Bürgergeld: Welche Kosten zahlt das Jobcenter beim Umzug?

Bürgergeld: Welche Kosten zahlt das Jobcenter beim Umzug?

Das Jobcenter kann unter bestimmten Umständen die Kosten für einen Umzug übernehmen. Hier gibt es mehrere Fälle zu unterscheiden. So kann ein Umzug im Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme erforderlich werden. Oder ein erwachsenes Kind will einen eigenen Hausstand gründen. Welche Umzugskosten werden übernommen?

Umzug bei Arbeitsaufnahme

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für den Umzug, wenn die Umzugskosten im Zusammenhang mit einer Arbeitsaufnahme stehen. Das bedeutet, dass der Umzugerforderlich sein muss, um eine neue Arbeitsstelle anzutreten oder um eine bereits bestehende Arbeit aufrechtzuerhalten.

Welche Kosten übernimmt das Jobcenter bei einem Umzug?

Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter nur angemessene Kosten für einen Umzug. Was als angemessen gilt, hängt von der individuellen Situation ab. Hierzu gehört beispielsweise die Entfernung zwischen alter und neuer Wohnung, die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete.

Zu den Umzugskosten, die das Jobcenter unter Umständen übernehmen kann, gehören beispielsweise:

  • Umzugstransportkosten (z.B. Mietwagen, Umzugsunternehmen)
  • Kosten für die An- und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Maklerkosten, wenn die Wohnung nur über einen Makler zu finden war
  • Kaution und Mietvorauszahlungen
  • Umzugskartons und Verpackungsmaterial

Die Übernahme der Umzugskosten muss vorab beim Jobcenter beantragt werden. Zudem muss eine entsprechende Zustimmung vorliegen, bevor der Umzug durchgeführt wird. Sonst werden die Kosten nicht übernommen.

Zahlt das Jobcenter bei Auszug aus elterlicher Wohnung?

Wenn eine Person einen Anspruch auf Bürgergeld hat, kann das Jobcenter bei einem Auszug aus der elterlichen Wohnung unter bestimmten Bedingungen die Kosten für den Auszug bzw. Umzug übernehmen.

Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Person ist mindestens 25 Jahre alt oder es liegen triftige Gründe für den Auszug vor (z.B. Gewalt, Missbrauch oder schwere Konflikte in der Familie).
  • Die neue Wohnung ist angemessen und die Miete entspricht den Richtlinien des Jobcenters.
  • Es ist keine andere Lösung möglich, z.B. eine gemeinsame Wohnung mit einem Partner oder WG-Zimmer.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Wohnung (Miete und Heizung) und gegebenenfalls auch für die Erstausstattung der Wohnung. Allerdings muss der Umzug vorher mit dem Jobcenter abgesprochen werden und es muss ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Ansonsten wird die Kostenübernahme verweigert werden.

Zahlt das Jobcenter die Renovierung beim Umzug?

In der Regel zahlt das Jobcenter nicht die Renovierungskosten beim Umzug. Das Jobcenter übernimmt jedoch in bestimmten Fällen die Umzugskosten, wenn dieser aus beruflichen oder persönlichen Gründen notwendig ist und die Kosten angemessen sind.

Eine Renovierung oder Schönheitsreparaturen gehören in der Regel nicht dazu.

Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen das Jobcenter auch die Renovierungskosten übernehmen muss. Dies ist der Fall, wenn die Wohnung in einem so schlechten Zustand ist, dass sie nicht bewohnbar ist oder die Gesundheit der Bewohner gefährdet ist. In diesem Fall muss das Jobcenter die Renovierungskosten in angemessenem Umfang übernehmen.

Auch hier ist ein vorheriger Antrag beim Jobcenter erforderlich. Zudem ist es ratsam, im Einzelfall mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Jobcenters Rücksprache zu halten, um festzustellen, ob eine Übernahme der Renovierungskosten möglich ist.

Bürgergeld und Umzugskosten – eine Zusammenfassung

Das Wichtigste kurz notiert:

Das Jobcenter übernimmt die Kosten für einen Umzug, wenn er erforderlich ist.

Zu den Umzugskosten zählen insbesondere die Kosten für das Umzugsunternehmen oder die Bezahlung privater Helfer.

Auch Renovierungskosten werden vom Jobcenter bei Bürgergeld-Bezug übernommen, wenn die Renovierung erforderlich ist.