Bürgergeld und Stromkosten

Bürgergeld und Stromkosten
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Kosten für Strom gehören zum Regelsatz

Das Bürgergeld setzt sich hauptsächlich zusammen aus dem Regelsatz und den Kosten für die Unterkunft. Die Kosten für Unterkunft sind i.d.R. die Miete und die Heizkosten und sonstige Nebenkosten laut Mietvertrag.

Die Kosten für Strom gehören nicht zu den Kosten der Unterkunft, sondern sind pauschal im Regelsatz enthalten. Das gilt für den sogenannten Haushaltsstrom. Heizstrom hingegen gehört zu den Heizkosten, die separat vom Jobcenter übernommen werden, wenn sie angemessen sind.

Bürgergeld Regelsatz reicht für Stromkosten nicht aus

Nach Berechnungen verschiedener Verbände deckt der Regelsatz des Bürgergeldes die durchschnittlichen Kosten für Strom nicht ab. Der Bereich „Wohnen und Energie“ (außerhalb der Kosten der Unterkunft) beträgt jährlich ca 511 Euro im Jahr 2023 für eine alleinstehende Person. Die durchschnittlichen Stromkosten in der aktuellen Energiekrise betragen jedoch ca. 640 Euro bei einem Verbrauch von 1500 Kilowattstunden. Die Energiepauschale müsste also um ca. ein Viertel erhöht werden, um die Kosten des durchschnittlichen Stromverbrauchs abzudecken.

Politik hinkt der Realität hinterher

Die Stromkosten sind ein großes Problem für die Menschen, die auf das Bürgergeld angewiesen sind. Das Bürgergeld dient der Absicherung des Existenzminimums. In der heutigen Zeit gehören zum soziokulturellen Existenzminimum auch die Kosten für den Bezug von Haushaltsstrom.

Bisher schließt die Politik die Augen vor den explodierenden Strompreisen. Hier ist unbedingt eine Änderung in Form der Anpassung des Postens für Haushaltsstrom im Regelbedarf erforderlich.

Was tun, wenn Stromkosten nicht bezahlt werden können?

Die Stromkosten müssen vom Regelsatz bezahlt werden. Endet die Jahresrechnung dennoch mit einer unerwartet hohen Nachzahlung und kann diese vom Bürgergeld-Bezieher nicht auf aufgebracht werden, so besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter ein Darlehen diesbezüglich zu beantragen. Das Jobcenter ist allerdings nicht verpflichtet, ein Darlehen zu gewähren. Nur in bestimmten Fällen schrumpft das Ermessen des Jobcenters gegen Null, etwa wenn besondere Umstände vorliegen, etwa Kinder im Haushalt leben oder eine pflegebedürftige Person.

Eine weitere Möglichkeit eine hohe Nachzahlung abzufedern ist, mit dem Stromversorger zu verhandeln und dort um eine Ratenzahlung nachzufragen. Stromversorger lassen sich aber oft nicht darauf ein.

Was passiert, wenn die Stromrechnung nicht bezahlt wird?

Wird die Stromrechnung trotz mehrfacher Mahnung des Stromversorgers nicht bezahlt, so hat dieser das Recht, die Versorgung einzustellen. Im Klartext bedeutet dies, dass der Zähler ausgebaut und die Stromleitung gekappt wird.