Bürgergeld Sixpack – die 6 besten Tricks und Tipps zur Grundsicherung

Bürgergeld Sixpack - die 6 besten Tricks und Tipps zur Grundsicherung

Das Bürgergeld ist seit seinem Start am 1. Januar 2023 fast vier Monaten Realität für Millionen von Menschen. Es hat viele Verbesserungen im Vergleich zur Vorgängerregelung Hartz IV mit sich gebracht. Doch vielen sind die Verbesserungen und wie man sie erhält, noch gar nicht hinreichend bekannt. Wir geben hier 6 Tricks und Tipps zum Bürgergeld. Einige helfen sogar, das Bürgergeld zu vermeiden.

Bürgergeld Tipp Nr. 1: Antrag online und digital per Email oder per Telefon

Bürgergeld beantragen muss man nicht per Formular. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit gibt es die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Einfacher ist aber ein Telefonanruf direkt beim Jobcenter oder eine Email mit der Bitte, die erforderlichen Antragsunterlagen zuzusenden. Das reicht zur wirksamen Antragstellung. Telefon und Email dienen der Fristwahrung. Denn: der Antrag wirkt nur auf den 1. Tag des Monats zurück, in dem er gestellt wurde.

Bürgergeld Tipp Nr. 2: Vorschuss oder vorläufige Bewilligung beantragen

Ein Bürgergeld-Antrag wird nur gestellt, das ist klar, wenn das Geld zum Leben nicht ausreicht. Ehe das Jobcenter den Antrag bearbeitet hat, vergeht Zeit. Deshalb ist es wichtig, auch einen Antrag auf Vorschuss zu stellen bzw. auf vorläufige Bewilligung, wenn das eigene Geld nur noch wenige Tage zum Leben ausreicht. Eventuell kann man auch einen Lebensmittelgutschein erhalten oder einen Code für die Auszahlung im Supermarkt oder an der Tankstelle.

Bürgergeld Tipp Nr. 3: Bürgergeld Anspruch vorab selbst berechnen

Ist man unsicher, ob man einen Anspruch auf Bürgergeld hat, so kann man mittels Online-Bürgergeld-Rechner den eigenen Bürgergeld Anspruch selbst berechnen. Er berücksichtigt Freibeträge aus Erwerbseinkommen, Kinder, Kindergeld, Unterhaltszahlungen und alles, was sonst noch für den Bürgergeld-Anspruch wichtig ist: Bürgergeld Rechner.

Bürgergeld Tipp Nr. 4: Wohngeld-Antrag stellen

Hat man ein geringes Erwerbseinkommen, so kann mittels Wohngeld der Bezug von Bürgergeld vermieden werden. Das gilt insbesondere seit Beginn des Jahres 2023. Seither gibt es das Wohngeld Plus. Das heißt, die Wohngeldsumme ist nahezu verdreifacht worden, die Anspruchsvoraussetzungen sind herabgesetzt worden, so das nun ca. doppelt so viele Menschen Anspruch auf Wohngeld haben, wie zuvor. Besteht ein Anspruch auf Wohngeld, so ist ein Anspruch auf Bürgergeld ausgeschlossen, da Wohngeld vorrangig ist. Der Wohngeld Rechner hilft bei der Prüfung, ob ein Wohngeld Anspruch besteht: Wohngeld Rechner.

Bürgergeld Tipp Nr. 5: Kinderzuschlag beantragen

Leben Kinder im Haushalt und ist ein Mindesterwerbseinkommen vorhanden, so sollte Kinderzuschlag beantragt werden. Denn auch mittels des Kinderzuschlags lässt sich ein Bezug von Bürgergeld verhindern. Besteht ein Anspruch auf Kinderzuschlag, so ist – wie beim Wohngeld – der Anspruch auf Bürgergeld ausgeschlossen.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag und seinen Voraussetzungen hier: Kinderzuschlag

Bürgergeld Tipp Nr. 6: Bürgergeld Karenzzeit nutzen

Während des ersten Jahres des Bezugs von Bürgergeld gilt eine Karenzzeit von 12 Monaten für den Vermögensschonbetrag. Dieser beträgt dann 45.000 Euro für eine Person im Haushalt, während die übrigen Personen jeweils einen Freibetrag von 15.000 Euro beanspruchen können.

Verfügt man über ein derartig hohes Schonvermögen und ist absehbar, dass man länger als 12 Monate im Bürgergeld-Bezug bleiben muss, so sollte man zuvor überlegen, wie man das Vermögen abbauen kann. In Betracht kommt die Nutzung als Altersvorsorge. Man muss jedoch darauf achten, dass man die richtige Anlageform wählt, damit keine Anrechnung auf das Bürgergeld erfolgt. Er diesbezügliche Beratung ist unerlässlich.