Das Bürgergeld ist 2025 die zentrale Sozialleistung für Menschen in Deutschland, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Die Höhe des Bürgergeldes für eine alleinstehende Person beträgt im Jahr 2025 im Durchschnitt monatlich 1050 Euro. Dieser Betrag deckt die grundlegenden Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, persönliche Bedürfnisse und Wohnen (Miete und Heizkosten) ab. Wie sich der Durchschnittswert ermittelt, erklären wir in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!
Bürgergeld und Wohnkosten: Grundprinzipien
Neben dem Regelbedarf (Regelsatz) übernimmt das Jobcenter auch die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), sofern diese als angemessen gelten. Die Angemessenheit wird regional unterschiedlich bewertet und hängt von Faktoren wie der Größe der Bedarfsgemeinschaft und der Wohnungsgröße ab. Die Wohnungsgröße für eine alleinstehende Person liegt in der Regel zwischen 45 und 50 Quadratmetern.
Die Übernahme von Kosten für Wohneigentum ist ebenfalls möglich, umfasst aber nur angemessene Nebenkosten wie Wasser, Heizung, Grundsteuer und Versicherungen. Tilgungsraten für Kredite werden jedoch nicht übernommen, da das Bürgergeld nicht der privaten Vermögensbildung dient.
Durchschnittliche Wohnkosten im Bürgergeld 2025
Die tatsächlichen Mietobergrenzen 2025 variieren stark je nach Stadt und Region in Deutschland. Das Jobcenter übernimmt die Bruttokaltmiete (Miete inklusive kalter Nebenkosten, ohne Heizkosten) bis zu bestimmten Höchstbeträgen, die als angemessen gelten. Die Heizkosten werden zusätzlich übernommen.
Beispiele für Mietobergrenzen 2025 (1-Personen-Haushalt) beim Bürgergeld
Stadt | Mietobergrenze (Bruttokaltmiete) |
---|---|
München | ca. 890 € |
Frankfurt | ca. 786 € |
Köln | ca. 677 € |
Hamburg | ca. 573 € |
Düsseldorf | ca. 546 € |
Berlin | ca. 449 € |
Dresden | ca. 451 € |
Leipzig | ca. 346 € |
Diese Werte zeigen die große Spannweite der Mietkosten, die das Jobcenter übernimmt. In teuren Großstädten wie München oder Frankfurt sind die Obergrenzen deutlich höher als in günstigeren Städten wie Leipzig oder Dresden.
Zusammenspiel von Bürgergeld-Regelsatz und Wohnkosten
Für eine alleinstehende Person ergibt sich somit folgende finanzielle Situation:
- Bürgergeld-Regelsatz: 563 € pro Monat (für Lebenshaltungskosten)
- Mietkostenübernahme: je nach Stadt zwischen ca. 346 € (Leipzig) und 890 € (München)
- Heizkosten: werden zusätzlich übernommen, ohne feste Obergrenze, aber im Rahmen der Angemessenheit
Das bedeutet, dass eine alleinstehende Person in München insgesamt bis zu etwa 1.453 € (563 € + 890 €) für Lebenshaltung und Miete vom Bürgergeld erhalten kann, während in Leipzig etwa 909 € (563 € + 346 €) zur Verfügung stehen.
Durchschnittliche Höhe des Bürgergeldes für 1 Person
Das durchschnittliche Bürgergeld für eine alleinstehende Person in Deutschland setzt sich aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt und den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) zusammen.
Addiert man den Regelsatz von 563 Euro und die durchschnittlichen Wohnkosten von rund 487 Euro, ergibt sich ein durchschnittliches Bürgergeld von etwa 1.050 Euro pro Monat für eine alleinstehende Person in Deutschland.
Wichtige Hinweise für Bürgergeld-Empfänger hinsichtlich der Wohnkosten
Im ersten Jahr der Bürgergeldbewilligung (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen, auch wenn diese über den angemessenen Grenzen liegen. Danach prüft das Jobcenter die Angemessenheit und übernimmt nur noch die angemessenen Kosten
Vor Abschluss eines Mietvertrags sollte immer Rücksprache mit dem zuständigen Jobcenter gehalten werden, um sicherzustellen, dass die Miete anerkannt wird.
Die Mietobergrenzen sind Richtwerte und können in Einzelfällen (z.B. bei drohender Wohnungslosigkeit) überschritten werden.
Die Wohnungsgröße spielt eine Rolle, ist aber weniger entscheidend als die Höhe der Miete.
Zusammenfassung: 1050 Euro Bürgergeld für eine Person im Monat
Das Bürgergeld für eine alleinstehende Person beträgt 2025 monatlich 563 Euro für den Lebensunterhalt. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die angemessenen Wohnkosten, die je nach Stadt stark variieren. Während in günstigen Städten wie Leipzig rund 346 Euro für Miete übernommen werden, sind es in teuren Städten wie München bis zu 890 Euro. Die Kombination aus Regelsatz und Wohnkostenübernahme sichert somit die Existenzgrundlage unter Berücksichtigung der regionalen Mietkostenunterschiede ab. Der Durchschnittswert des Bürgergeldes für eine alleinstehende Person liegt bei 1050 Euro monatlich.