Bürgergeld: Ist die Kaufprämie bei Elektroautos Einkommen?

Bürgergeld: Ist die Kaufprämie bei Elektroautos Einkommen?
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Jeder möchte der Umwelt was Gutes tun und versucht beim Kauf eines Auto auf Elektro umzusteigen. Doch wie sieht es beim Kauf von Elektroautos für Bürgergeldempfänger aus. Kann die Kaufprämie in den Kosten für das Auto eingerechnet werden oder wird die Prämie auf das Bürgergeld angerechnet und als Einkommen gezählt?

Was ist die Kaufprämie bei Elektroautos?

Die Kaufprämie für Elektroautos ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die dazu beitragen soll, den Absatz von Elektrofahrzeugen zu steigern und somit die Umwelt zu entlasten. Die Kaufprämie wurde im Jahr 2016 eingeführt und wird vom Bund und den Autoherstellern finanziert. Konkret bedeutet dies, dass der Bund bis zu 50 Prozent der Kosten für den Kauf eines Elektroautos übernimmt, während die Autohersteller den restlichen Betrag tragen. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro statt bisher 6000 Euro jetzt 4500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro statt 5000 nur noch 3000 Euro.

Die Kaufprämie soll dazu beitragen, den Umstieg auf umweltfreundliche Elektrofahrzeuge attraktiver zu machen und somit einen Beitrag zur Reduktion von CO2-Emissionen zu leisten.

Zählt die Kaufprämie für Bürgergeldempfänger als Einkommen.

Im Jahr 2009 wurde die Umwelt- bzw. Abwrackprämie für Autos.eingeführt und war Teil eines Konjunkturpakets zur Bekämpfung der Auswirkungen der Finanzkrise. Die Abwrackprämie war eine staatliche Förderung, die dazu beitragen sollte, den Absatz von Neuwagen zu steigern und gleichzeitig ältere, umweltschädliche Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Konkret bedeutete dies, dass Autobesitzer, die ein mindestens neun Jahre altes Fahrzeug verschrotteten und dafür ein neues Fahrzeug kauften, eine Prämie von 2.500 Euro erhielten. Diese Prämie galt seinerzeit für Hartz IV Empfänger als Einkommen und wurde angerechnet. Ähnlich verhält es sich jetzt mit dem Bürgergeld und der Kaufförderung für E-Autos.

Was muss ich beachten, wenn ich die Kaufprämie bekomme

Die Prämie wird wie Einkommen gewertet und muss dem Jobcenter gemeldet werden. Denn auch Einkommen, das nur einmalig, etwa einmal jährlich, erzielt wird, etwa Weihnachtsgeld, Geburtstagsgratifikation oder eine Steuerrückzahlung, ist auf das Bürgergeld anzurechnen. Diese einmaligen Einnahmen werden auf das Jahr umgelegt und somit in Teilbeträgen angerechnet.

Entscheidend wie viel von der Kaufprämie auf das Bürgergeld  angerechnet wird ist, ob man über die Hinzuverdienstgrenze kommt. Einzelheiten zu den Freibeträgen können sie nachlesen.