Bürgergeld-Aus für Kinder! Was bedeutet die Reform für Familien?

Droht Familien der Verlust des Bürgergeldes? Diese Frage sorgt aktuell für Verunsicherung. Die geplante Reform des Bürgergeldes könnte massive Auswirkungen auf Familien mit Kindern haben.

Bürgergeld für Kinder soll gestrichen werden
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Dass die CDU das Bürgergeld abschaffen will, ist hinlänglich bekannt. Es sei ein falscher Weg und auch der Name sei nicht passen. Schließlich stünde das Bürgergeld nicht jedem Bürger zur Verfügung, so der CDU Generalsekretär Linnemann in verschiedenen Äußerungen gegenüber der Presse. Doch auch die Bundesregierung will das Bürgergeld abschaffen, sogar schon im nächsten Jahr 2025, jedenfalls zum Teil. Allerdings geht es um das Bürgergeld für Kinder. Es soll durch den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung ersetzt werden.

In unserem Artikel zeigen wir auf, was hinsichtlich des Bürgergeldes für Kinder in naher Zukunft geschehen soll.

Kindergrundsicherung soll 2025 das Bürgergeld für Kinder ersetzen

Das Bürgergeld für Kinder soll gestrichen werden. Die CDU will das komplette Bürgergeld streichen.

Das Bürgergeld für Kinder soll gestrichen und durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden. Die CDU will etwas anderes.

Im Jahr 2025, das genaue Datum steht noch nicht fest, soll die Kindergrundsicherung kommen. Sie setzt sich zusammen aus dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag sowie aus Teilen des Bildungs- und Teilhabepakets.

Der Kindergarantiebetrag ist das gegenwärtige Kindergeld. Der Kinderzusatzbetrag soll das Bürgergeld für Kinder ersetzen (und den Kinderzuschlag). Kinder bedürftiger Eltern sollen also nicht mehr Bürgergeld beziehen, sondern eben den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung. Zuständig sollen dann nicht mehr die Jobcenter, sondern der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit sein. Gegenwärtig sind das die Familienkassen. Sie sind auch schon für den Kinderzuschlag zuständig.

CDU will keine Kindergrundsicherung, sondern ein Kinderzukunftsgeld

Die CDU will keine Kindergrundsicherung. Sie will am Bürgergeld für Kinder festhalten; das sie natürlich umbenennen will.

Die CDU will ein sogenanntes Kinderzukunftsgeld. Zum Kinderzukunftsgeld sollen der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II (Teilhabebetrag) gehören. Es soll also nichts neues geschaffen werden.

Am Bürgergeld für Kinder soll sich nichts ändern. Die CDU will lediglich, dass für Kinder, deren Familie Bürgergeld bezieht, der Regelsatz mit dem Teilhabebetrag zusammengeführt wird.

Beim Teilhabebetrag (gegenwärtig: die Leistungen für Bildung und Teilhabe) sollen dann der Mitgliedsbeitrag für Vereine durch Stichproben ermittelt und jährlich angepasst werden. Es sollen auch  tatsächliche Aufwendungen für Sportgeräte und Musikinstrumente und der für Kinder so wichtige Besuch von Schwimmkursen übernommen werden. Außerdem möchte die CDU, dass das  Schulbedarfspaket mit dem Kinderzukunftsgeld automatisch zu Beginn des Schulhalbjahres allen Anspruchsberechtigten ausgezahlt wird.

Kindergrundsicherung bereits auf dem Gesetzesweg

Das Kindergrundsicherungsgesetz ist bereits in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Damit hat das gesetzgeberische Verfahren begonnen. Das Gesetz soll im Laufe des Jahres endgültig verabschiedet werden. Der genaue Starttermin für die Kindergrundsicherung steht noch nicht fest.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Kindergrundsicherung finden Sie hier: Kindergrundsicherung

Quellen

Für soziales Leben e.V. – Kindergrundsicherung

cducsu.de