Mehr Geld durch neuen Freibetrag ab 1. 7. 2023: 520 € bis 1000 € !

Mehr Geld durch neuen Freibetrag ab 1. 7. 2023: 520 € bis 1000 € !
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Im Bereich des Bürgergeldes tut sich viel ab dem 1. Juli 2023. Mit dem 2. Halbjahr 2023 startet die 2. Stufe des Bürgergeld Gesetzes. Sehr wichtig ist ein neuer Freibetrag beim Einkommen, genauer: beim Erwerbseinkommen im Bereich von 520 Euro bis 1000 Euro. Er liegt bei 30 Prozent vom Zuverdienst.

Zuverdienstgrenze wird angehoben

Ab dem 1. 7. 2023 wird die Zuverdienstgrenze beim Bürgergeld angehoben. So sollen noch mehr Anreize dafür beschaffen werden, dass ein Arbeitsverhältnis schon während des Bezugs von Bürgergeld aufgenommen wird. Betroffen von dem verbesserten Einkommensfreibetrag ist der Lohn bzw. das Gehalt, das zwischen 520 Euro und 1000 Euro liegt. Hier wird der Einkommensfreibetrag auf 30 Prozent erhöht. Bis zum 30.6.23 konnten nur 20 Prozent von diesem Einkommensbetrag ohne Anrechnung auf das Bürgergeld behalten werden. Nunmehr sind 30 Prozent von 480 Euro anrechnungsfrei, also 144 Euro. Das ist viel Geld und ein Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen um den ersten Schritt weg vom Bürgergeld zu tun.


Andere Einkommensfreibeträge bleiben

Die bereits bestehenden Freibeträge hinsichtlich des Einkommens bleiben unverändert. Einen guten Überblick über die Freibetrag beim Einkommen bzw. die unterschiedlichen Freibeträge finden Sie hier:

Bürgergeld Freibetrag Einkommen

Was bedeutet der neue Einkommensfreibetrag von 30 Prozent von 520 € bis 1000 €?

Die ersten 100 Euro, die man neben dem Bürgergeld als Erwerbseinkommen erzielt, sind immer anrechnungsfrei – man kann sie also in jedem Fall behalten.

Vom Erwerbseinkommen, dass zwischen 100 Euro und 520 Euro liegt, darf man 20 Prozent behalten, also 20 Prozent von 420 Euro, somit 84 Euro.

Vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit, das zwischen 520 Euro und 1000 Euro liegt, kann man – und das ist neu – ab dem 1. Juli 2023 30 Prozent behalten, also 144 Euro. Zuvor waren es nur 96 Euro (20 Prozent).

Die Freibeträge zum Einkommen beim Bürgergeld beziehen sich auf das Bruttoeinkommen.

Verdient man also genau 1000 Euro brutto, so kann man folgenden Summen behalten:

  • 100 € (Grundfreibetrag Erwerbseinkommen)
  • 84 € (20 % Freibetrag vom Erwerbseinkommen, das zwischen 100 und 520 Euro liegt)
  • 144 € (30 % Freibetrag vom Erwerbseinkommen, das zwischen 520 un 1000 Euro liegt)

Insgesamt also 328 €

Der Rest des Einkommens wird mit dem Anspruch auf Bürgergeld verrechnet.


Rechenbeispiele Freibetrag Einkommen

Um Ihren persönliche Anspruch auf Bürgergeld in exakter Höhe unter Berücksichtigung der Freibeträge zu ermitteln, nutzen Sie den Bürgergeld Rechner. Er berücksichtigt alle Freibeträge und sonstigen Vergünstigungen und Mehrbedarfe.

Zusammenfassung zu Freibetrag Einkommen zwischen 502 Euro und 100 Euro

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Ab dem 1. Juli 2023 wir der Einkommensfreibetrag beim Bürgergeld angehoben. Die Anhebung betrifft den Teil des Einkommens, der zwischen 520 Euro und 1000 Euro brutto liegt. Von dieser Summe können 30 Prozent anrechnungsfrei behalten werden. Der maximale Freibetrag für dieses Einkommen liegt somit bei 144 Euro.