Heizkosten und Bürgergeld

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Heizkosten sind Nebenkosten der Wohnung bzw. Miete und gehören zu den Kosten der Unterkunft (KdU). Diese werden neben dem Regelsatz vom Bürgergeld erfasst und vom Jobcenter gezahlt.

Anders als bei der Kaltmiete und den sonstigen kalten Betriebskosten gibt es hinsichtlich der Heizkosten keine Karenzzeit von einem Jahr. Das bedeutet, dass sie auch bereits im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld angemessen sein müssen.

Kernfrage ist also: wie hoch dürfen die Heizkosten sein um den Rahmen der Angemessenheit nicht zu überschreiben? Oder: bis zu welcher Höhe sind Heizkosten noch angemessen?

Pauschal lassen sich diese Fragen nicht beantworten. Es kommt immer auf den örtlichen Durchschnitt an, also auf den durchschnittlichen Verbrauch aller Haushalte in der Region.

Übernahme der Heizkosten beim Bürgergeld

Das Jobcenter zahlt die angemessenen Heizkosten, wenn ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Heizkosten werden wie die Kaltmiete und die sonstigen Nebenkosten zusätzlich zum Regelsatz gezahlt. Sie gehören zu den Kosten der Unterkunft. Damit das Jobcenter die Kosten der Unterkunft inklusive der Heizkosten erfassen kann, muss dem Bürgergeldantrag die Anlage Kosten der Unterkunft (KdU) beigefügt werden. Sämtliche Antragsformulare finden Sie auf unserer Seite Bürgergeld Antrag.

Angemessene Heizkosten

Laut dem Bürgergeld-Gesetz übernimmt das Jobcenter nur die angemessenen Heizkosten. Dabei ist die Art der Heizung unerheblich. Weit verbreitet sind Gasheizung, Ölheizung, Fernwärme. Aber auch Heizen mit Holz wird vom Jobcenter bezahlt – immer im Rahmen der Angemessenheit. Was angemessen ist, beurteilt sich nach den örtlichen Gegebenheiten, also dem durchschnittlichen Verbrauch an Brennstoffen wie Gas, Öl, Holz.

Beurteilunggrundlage zur Angemessenheit der Heizkosten ist der Heizspiegel

Entsprechend einer Grundsatzentscheidung des Bundessozialgericht (BSG, B 14 AS 36/08 R) orientieren sich die Jobcenter hinsichtlich der Frage der Angemessenheit der Heizkosten an dem bundesweit gültigen Heizspiegel. Das Jobcenter prüft also, ob der Verbrauch des Antragstellers dem entspricht, was im Durchschnitt in vergleichbaren Wohnungen verbraucht wird, also nicht wesentlich höher ist.

Ist der Verbrauch höher als der durchschnittliche Verbrauch, so liegt ein unangemessen hoher Verbrauch mit unangemessen hohen Heizkosten vor.

Um einen Anhaltspunkt zu haben, geben wir folgendes Beispiel: Das Spektrum der Heizkosten für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung mit zentraler Gasheizung lag im Abrechnungsjahr 2021 zwischen 545 und 1.185 Euro.

Der durchschnittliche Verbrauch an Wärmeenergie liegt laut Umweltbundesamt bei 130 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Danach ergibt sich folgende Tabelle hinsichtlich der durchschnittlichen und angemessenen Heizkosten, umgerechnet auf die Wohnungsgröße:

Tabelle durchschnittliche und damit angemessene Heizkosten

HaushaltsgrößeWohnungsgrößedurchschnittlicher Heizenergiebedarf pro Kalenderjahr
1 Person50m²65.00 kWh
2 Personen65m²8.450 kWh
3 Personen80m²10.400 kWh
4 Personen95m²12.350 kWh

Persönliche Situation bestimmt Angemessenheit der Heizkosten

Bei einem Überschreiten der durchschnittlichen Höhe der Heizkosten sind diese nicht in jedem Fall als unangemessen hoch zu bewerten. Denn das Jobcenter muss auch die persönliche Situation des Beziehers von Bürgergeld bzw. der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigen.

