Reformziele und Kernelemente
Die Reform betont die „Fördern und Fordern“-Philosophie. Erwerbsfähige sollen ihre Arbeitskraft maximal nutzen, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen folgende Neuerungen:
- Das Bürgergeld wird abgelöst und heißt künftig „Grundsicherung für Arbeitssuchende“.
- Strengere Mitwirkungspflichten: Leistungsberechtigte müssen Termine wahrnehmen und aktiv zur Arbeitsaufnahme beitragen. Bei Verstößen drohen Sanktionen, angefangen bei 30 % des Regelsatzes bis hin zum vollständigen Leistungsentzug.
- Verschärfte Arbeitsverweigerungsregeln: Bereits ein Monat ohne Meldung oder Arbeitsbereitschaft kann zum vollständigen Entzug des Regelbedarfs führen.
- Die Schonvermögensregelungen und Karenzzeiten werden eingeschränkt. Schonvermögen und längere Karenzen für Vermögen werden stark reduziert oder ganz gestrichen.
- Die Kosten der Unterkunft werden stärker begrenzt und kontrolliert. In der Karenzzeit soll künftig nur noch bis zum 1,5-fachen der Angemessenheitsgrenze gezahlt werden.
- Leistungsbetrug und falsche Angaben werden deutlich schärfer verfolgt.
Zeitplan und aktueller Stand
Der offizielle Start der neuen Grundsicherung ist politisch umstritten. Es gibt widersprüchliche Angaben von Ministerien und Politikern:
- Im Koalitionsvertrag und parteiinternen Flugblättern wird teilweise der 1. Januar 2026 als Startdatum genannt.
- Bundesministerien und Fachportale gehen jedoch davon aus, dass sich die Umsetzung verzögert. Ein Start zum 1. Juli 2026 gilt aktuell als wahrscheinlicher, da der Gesetzentwurf erst im Oktober 2025 vorgelegt wurde und im Winter parlamentarisch beraten werden soll.
- Sollte im Bundestag und Bundesrat keine schnelle Einigung erzielt werden, kann sich die Reform bis ins zweite Halbjahr 2026 hineinziehen. Möglicherweise erfolgt eine Umsetzung auch erst Anfang 2027. Parallel dazu werden weitere Reformrunden ab 2027 vorbereitet.
Übergang für Bürgergeld-Beziehende und Umsetzung
Alle Bürgergeldbeziehenden werden automatisch in das neue System übertragen. Änderungen bei Regelsätzen und Vermögensgrenzen gelten dann für alle Leistungsberechtigten. Die Umsetzung obliegt den Jobcentern und erfolgt schrittweise. Dabei sind noch Detailfragen zu Sanktionsregelungen, Nachweispflichten und der konkreten Anwendung offen, da der endgültige Gesetzesentwurf noch nicht veröffentlicht ist.
Auswirkungen auf Leistungsberechtigte
Die neuen Regeln bedeuten mehr Bürokratie, strengere Kontrollen und eine deutliche Reduzierung des Schonvermögens. Die Wohnkosten werden künftig noch strikter geprüft; Leistungsberechtigte müssen fehlende Mietpreisbremse beim Vermieter selbst rügen und umfassende Nachweise führen. Bei schweren Verstößen oder fehlender Arbeitsbereitschaft ist ein kompletter Leistungsentzug bereits nach kurzer Zeit möglich. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, soll bei harten Sanktionen eine Minimalleistung von 1 Euro ausgezahlt werden, damit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterlaufen.
Regelsätze und weitere Details
Die Regelsätze bleiben nach aktueller Prognose voraussichtlich bis 2026 auf dem Stand von 2024 und werden nicht erhöht. Für Alleinstehende gilt weiterhin ein Satz von etwa 563 Euro pro Monat. Änderungen bei Kindergeld und Familienleistungen erfolgen unabhängig davon.
Zusammenfassung zum Zeitplan für die neue Grundsicherung
Die neue Grundsicherung ab 2026 wird gegenwärtig institutionell vorbereitet, die endgültige Umsetzung und Details stehen jedoch noch aus. Der parlamentarische Prozess ist langwierig und entscheidet, ob die geplanten Verschärfungen tatsächlich wie geplant in Kraft treten oder ob sich der Zeitplan verschiebt. Bis zu einem formellen Bundestagsbeschluss bleibt das Bürgergeld in seiner bisherigen Form bestehen.


