Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bürgergeld: Höhe, Voraussetzungen, Tipps

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Das Wichtigste zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) vorab

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) erhält auf Antrag, wer kein zum Leben ausreichendes Einkommen und Vermögen hat (also hilfebedürftig ist) und erwerbsfähig ist. Die Sozialleistung kann zusätzlich zum Gehalt oder Arbeitslosengeld gezahlt werden (aufstockende Leistung).
  • Eine alleinstehende Person bekommt im Jahr 2025 als Regelsatz 563 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 1012 Euro.
  • 2025 wurd der Bürgergeld Regelsatz nicht erhöht!
  • Es werden auch die Kosten für Miete oder Eigenheim als Wohn­kos­ten übernommen, soweit sie angemessen sind.
  • Vermögen bis zu 15.000 Euro pro Person wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Im Einzelfall kann das Schonvermögen noch höher sein.

So funktioniert Grundsicherung für Arbeitssuchende / Bürgergeld beantragen:

Was ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende, für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es hat die Hartz IV Leistung, das Arbeitslosengeldes II ersetzt. Es handelt sich um eine Form der sozialen, staatlichen Hilfe, eingeführt Anfang 2023. 2025 wird das Bürgergeld abgeändert und auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende reduziert.

Anspruch: Wer bekommt Grundsicheurng für Arbeitsuchende (Bürgergeld)?

Das SGBII Gesetz sieht vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld an folgende Voraussetzungen geknüpft ist:

Diejenigen Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben einen Anspruch.

Antrag: wie man die Grundsicherurng für Arbeitsuchende (Bürgergeld) bekommt

Das Bürgergeld, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende, wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Das ist in aller Regel die Kommune, also die Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung. Dort heißen die Ämter Jobcenter.

Auf unserer Seite Bürgergeld Antrag finden Sie sämtliche Antragsformulare zum Download.

Bürgergeld Rechner Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen, insbesondere aus

  • dem Teil zur Deckung der Kosten des Lebensunterhalts (Regelsatz)
  • dem Teil, der den Kosten der Unterkunft, also die Miete entspricht
  • dem Teil, der auf die sonstigen Personen fällt, die mit dem Antragsteller eine Anspruchs-Gemeinschaft bilden.

Einkommen und Vermögen der anspruchsberechtigten Personen spielen ebenfalls eine Rolle und sind für die Berechnung der Höhe der Leistung entscheidend.

Der gemeinnützige Verein “Für soziales Leben e.V.” bietet einen sehr exakten Bürgergeld Rechner Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Mit Hilfe dieses Rechners können Sie Ihren aktuellen Anspruch berechnen.

Der Rechner ist aktuell und berücksichtigt alle Neuerungen 2024 und 2025.

Bürgergeld / Grundsicherungs – Rechner

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) Höhe: Regelsatz 2025

Der Regelsatz der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) beträgt im Jahr 2025 laut Gesetz 563 Euro. Das ist der Regelsatz für eine alleinstehende Person. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Regelsatzes um 61 Euro monatlich im Vergleich zum Vorjahr. Der Regelsatz ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Der Regelsatz 2025 im Überblick

Zum 1. Januar 2025 wurdes das Bürgergeld nicht erhöht. Im Einzelnen sieht der Regelsatz 2025 nach den Regelbedarfsstufen wie folgt aus.

  • 563 Euro – für eine alleinstehende Person
  • 506 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
  • 471 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 
  • 390 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 
  • 357 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

Für Kinder: Besonderheiten bei der Grundsicherung / Bürgergeld

Für Kinder gibt es besondere Leistungen und Ansprüche im Rahmen des Bürgergeldes. Lesen Sie alles wissenswerte über den Regelbedarf für Kinder, den Kinder Regelsatz, Mehrbearfe für Kinder und Leistungen für Bildung und Teilhabe hier: Bürgergeld für Kinder

Auszahlungstermine Grundsicherung für Arbeitsuchende /Bürgergeld 2025

Wann wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, ausgezahlt? Grundsätzlich erfolgt die Zahlung am letzten Werktag des Vormonats. Die einzelnen Zahlungstermine finden sie hier: Grundsicherung für Arbeitssuchende / Bürgergeld Auszahlung 2025 / 2026

Regelbedarf 2025

Regelbedarf Buergergeld 2024

Aktuelle News zur Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld

Bürgergeld Änderungen die neuen Regelungen

Das Bürgergeld wechselte in das dritte Jahr und hat seitdem Hartz IV ersetzt. 2025 wird es auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende reduziert. Es soll Millionen von Menschen mit Hilfe von verstärkter Förderung der Ausbildung und Weiterbildung eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt verschaffen.

