Das Wichtigste zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) vorab
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
- Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) erhält auf Antrag, wer kein zum Leben ausreichendes Einkommen und Vermögen hat (also hilfebedürftig ist) und erwerbsfähig ist. Die Sozialleistung kann zusätzlich zum Gehalt oder Arbeitslosengeld gezahlt werden (aufstockende Leistung).
- Eine alleinstehende Person bekommt im Jahr 2025 als Regelsatz 563 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 1012 Euro.
- 2025 wurd der Bürgergeld Regelsatz nicht erhöht!
- Es werden auch die Kosten für Miete oder Eigenheim als Wohnkosten übernommen, soweit sie angemessen sind.
- Vermögen bis zu 15.000 Euro pro Person wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Im Einzelfall kann das Schonvermögen noch höher sein.
So funktioniert Grundsicherung für Arbeitssuchende / Bürgergeld beantragen:
- Beim Jobcenter muss man Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) beantragen. Ein formloser Antrag, auch per E-mail oder digital reicht aus.
- Kinder haben ebenfalls Anspruch. 2025 sollte es für sie die Kindergrundsicherung geben; diese wird jedoch vorerst nicht eingeführt.
Was ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende, für erwerbsfähige und bedürftige Menschen. Es hat die Hartz IV Leistung, das Arbeitslosengeldes II ersetzt. Es handelt sich um eine Form der sozialen, staatlichen Hilfe, eingeführt Anfang 2023. 2025 wird das Bürgergeld abgeändert und auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende reduziert.
Anspruch: Wer bekommt Grundsicheurng für Arbeitsuchende (Bürgergeld)?
Das SGBII Gesetz sieht vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld an folgende Voraussetzungen geknüpft ist:
- Bedürftigkeit,
- grundsätzliche Erwerbsfähigkeit,
- oft im Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld
- Erreichbarkeit für das örtliche Jobcenter
Diejenigen Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben einen Anspruch.
Antrag: wie man die Grundsicherurng für Arbeitsuchende (Bürgergeld) bekommt
Das Bürgergeld, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende, wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Das ist in aller Regel die Kommune, also die Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung. Dort heißen die Ämter Jobcenter.
Auf unserer Seite Bürgergeld Antrag finden Sie sämtliche Antragsformulare zum Download.
Bürgergeld Rechner Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen, insbesondere aus
- dem Teil zur Deckung der Kosten des Lebensunterhalts (Regelsatz)
- dem Teil, der den Kosten der Unterkunft, also die Miete entspricht
- dem Teil, der auf die sonstigen Personen fällt, die mit dem Antragsteller eine Anspruchs-Gemeinschaft bilden.
Einkommen und Vermögen der anspruchsberechtigten Personen spielen ebenfalls eine Rolle und sind für die Berechnung der Höhe der Leistung entscheidend.
Der gemeinnützige Verein “Für soziales Leben e.V.” bietet einen sehr exakten Bürgergeld Rechner Grundsicherung für Arbeitsuchende an. Mit Hilfe dieses Rechners können Sie Ihren aktuellen Anspruch berechnen.
Der Rechner ist aktuell und berücksichtigt alle Neuerungen 2024 und 2025.
Bürgergeld / Grundsicherungs – Rechner
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) Höhe: Regelsatz 2025
Der Regelsatz der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) beträgt im Jahr 2025 laut Gesetz 563 Euro. Das ist der Regelsatz für eine alleinstehende Person. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Regelsatzes um 61 Euro monatlich im Vergleich zum Vorjahr. Der Regelsatz ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Der Regelsatz 2025 im Überblick
Zum 1. Januar 2025 wurdes das Bürgergeld nicht erhöht. Im Einzelnen sieht der Regelsatz 2025 nach den Regelbedarfsstufen wie folgt aus.
- 563 Euro – für eine alleinstehende Person
- 506 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
- 471 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
- 390 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
- 357 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren
Für Kinder: Besonderheiten bei der Grundsicherung / Bürgergeld
Für Kinder gibt es besondere Leistungen und Ansprüche im Rahmen des Bürgergeldes. Lesen Sie alles wissenswerte über den Regelbedarf für Kinder, den Kinder Regelsatz, Mehrbearfe für Kinder und Leistungen für Bildung und Teilhabe hier: Bürgergeld für Kinder
Auszahlungstermine Grundsicherung für Arbeitsuchende /Bürgergeld 2025
Wann wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, ausgezahlt? Grundsätzlich erfolgt die Zahlung am letzten Werktag des Vormonats. Die einzelnen Zahlungstermine finden sie hier: Grundsicherung für Arbeitssuchende / Bürgergeld Auszahlung 2025 / 2026
Regelbedarf 2025
Aktuelle News zur Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld
Bürgergeld Änderungen die neuen Regelungen
Das Bürgergeld wechselte in das dritte Jahr und hat seitdem Hartz IV ersetzt. 2025 wird es auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende reduziert. Es soll Millionen von Menschen mit Hilfe von verstärkter Förderung der Ausbildung und Weiterbildung eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt verschaffen.
