Bürgergeld: Termin im Jobcenter – was ist zu beachten?

Bürgergeld: Termin im Jobcenter – was ist zu beachten?
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Jeder, der Bürgergeld bezieht oder beantragt, wird früher oder später zu einem Termin ins Jobcenter eingeladen. Dort wird über die persönliche Situation gesprochen, es werden Vereinbarungen und Absprachen getroffen. Wie sollte man sich auf den Termin im Jobcenter vorbereiten? Was muss beachteten werden? Wie läuft der Termin im Jobcenter ab. Auf diese und weitere Fragen gibt nachfolgender Beitrag Antworten.

Termin im Jobcenter zur Antragstellung

Wer Bürgergeld beantragen möchte, kann dies vor Ort im Jobcenter tun. Hierzu kann man sich vom Jobcenter einen Termin geben lassen. Zu diesem Termin sollte man alle wichtigen Unterlagen mitbringen, also all das, was für den Anspruch auf Bürgergeld und die Bürgergeld Höhe wichtig ist. Das sind etwa Kontoauszüge, Mietvertrag, letzter Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen.

Was genau man zur Antragstellung mitbringen muss, kann man beim zuständigen Jobcenter erfragen.

Für die Antragstellung an sich sind die Unterlagen allerdings nicht erforderlich. Diese und auch die notwendigen Antragsformulare kann man nachreichen.

Einladung zu einem Jobcenter Termin

Abgesehen von dem Ersttermin im Jobcenter, den man sich zwecks Antragstellung gegeben hat lassen, wird man im laufenden Bürgergeld Bezug auch vom Jobcenter zu Terminen eingeladen. Es besteht eine Pflicht, die Termine wahrzunehmen. Das Jobcenter kündigt im Einladungsschreiben an, welche Unterlagen man mitbringen muss.

Was passiert, wenn man zu einem Termin des Jobcenters nicht erscheint?

Die Rechtsfolgen, die eintreten, wenn man einen Termin des Jobcenters nicht einhält sind im Einladungsschreiben aufgeführt, in der sogenannten Rechtsfolgenbelehrung.

Dort wird in der Regel eine Leistungsminderung angedroht. Leistungsminderung bedeutet eine Kürzung des Regelsatzes um einen gewissen Prozentsatz. Dies folgt aus dem Grundsatz des Forderns: jeder Bezieher von Bürgergeld ist verpflichtet daran mitzuwirken, dass er eine Arbeitsstelle findet. Die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ist das Ziel der gemeinsamen Bemühungen mit dem Jobcenter.

Hat meinen einen guten Grund, nicht zum Termin zu erscheinen, ist man krank oder kann aus sonstigen Gründen nicht erscheinen, muss man dies dem Jobcenter unverzüglich mitteilen und den Grund nachweisen. Im Falle einer Erkrankung ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Zusammenfassung zu Termin im Jobcenter

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

Das Jobcenter vergibt Termine um die Vorgehensweise zur Arbeitsvermittlung mit dem Bezieher von Bürgergeld zu besprechen.

Von Jobcenter vorgegebene Termine müssen eingehalten werden, da sonst Leistungsminderungen drohen.

Wichtige Gründe, die der Wahrnehmung des Termins im Jobcenter entgegenstehen, müssen nachgewiesen werden.