Bürgergeld: Jobcenter bezahlt Bewerbungskosten – wann?

Bürgergeld: Jobcenter bezahlt Bewerbungskosten - wann?
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Das Bürgergeld-Gesetz dient nicht nur der Existenzsicherung, sondern auch einer möglichst raschen (Wieder-)Integration in den Arbeitsmarkt. Das geht nur durch Bewerbungen – und die verursachen Kosten: Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch, Papier- und Fotokosten. Das Jobcenter zahlt die Bewerbungskosten. Doch wie viel und welche?

Anspruch auf Übernahme der Bewerbungskosten?

Die Frage ist: Muss das Jobcenter die Bewerbungskosten übernehmen? Im allgemeinen Bürgergeld-Satz sind sie nicht enthalten, denn der deckt nur die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens ab.

Das Bürgergeld-Gesetz regelt den Anspruch auf Übernahme der Bewerbungskosten nicht. Er ist in § 44 SGB III geregelt. Diese Vorschrift besagt, dass das Jobcenter die Bewerbungskosten übernehmen kann, nicht muss. Das Jobcenter hat also Ermessen. Dieses muss es in jedem Einzelfall pflichtgemäß ausüben. Das Jobcenter entscheidet also nach den jeweiligen Umständen ob und in welcher Höher es Bewerbungskosten übernimmt.

Antrag auf Übernahme von Bewerbungskosten beim Jobcenter

Bei einer Bewerbung können folgende Kosten entstehen:

  • Kosten für Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsfotos, Porto. Bewerbungsmappe)
  • Fahrtkosten bzw. Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
  • Kosten für Dokumente, wie beglaubigte Kopien, Übersetzungen, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
  • Reisekosten, wozu auch Hotelkosten gehören können
  • Kosten für ein polizeiliches Führungszeugnis
  • Sonstige Kosten (nach den Umständen des Falles)

Die Kosten werden aus dem Vermittlungsbudget übernommen und auch nur dann, wenn der Antrag auf  Übernahme der Bewerbungskosten im Voraus gestellt wurde.

Die Reisekosten zum Bewerbungsgespräch kann man online beim eService Jobcenter beantragen. Wichtig: im Voraus! Belege kann man dann im Nachhinein einreichen.

Höhe der Kostenerstattung für die Bewerbung

Ebenso wie beim „ob“ entscheidet das Jobcenter auch bei „wie viel“ nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Höhe der Bewerbungskostenerstattung ist also gesetzlich nicht Festgelegt. Es gibt ein sogenanntes Vermittlungsbudget, aus dem die Kosten für die Bewerbung erstattet werden. Dieses kann ausgeschöpft werden und beträgt 360 Euro. Pro schriftlicher Bewerbung werden in aller Regel 6 Euro gezahlt.  

Erstattung von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen

Hinsichtlich der Erstattung von Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen beim möglichen Arbeitgeber oder bei einem Assessment-Center ist folgendes zu beachten:

Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel werden in notwendiger Höher erstattet.

Ansonsten werden pro gefahrenem Kilometer 0,20 Euro gezahlt, wenn man ein Auto nutzt.

Kosten für auswärtige Unterbringung

Außerdem werden die Kosten für Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwand übernommen, wobei die günstigste Unterkunft zu wählen ist. Maximal werden 70 Euro pro Nacht erstattet, der Verpflegungsmehraufwand beträgt 12 Euro pro Tag der Abwesenheit; dazu zählen auch Anreisetag und Abreisetag.

Wer einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten stellt, sollte vor allem bei den Fahrtkosten diese Besonderheit beachten. Wer die Fahrtkosten erstattet bekommen möchte, muss eine Bestätigung beifügen, dass der potenzielle Arbeitgeber die An- und Abreise zum Vorstellungsgespräch nicht übernimmt.

Nachweise für den Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten beim Jobcenter

Dem Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten müssen Nachweise beigefügt werden. Geht es um Fahrtkosten, so muss die Einladung zum Vorstellungsgespräch oder Assessment-Center beigefügt werden. Manchmal verlangt das Jobcenter auch eine Teilnahmebescheinigung. Außerdem müssen bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Tickets vorgelegt werden, bei Übernachtung und Verpflegung die entsprechenden Rechnungen (Hotel, Restaurant usw).  

Antragsformular Übernahme von Bewerbungskosten durch das Jobcenter

Das Jobcenter bietet Antragsformulare für die Übernahme von Bewerbungskosten, insbesondere für Fahrtkosten an. Dieses Antragsformular finden Sie hier zum Download als PDF-Formular. Zur Fristwahrung reicht zunächst aber auch ein formloser Antrag aus.