Bürgergeld: zusätzliches Geld durch Sofortzuschlag für Kinder – Zahlung prüfen!

Der Sofortzuschlag für Kinder wird monatlich mit dem Bürgergeld ausgezahlt. Er muss vom Kinderzuschlag unterschieden werden. Ein Antrag ist nicht notwendig. Die Zahlung sollte aber geprüft werden. Einzelheiten hier!

Bürgergeld: zusätzliches Geld durch Sofortzuschlag für Kinder – Zahlung prüfen!

Einen Anspruch auf Bürgergeld haben nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder. Zu Hartz IV Zeiten erhielten sie ein Sozialgeld. Das ist seit Angang dieses Jahres anders. Nunmehr erhält die gesamte Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft auch Bürgergeld.

Doch Kinder haben noch weitere Ansprüche, wenn für sie Bürgergeld gezahlt wird. Einer davon ist der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich.

Wir erklären in nachfolgendem Artikel, was es mit dem Sofortzuschlag für Kinder auf sich hat und wie er vom Kinderzuschlag (Kindergeldzuschlag) zu unterscheiden ist.

Was ist der Sofortzuschlag für Kinder?

Sofortzuschlag in Hoehe von 20 Euro monatlich für Kinder. Jetzt Zahlung pruefen!

Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung im Jahr 2025 wird neben dem Bürgergeld ein Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 Euro pro Monat gezahlt.

Der Sofortzuschlag für Kinder ist eine zusätzliche Leistung des Staates für Kinder und Jugendliche und auch junge Erwachsene, die einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Es ist eine zusätzliche Leistung, die bedarfsunabhängig ist, also nicht an einen bestimmten Bedarf des Kindes geknüpft ist.  Es handelt sich also nicht um einen Mehrbedarf des Kindes.

Der Sofortzuschlag für Kinder ist im Juli 2022 eingeführt worden. Seither wird er monatlich gezahlt.

Ob das auch tatsächlich der Fall ist, sollte immer anhand des Bürgergeld-Bescheides überprüft werden!

Wer hat Anspruch auf den Sofortzuschlag?

Anspruch auf den Sofortzuschlag haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Bürgergeld haben. Das betrifft alle Kinder, die unter die Regelbedarfsstufe 3, 4, 5 oder 6 fallen. An sie wird der monatliche Sofortzuschlag  zusätzlich zu ihrem Regelsatz ausgezahlt.

Einen Anspruch auf den Sofortzuschlag haben aber auch  Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,

  • die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, aber einen nur einen Anspruch auf eine Bildungs- und Teilhabeleistung, was der Fall ist, wenn ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht,

 oder

  • die lediglich deshalb keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, weil das Kindergeld angerechnet wird, sie also ohne das Kindergeld Anspruch auf Bürgergeld hätten. Das ist in  § 11 Absatz 1 Satz 5 SGB II (Bürgergeld Gesetz) geregelt.

Wie hoch ist der Kinder Sofortzuschlag?

Die Höhe des Kinder Sofortzuschlags beträgt 20 Euro monatlich. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit dem Bürgergeld bzw., wenn kein Anspruch auf Bürgergeld besteht, mit der Auszahlung der sonstigen Sozialleistung wie Kinderzuschlag.

Kindergrundsicherung wird Sofortzuschlag ablösen

Der Kinder Sofortzuschlag wird bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gezahlt. Er stellt eine Ergänzung der erforderlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts der Kinder da. Er ist ein zusätzlichen Betrag, der unabhängig von der geltenden Höhe der Regelbedarfe oder anderer geltenden Bedarfe erbracht wird.

Ab 2025 wird er in der Kindergrundsicherung enthalten sein.

Abgrenzung zum Kinderzuschlag (Kindergeldzuschlag)

Der Sofortzuschlag für Kinder muss vom Kinderzuschlag (auch Kindergeldzuschlag genannt) abgegrenzt werden.

Der Kinderzuschlag (Kindergeldzuschlag) ist eine Leistung, die Eltern für ihre Kinder erhalten können, um den Bezug von Bürgergeld zu vermeiden. Er beträgt monatlich maximal 250 Euro pro Kind. Die Voraussetzung sind:

  • Das Kind lebt im elterlichen Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Die Eltern  erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
  • Das Bruttoeinkommen der  Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Einkommen, Kinderzuschlag und evt. Wohngeld würden zum Lebensunterhalt ausreichen, also höher als ein Bürgergeld-Anspruch sein.

Zusammenfassung zum Kinder Sofortzuschlag

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Der Kindersofortzuschlag ist unabhängig von einem Bedarf des Kindes, steht also jedem Kind zur Verfügung, ohne an bestimmte Zwecke gebunden zu sein.
  • Der Kindersofortzuschlag beträgt 20 Euro monatlich pro Kind.
  • Anspruch haben nicht nur Kinder, die Bürgergeld beziehen, sondern auch Kinder, die nur Leistungen zur Bildung und Teilhaber erhalten.
  • Der Kinder Sofortzuschlag wird in der Kindergrundsicherung, die 2025 eingeführt werden soll, enthalten sein.