Alleinstehende, erwerbsfähige Singles bekommen 2026 beim Bürgergeld bzw. der Grundsicherung einen Regelsatz von 563 Euro im Monat, dazu kommen die angemessenen Kosten für Miete und Heizung sowie Kranken‑ und Pflegeversicherung. Im groben Durchschnitt kann man mit ungefähr 1000 Euro rechnen. Der folgende Bericht auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., gibt einen Überblick über die aktuellen Berechnungsmethoden und die Höhe des Bürgergeldes für eine alleinstehendePerson.
Wie viel Bürgergeld / Grundsicherung gibt es 2026 für Alleinstehende?
Für 2026 gilt eine „Nullrunde“: Die Regelsätze bleiben auf dem Stand von 2024 und 2025.
Wichtig für dich als Single ohne Kinder sind diese Beträge:
- Regelsatz Bürgergeld (erwerbsfähig, SGB II), alleinstehend: 563 Euro im Monat
- Regelsatz Grundsicherung im Alter/bei voller Erwerbsminderung (SGB XII), alleinstehend: 563 Euro im Monat
- Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft: 506 Euro im Monat (falls du zukünftig mit jemandem zusammenziehst)
Der Regelsatz von 563 Euro soll deinen laufenden Lebensunterhalt abdecken: Essen, Kleidung, Strom aus dem Haushaltsbudget, Mobilfunk/Internet, Nahverkehr, kleinere Anschaffungen und Freizeit.
Was kommt zur Grundsicherung/Bürgergeld noch dazu?
Der Betrag von 563 Euro ist nur der „Regelbedarf“. Dazu können noch folgende Leistungen kommen:
- Miete und Nebenkosten: Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) werden zusätzlich übernommen, solange sie im Rahmen der örtlichen Mietobergrenzen liegen.
- Heizung: Angemessene Heizkosten werden in der Regel vollständig übernommen.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge werden für Bürgergeld- und Grundsicherungsbeziehende übernommen, du bist also kranken- und pflegeversichert.
- Mehrbedarfe: In besonderen Situationen (z.B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, kostenaufwändige Ernährung) kann es Zuschläge geben.
Wie hoch deine Gesamtleistung ist, hängt entscheidend von deiner Miete ab: Regelsatz (563 Euro) plus angemessene Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten.
Beispielrechnung (vereinfacht)
- Regelsatz: 563 Euro
- Angemessene Warmmiete (fiktiv, variiert nach Stadt): 500 Euro
Dann läge dein Gesamtanspruch ungefähr bei 1.063 Euro im Monat, solange keine weiteren Einkommen, Vermögen oder Sanktionen dagegen gerechnet werden.
Wie hoch darf deine Miete sein?
Die Jobcenter bzw. Sozialämter arbeiten mit lokalen Mietobergrenzen, die sich an den jeweiligen Wohnungsmärkten orientieren.
Entscheidend sind:
- Anzahl der Personen im Haushalt (bei dir: 1 Person)
- örtliches Mietniveau (Stadt vs. ländliche Region)
- angemessene Wohnungsgröße (für Singles meist ca. 45–50 m², je nach Kommune)
Beispielhafte Spannen aus verschiedenen Städten zeigen, dass die Obergrenzen stark variieren, etwa von rund 400–450 Euro Kaltmiete in günstigeren Regionen bis zu deutlich höheren Beträgen in teuren Großstädten.
Liegt deine Miete über der lokalen Grenze, kann das Jobcenter dich auffordern, die Kosten zu senken oder umzuziehen; für eine Übergangszeit werden die tatsächlichen Kosten oft noch übernommen.
Wer bekommt Bürgergeld, wer Grundsicherung?
Als alleinstehende Person ohne hohen Verdienst oder Vermögen kannst du grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung haben, je nach Erwerbsfähigkeit und Alter.
- Bürgergeld (SGB II): Für erwerbsfähige Personen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten, deren Einkommen/Vermögen aber nicht zum Leben reicht.
- Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII): Für Menschen im Rentenalter oder mit dauerhafter voller Erwerbsminderung, deren Rente bzw. Einkommen nicht ausreicht.
In beiden Systemen gelten identische Regelsätze (z.B. 563 Euro in der Regelbedarfsstufe 1), aber der zuständige Leistungsträger ist ein anderer (Jobcenter vs. Sozialamt).
Einkommen, Vermögen und Spartipps für Singles mit Bürgergeld
Dein Anspruch richtet sich immer nach deinem Bedarf minus anrechenbarem Einkommen und Vermögen.
- Einkommen: Erwerbseinkommen, Unterhalt, Renten und andere Leistungen können teilweise angerechnet werden; bestimmte Freibeträge schützen einen Teil des Lohns, wenn du etwas dazuverdienst.
- Vermögen: Es gibt geschützte Freibeträge (Schonvermögen); kleinere Ersparnisse musst du nicht sofort aufbrauchen, höhere Vermögen können den Anspruch ausschließen oder mindern.
- Unterstützung durch Angehörige: Bei Grundsicherung im Alter müssen Kinder in der Regel erst ab über 100.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen finanziell einspringen, darunter bleibt dein Anspruch unberührt.
Um abzuschätzen, wie viel du ganz konkret bekommen kannst, lohnt sich die Nutzung des Bürgergeld Rechners des Vereins Für soziales Leben e.V., der Regelsatz, Miete, Nebenkosten und dein Einkommen berücksichtigt.
Durchschnittlicher Bürgergeld‑Betrag für Singles (Regelsatz + Miete)
Wie viel am Ende wirklich auf deinem Konto landet, hängt stark von der Miete und den Heizkosten ab – trotzdem gibt es belastbare Durchschnittswerte für alleinstehende Bürgergeld‑Empfänger. Offizielle Beispielrechnungen gehen bei Singles von einem typischen Gesamtbedarf von rund 980 bis 1.000 Euro aus (Regelsatz 563 Euro plus durchschnittliche Warmmiete von etwa 400 bis 440 Euro). Neuere Auswertungen kommen sogar auf ein durchschnittliches Bürgergeld von etwa 1.050 bis 1.070 Euro pro Monat für Single‑Haushalte, weil die Mieten in vielen Regionen weiter gestiegen sind. Für deinen Artikel kannst du also gut formulieren: Als alleinstehender Single bekommst du im Schnitt etwa 1.050 Euro Bürgergeld im Monat – bestehend aus 563 Euro Regelsatz plus rund 480 bis 500 Euro für Miete und Heizung, je nach Region und Wohnsituation.