Zum 1. Januar 2024 wurde der Regelsatz erhöht. Zum 1. Jaunar 2025 fand keine Erhöhung statt.
Alle Änderungen, insbesondere auch im Vergleich zu Hartz IV, finden Sie hier: Bürgergeld Änderungen
Einkommen und Freibeträge bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, dem Bürgergeld
Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) wird das Einkommen angerechnet. Doch es gibt Einkommensfreibeträge hinsichtlich des Erwerbseinkommens. Der Einkommensfreibetrag für den Teil des Einkommens, das zwischen 520 Euro und 1000 Euro liegt, beträgt, 30 % so dass mehr vom Einkommen behalten werden kann.
Wohnung
Im ersten Jahr des Bezugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) dürfen Leistungsempfänger in jedem Fall in ihren Wohnungen wohnen bleiben Die Wohnungskosten (Kosten der Unterkunft) werden also im ersten Jahr des Leistungsbezugs nicht danach beurteilt, ob sie angemessen sind. Das nennt sich Karenzzeit. Sie gilt auch für die Nebenkosten, jedoch nicht für die Heizkosten. Letztere müssen weiterhin immer angemessen sein.
Vermögen
Vermögen von bis zu 40.000 Euro wird geschont und wird nicht auf den Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) angerechnet; das gilt nur im ersten Jahr des Leistungsbezugs (Karenzzeit).
Mit dieser Regelung brauchen Menschen, die durch längere Arbeitslosigkeit in Not geraten sind, keine Sorge zu haben, sofort auf ihr erspartes Geld zurückgreifen zu müssen.
Sanktionen
Hartz-IV-Bezieher wurden in der Vergangenheit mit Sanktionen belegt, wenn sie sich beispielsweise nicht an Vereinbarungen mit dem Jobcenter hielten.
Diese Sanktionsregelungen standen schon seit längerem in der Kritik von Sozialverbänden.
Ganz abgeschafft wurden die Sanktionen durch die Neuregelung nicht. Das Prinzip des Förderns und Forderns gilt weiterhin.
Die Sanktionen wurden aber neu geordnet und neu geregelt und heißen nun Leistungsminderungen.
Warum gibt es Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und die Würde des Einzelnen achten. Es soll der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt dienen. Es soll unkompliziert und also auch digital zugänglich sein.
Laut Bundesarbeitsministerium soll ein größeres „Miteinander“ geschaffen werden. Die Jobcenter sollen in Zukunft großzügiger mit der Lebenssituation von Leistungsempfängern umgehen. Diese sollen sich so einfacher darum kümmern können, möglichst schnell wieder eine Arbeitsstelle zu finden.
Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Bürgergeld, handelt sich nicht um eine bedingungslose staatliche Sozialleistung oder bedingungsloses Grundeinkommen, sondern um eine Grundsicherung, deren Zahlung an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Wichtigste Bedingung dabei ist die Bedürftigkeit.
Insbesondere die CDU hat sich auf die Fahne geschrieben, das Bürgergeld in die “Neue Grundsicherung” umzuwandeln und einige Vergünstigungen, die das Bürgergeld mit sich brachte, zurückzunehmen.
Kompetenzermittlungsverfahren und Kooperationsplan
Ziel desVerfahrens im Rahmen des Anspruchs auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) ist es, ein Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Verwaltung herzustellen. Dazu dienen die beiden folgenden Verfahrensschritte, das Kompetenzermittlungsverfahren und die sich daran anschließende Kooperationsplan.
Kompetenzermittlungsverfahren
Es soll die Möglichkeiten der Menschen in den Mittelpunkt stellen, also deren Stärken und Entwicklungsbedarfe. Diese werden durch ein Kompetenzfeststellungsverfahren ermittelt. Sogenannte Soft Skills werden dadurch zertifizierbar.
