Bürgergeld: 100 Euro extra – wer bekommt den Grundfreibetrag?

100 Euro Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen steht jedem Bürgergeld Aufstocker zu. Aber da ist noch mehr.

Bürgergeld: 100 Euro zusätzlich zum Regelsatz - wem steht der Grundfreibetrag zu?
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Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung, die der Sicherstellung des Lebensunterhalts dient, wenn nicht ausreichend Einkommen und Vermögen vorhanden ist. Das Jobcenter zahlt den Regelbedarf entsprechend der familiären Situation und die Kosten der Miete. Zusätzlich gibt es den Grundfreibetrag von 100 Euro, auf den im Grunde jeder Bezieher von Bürgergeld Anspruch hat. Doch nicht jedem steht er zu. Wir erklären was es mit dem Grundfreibetrag (und weiteren Bürgergeld Freibeträgen) auf sich hat.

Bürgergeld ist einkommensabhängig

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Der Grundfreibetrag von 100 Euro steht erwerbstätigen Beziehern von Bürgergeld immer zu. D.h. die ersten 100 Euro des Einkomens sind anrechnungsfrei und werden nicht mit dem Bürgergeld verrechnet.

Den Anspruch auf Bürgergeld hat jeder, der das soziokulturelle Existenzminimum nicht aus eigener Kraft, d.h. aus eigenem Einkommen und Vermögen, sicherstellen kann. Es muss also Bedürftigkeit vorliegen – und Erwerbsfähigkeit. Man muss also in der Lage sein, zu arbeiten.

Sind diese allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, so besteht ein Anspruch auf Bürgergeld. Dieser Anspruch ist, wie gesagt, einkommensabhängig. Hat man also Einkommen, so wird dieses auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet.


Beispiel für die Einkommensanrechnung beim Bürgergeld

Hat jemand dem Grunde nach einen Anspruch auf Bürgergeld von 802 Euro (502 Euro Regelsatz und 300 Euro Unterkunftskosten), so wird dieses Geld vom Jobcenter nur gezahlt, wenn kein Einkommen vorhanden ist.

Ist beispielsweise ein Einkommen vorhanden, etwa aus einer geringfügigen Beschäftigung, einem 520 Euro Job, so wird ein Teil dieses Einkommens auf den Bürgergeld – Anspruch angerechnet. Das Jobcenter zahlt dann weniger Geld auf das Konto des Bürgergeld Beziehers.

Wie viel weniger Geld das Jobcenter zahlt, hängt von der Höhe des Einkommens ab.

100 Euro Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen

Bezieher von Bürgergeld, die arbeiten und ein Erwerbseinkommen haben, steht ein Grundfreibetrag von 100 Euro zu. Das bedeutet: 100 Euro vom Einkommen werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Beträgt der Verdienst nicht mehr als 100 Euro, so wird kein Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet.

Wir im obigen Beispiel aufgrund des 520 Euro Minijobs nur 100 Euro verdient, so besteht der Bürgergeld Anspruch in voller Höhe. Es erfolgen keine Abzüge aufgrund des Erwerbseinkommens.

Der 100 Euro Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen steht also jedem erwerbstätigen Bezieher von Bürgergeld zu.


Weitere Freibeträge bei Erwerbseinkommen

Neben dem Grundfreibetrag von 100 Euro gibt es weitere Bürgergeld Freibeträge bei Erwerbseinkommen. Sie sind gestaffelt nach der Höhe des Einkommens.

Die Einzelheiten können Sie hier nachlesen: Einkommensfreibeträge Bürgergeld

Und ganz aktuell: Neuer Bürgergeld Einkommensfreibetrag ab Juli 2023

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Grundfreibetrag von 100 Euro

Das Wichtigste zum Grundfreibetrag von 100 Euro zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Beim Bürgergeld gibt es Freibeträge, die jedem Bezieher zustehen, der erwerbstätig ist und Erwerbseinkommen erzielt.
  • Es gibt – je nach Höhe des Einkommens – unterschiedliche Freibeträge bei Erwerbseinkommen.
  • Der 100 Euro Grundfreibetrag beim Bürgergeld besagt, dass die ersten 100 Euro Erwerbseinkommen immer frei sind und nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden.
  • Für Einkommen, das 100 Euro übersteigt, gelten andere Freibeträge. 100 Euro vom Erwerbseinkommen sind also das Minimum, das erwerbstätige Bezieher von Bürgergeld von ihrem Einkommen anrechnungsfrei behalten dürfen.