So können beispielsweise

– eine Erkrankung,

– hohes Alter oder

– kleine Kinder im Haushalt

dafür sorgen, dass trotz Überschreiten der durchschnittlichen Höhe der Heizkosten diese als angemessen zu bewerten sind.

Gleiches gilt, wenn etwa

– eine schlechte Wärmedämmung gegeben ist, (oft bei Altbauten) , deren

– Fenster keine doppelte oder dreifache Isolierverglasung haben.

– Gleiches gilt bei alten Türen.

Eine solche Situation im Gebäude oder in der Person des Bürgergeld-Beziehers begründet, kann an sich überhöhte Heizkosten zu angemessenen Heizkosten machen.

Die Situation muss allerdings vom Bürgergeld-Bezieher nachgewiesen, also belegt werden.

Kostensenkungsverfahren des Jobcenters

Überschreiten die individuellen Heizkosten der Bedarfsgemeinschaft die örtlichen Vergleichswerte und sind damit unangemessen hoch, führt das Jobcenter ein sogenanntes Kostensenkungsverfahren durch. Es fordert den Bürgergeldbezieher förmlich auf, die Heizkosten zu senken und droht an, künftig, nach Ablauf der Frist, die Heizkosten nur noch in angemessenem Rahmen zu übernehmen.

Was tun bei einer Heizkostennachzahlung?

Der Energieversorger erstellt einmal jährlich nach Ablesung der Zählerstände eine Jahresabrechnung über den Verbrauch. In dem Fall, das mehr an Öl, Gas oder Strom für die Heizung verbraucht worden ist , als anhand der Vorauszahlungen prognostiziert worden ist, fordert der Energieversorger eine Nachzahlung. Diese übernimmt auf Antrag das Jobcenter, wenn sich die Nachzahlung noch im Rahmen der Angemessenheit bewegt.

Liegt keine Angemessenheit vor, muss der Bürgergeld-Bezieher die Heizkosten-Nachzahlung selbst tragen, wenn das Jobcenter bereits ein Kostensenkungsverfahren durchgeführt und die Nichtübernahme der nicht angemessenen Heizkosten angedroht hat.

War das noch nicht der Fall, wird das Jobcenter die Heizkosten übernehmen und gleichzeitig ein Kostensenkungsverfahren für die Zukunft durchführen.

Wem steht das Guthaben aus der Heizkostenabrechnung zu?

Wurde sparsam geheizt und endet die Heizkostenabrechnung des Energieversorgers mit einem Guthaben, stellt dieses Guthaben Einkommen dar, das auf das Bürgergeld angerechnet wird, wenn das Jobcenter die monatlichen Abschläge gezahlt hat.

Entsprechend § 22 Abs. 3 SGB II wird das Heizkostenguthaben im Monat nach der Auszahlung auf die Bürgergeld-Leistung angerechnet.

Hatte das Jobcenter die Heizkosten des Jahres nur teilweise übernommen, so wird das Guthaben nur entsprechend diesem Teil mit dem Bürgergeld verrechnet.

Besonderheiten beim Heizen mit Strom, Kohle oder Holz beim Bürgergeld

Heizen mit selbst zu beschaffender Kohle oder Holz

Wird mit Kohle oder Holz geheizt, muss der Mieter und Bürgergeld-Bezieher dieses oft selbst beschaffen und kaufen. Hinsichtlich der Kostenübernahme durch das Jobcenter ergeben sich keine Besonderheiten. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für Kohle und Holz im Rahmen der Angemessenheit. Vor dem Kauf muss ein Antrag auf Übernahme der Brennstoffkosten gestellt werden.

Strom also Heizenergie beim Bürgergeld

Wird die Wohnung mit Strom beheizt, ergeben sich keine Besonderheiten. Die Heizkosten werden vom Jobcenter – wie gesetzlich vorgeschrieben – zusätzlich zum Regelsatz getragen. Insbesondere bei Altbauten wird mit Strom geheizt . Es besteht dann in der Wohnung beispielsweise eine Elektroheizung oder eine Elektrospeicherheizung.Die Heizung mit Strom muss von der sonstigen Versorgung des Haushalts mit Strom strikt unterschieden werden. Der Haushaltsstrom muss aus dem Regelsatz beglichen werden.

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