Kooperationsplan
Der Kooperationsplan (früher: Teilhabevereinbarung) hält die Angebote und Maßnahme fest, die mittels des Kompetenzfeststellungsverfahrens ermittelt worden sind. Er gilt für 6 Monate. Danach kann sie ergänzt und an die neue Situation angepasst werden.
Im Kooperationsplan werden auch die Mitwirkungspflichten des Bürgergeld-Beziehers festgehalten.
Pflichten beim Bezug von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)
Pflicht zur Arbeitsaufnahme
Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bürgergeld, bezieht hat Pflichten. Die wichtigste Pflicht ist die Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit.
Die Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit trifft nur erwerbsfähige Bezieher der Leistungen. Dabei muss der Leistungsbezieher nicht mehr jede Arbeit annehmen. Der Fokus liegt auf einer dauerhaften Wiedereingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt. Eine Ausbildung und eine Weiterbildung zur Erlangung eines Berufsabschlusses oder einer Qualifizierung stehen im Vordergrund.
Wenn es um die Arbeitsaufnahme geht, gilt: Arbeit muss zumutbar sein.
Zumutbar ist eine Arbeit allerdings nur, wenn der Leistungsbezieher dazu körperlich, geistig oder seelisch in der Lage ist, wenn die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners nicht gefährden würde und mit der Pflege eines Angehörigen vereinbar ist, oder wenn der Ausübung der Arbeit kein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
Es obliegt dem Leistungsbezieher nachzuweisen, dass Gründe für eine Unzumutbarkeit einer bestimmten Arbeit vorliegen.
Mitwirkungspflicht
Ist das Geld beantragt oder bewilligt, so hat der Antragsteller eine Mitwirkungspflicht. Bestimmte, im Gesetzt namentlich benannte, dritte Personengruppen haben ebenfalls eine Mitwirkungspflicht der Behörde gegenüber. Das sind etwa die dem Antragsteller unterhaltspflichtige Personen; sie sind zur Mitwirkung und Auskunft gegenüber dem Jobcenter verpflichtet. Kommen sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach kann das Amt einen Bußgeldbescheid erlassen. Außerdem kann die Behörde Schadenersatzansprüche geltend machen.
Sanktionen bei Pflichtverletzung
Verletzt der Leistungsbezieher seine Pflichten, kann die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen Sanktionen verhängen. Dazu zählt insbesondere eine Kürzung der Geldleistungen des Regelsatzes.
Dauer des Bezugs von Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, d as Bürgergeld, wird im Normalfall für einen Zeitraum von 6 Monaten bis zu einem Jahr bewilligt. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden.
Wenn der Anspruch nicht für einen vollen Monat besteht, so werden die Leistungen nach Tagessätzen ausgezahlt. Rechnerisch hat dabei ein Monat immer 30 Tage.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Bürgergeld, ist auf das Konto des Antragstellers zu überwiesen, das er im Antrag angegeben hat. Er kann aber auch die Auszahlung als Scheck fordern. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, kann das Amt grundsätzlich von der Leistung abziehen.
Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) für ausländische Staatsbürger
Ausländer haben grundsätzlich den gleichen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld unter den gleichen Voraussetzungen auf wie deutsche Staatsbürger.
Ausländer haben dann jedoch keinen Anspruch, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt.
– kein Wohnsitz und gewöhnlichenr Aufenthalt in Deutschland . Darunter fallen etwa Touristen oder Saisonarbeiter,
– keine Besitz einer Arbeitserlaubnis, auch nicht die Möglichkeit, eine zu erhalten. Die rechtliche Möglichkeit, eine Beschäftigung vorbehaltlich einer Zustimmung der Agentur für Arbeit nach § 39 des Aufenthaltsgesetzes (Arbeitsmarkt- bzw. Vorrangprüfung) aufzunehmen, reicht hingegen für einen Anspruch aus.
– keine Erwerbstätigkeit. Ausländischen Familienangehörigen haben keinen Bürgergeld – Anspruch für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts in Deutschland. Ausnahme: Sie besitzen einen Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Nicht von dieser Regelung sind ausländische Familienangehörige deutscher Staatsbürger.
– Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche. Hier haben auch die Familienangehörigen keinen Anspruch.
– Anerkannte Asylbewerber haben einen Anspruch.
Fragen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld): das Forum
Sie haben Fragen zum Bürgergeld? Stellen Sie sie in unserem Bürgergeld Forum Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die wichtigsten Fragen haben wir auch hier zusammengestellt: Grundsicherung für Arbeitsuchende / Bürgergeld FAQ