Zum 1. Januar 2024 wurde der Regelsatz erhöht. Zum 1. Jaunar 2025 fand keine Erhöhung statt.

Alle Änderungen, insbesondere auch im Vergleich zu Hartz IV, finden Sie hier: Bürgergeld Änderungen

Einkommen und Freibeträge bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, dem Bürgergeld

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) wird das Einkommen angerechnet. Doch es gibt Einkommensfreibeträge hinsichtlich des Erwerbseinkommens. Der Einkommensfreibetrag für den Teil des Einkommens, das zwischen 520 Euro und 1000 Euro liegt, beträgt, 30 % so dass mehr vom Einkommen behalten werden kann.

Wohnung

Im ersten Jahr des Bezugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) dürfen Leistungsempfänger in jedem Fall in ihren Wohnungen wohnen bleiben Die Wohnungskosten (Kosten der Unterkunft) werden also im ersten Jahr des Leistungsbezugs nicht danach beurteilt, ob sie angemessen sind. Das nennt sich Karenzzeit. Sie gilt auch für die Nebenkosten, jedoch nicht für die Heizkosten. Letztere müssen weiterhin immer angemessen sein.

Vermögen

Vermögen von bis zu 40.000 Euro wird geschont und wird nicht auf den Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) angerechnet; das gilt nur im ersten Jahr des Leistungsbezugs (Karenzzeit).

Mit dieser Regelung brauchen Menschen, die durch längere Arbeitslosigkeit in Not geraten sind, keine Sorge zu haben, sofort auf ihr erspartes Geld zurückgreifen zu müssen.

Sanktionen

Hartz-IV-Bezieher wurden in der Vergangenheit mit Sanktionen belegt, wenn sie sich beispielsweise nicht an Vereinbarungen mit dem Jobcenter hielten.

Diese Sanktionsregelungen standen schon seit längerem in der Kritik von Sozialverbänden.

Ganz abgeschafft wurden die Sanktionen durch die Neuregelung nicht. Das Prinzip des Förderns und Forderns gilt weiterhin.

Die Sanktionen wurden aber neu geordnet und neu geregelt und heißen nun Leistungsminderungen.

Warum gibt es Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld?

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und die Würde des Einzelnen achten.  Es soll der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt dienen. Es soll unkompliziert und also auch digital zugänglich sein.

Laut Bundesarbeitsministerium soll ein größeres „Miteinander“ geschaffen werden. Die Jobcenter sollen in Zukunft großzügiger mit der Lebenssituation von Leistungsempfängern umgehen. Diese sollen sich so einfacher darum kümmern können, möglichst schnell wieder eine Arbeitsstelle zu finden.

Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Bürgergeld, handelt sich nicht um eine bedingungslose staatliche Sozialleistung oder bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um eine Grundsicherung, deren Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist.  Wichtigste Bedingung dabei ist die Bedürftigkeit.

Insbesondere die CDU hat sich auf die Fahne geschrieben, das Bürgergeld in die “Neue Grundsicherung” umzuwandeln und einige Vergünstigungen, die das Bürgergeld mit sich brachte, zurückzunehmen.

Kompetenzermittlungsverfahren und Kooperationsplan

Ziel desVerfahrens im Rahmen des Anspruchs auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) ist es, ein Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Verwaltung herzustellen. Dazu dienen die beiden folgenden Verfahrensschritte, das Kompetenzermittlungsverfahren und die sich daran anschließende Kooperationsplan.

Kompetenzermittlungsverfahren

Es soll die Möglichkeiten der Menschen in den Mittelpunkt stellen, also deren Stärken und Entwicklungsbedarfe. Diese werden durch ein Kompetenzfeststellungsverfahren ermittelt. Sogenannte Soft Skills werden dadurch zertifizierbar.

Kooperationsplan

Der Kooperationsplan (früher: Teilhabevereinbarung) hält die Angebote und Maßnahme fest, die mittels des Kompetenzfeststellungsverfahrens ermittelt worden sind. Er gilt für 6 Monate. Danach kann sie ergänzt und an die neue Situation angepasst werden.

Im Kooperationsplan werden auch die Mitwirkungspflichten des Bürgergeld-Beziehers festgehalten.  

Pflichten beim Bezug von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Pflicht zur Arbeitsaufnahme

Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bürgergeld, bezieht hat Pflichten. Die wichtigste Pflicht ist die Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit.

Die Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit trifft nur erwerbsfähige Bezieher der Leistungen. Dabei muss der Leistungsbezieher nicht mehr jede Arbeit annehmen. Der Fokus liegt auf einer dauerhaften Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt. Eine Ausbildung und eine Weiterbildung zur Erlangung eines Berufsabschlusses oder einer Qualifizierung stehen im Vordergrund.

Wenn es um die Arbeitsaufnahme geht, gilt: Arbeit muss zumutbar sein.

Zumutbar ist eine Arbeit allerdings nur, wenn der Leistungsbezieher dazu körperlich, geistig oder seelisch in der Lage ist, wenn die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners nicht gefährden würde und mit der Pflege eines Angehörigen vereinbar ist, oder wenn der Ausübung der Arbeit kein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.

Es obliegt dem Leistungsbezieher nachzuweisen, dass Gründe für eine Unzumutbarkeit einer bestimmten Arbeit vorliegen.

Mitwirkungspflicht

Ist das Geld beantragt oder bewilligt, so hat der Antragsteller eine Mitwirkungspflicht. Bestimmte, im Gesetzt namentlich benannte, dritte Personengruppen haben ebenfalls eine Mitwirkungspflicht der Behörde gegenüber. Das sind etwa die dem Antragsteller unterhaltspflichtige Personen; sie sind zur Mitwirkung und Auskunft gegenüber dem Jobcenter verpflichtet. Kommen sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach kann das Amt einen Bußgeldbescheid erlassen.  Außerdem kann die Behörde Schadenersatzansprüche geltend machen.

Sanktionen bei Pflichtverletzung

Verletzt der Leistungsbezieher seine Pflichten, kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen Sanktionen verhängen. Dazu zählt insbesondere eine Kürzung der Geldleistungen des Regelsatzes.

Dauer des Bezugs von Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, d as Bürgergeld, wird im Normalfall für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu einem Jahr bewilligt.  Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.

Wenn der Anspruch nicht für einen vollen Monat besteht, so werden die Leistungen nach Tagessätzen ausgezahlt. Rechnerisch hat dabei ein Monat immer 30 Tage.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, ist auf das Konto des Antragstellers zu überwiesen, das er im Antrag angegeben hat. Er kann aber auch die Auszahlung als Scheck fordern. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, kann das Amt grundsätzlich von der Leistung abziehen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) für ausländische Staatsbürger

Ausländer haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld unter den gleichen Voraussetzungen auf wie deutsche Staatsbürger.

Ausländer haben dann jedoch keinen Anspruch, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt.

– kein Wohnsitz und gewöhnlichenr Aufenthalt in Deutschland . Darunter fallen etwa Touristen oder Saisonarbeiter,

– keine Besitz einer Arbeitserlaubnis, auch nicht die Möglichkeit, eine zu erhalten. Die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung vorbehaltlich einer Zustimmung der Agentur für Arbeit nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes (Arbeitsmarkt- bzw. Vorrangprüfung) aufzunehmen, reicht hingegen für einen Anspruch aus.

– keine Erwerbstätigkeit. Ausländischen Familienangehörigen haben keinen Bürgergeld – Anspruch für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland. Ausnahme: Sie besitzen einen Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Nicht von dieser Regelung sind ausländische Familienangehörige deutscher Staatsbürger.

– Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche. Hier haben auch die Familienangehörigen keinen Anspruch.

– Anerkannte Asylbewerber haben einen Anspruch.

Fragen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld): das Forum

Sie haben Fragen zum Bürgergeld? Stellen Sie sie in unserem Bürgergeld Forum Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die wichtigsten Fragen haben wir auch hier zusammengestellt: Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld FAQ

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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