombiniert werden, wenn so ein Anspruch auf Bürgergeld vermieden wird. Andernfalls kann nur Bürgergeld ergänzend beantragt werden.

Weitere Informationen und Quellen

Weitere Informationen zu Arbeitslosengeld I finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/

Weitere Informationen zu Wohngeld finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: https://www.bmwsb.bund.de/

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie auf der Website der Familienkasse: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder