Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: und was noch 2060 kommt!

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Mit der Reform des Bürgergelds ab 2026 wird das neue Grundsicherungsgeld eingeführt: Ein schärferes Regelwerk, strengere Mitwirkungspflichten und streng kontrollierte Vermögensprüfung sorgen für erhebliche Veränderungen. Alle wichtigen Details zu neuen Leistungen, Sanktionen und digitalen Prozessen finden sich hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V. .

Keine Erhöhung: Regelsätze 2026 bleiben unverändert

Ein zentrales Thema für alle Beziehenden ist die Höhe des monatlichen Regelsatzes. Trotz gestiegener Preise und anhaltender gesellschaftlicher Debatte hat die Bundesregierung eine „Nullrunde“ beschlossen: Die Regelsätze für das Jahr 2026 werden nicht angehoben. Damit erhalten Alleinstehende weiterhin 563 Euro pro Monat, Paare je 506 Euro, Jugendliche 471 Euro, Kinder zwischen 390 und 357 Euro je nach Alter.

Tabelle: Regelsätze ab 2026

PersonenkreisRegelsatz 2026
Alleinstehende / Alleinerziehende563 €
Paare / Bedarfsgemeinschaft je506 €
Jugendliche (14–17 Jahre)471 €
Kinder (6–13 Jahre)390 €
Kinder (0–5 Jahre)357 €

Die Bundesregierung verteidigt diese Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Regelsätze in den vergangenen Jahren sehr deutlich gestiegen seien und rechnerisch sogar eine Senkung korrekt wäre. Nur dank der Besitzschutzregelung bleibt das aktuelle Niveau erhalten.

Strengere Pflichten und höhere Sanktionen

Mit dem Start der neuen Grundsicherung werden die Mitwirkungspflichten spürbar verschärft. Schon bei einem einzigen versäumten Termin im Jobcenter droht Betroffenen künftig eine Kürzung des Regelsatzes um 30%. Wird ein weiterer wichtiger Termin nicht wahrgenommen, folgt eine weitere Kürzung um 30%. Nach dem dritten Verstoß kann die Leistung vollständig gestrichen werden. Selbst die Kosten für Unterkunft und Heizung können dann wegfallen.

Dieses Vorgehen ist politisch brisant, stößt bei Sozialverbänden auf heftige Kritik, wird aber von der Bundesregierung und Teilen der Wirtschaft mit Verweis auf die Eigenverantwortung und die Integration in den Arbeitsmarkt verteidigt.

Namenswechsel: Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld

Der Wechsel des Namens ist mehr als ein Symbol. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, mit dem „Grundsicherungsgeld“ eine Rückbesinnung auf klassische, leistungsorientierte Prinzipien in der Sozialpolitik einzuleiten. Statt weiterer Öffnungen und Lockerungen, wie sie das Bürgergeld in seiner kurzen Laufzeit brachte, sollen zukünftig wieder striktere Maßgaben herrschen – mit dem erklärten Ziel, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und das System der Grundsicherung finanziell tragfähiger zu machen.

Änderungen bei Schonvermögen und Vermögensprüfung

Ebenfalls neu ist, dass die großzügige „Karenzzeit“ zur Vermögensprüfung wegfällt bzw. stark verkürzt wird. Während bislang in den ersten zwölf Monaten größere Sparbeträge nicht angerechnet wurden, muss künftig von Anfang an offengelegt werden, welche Ersparnisse und Vermögenswerte bestehen. Wer mehr als das individuell berechnete Schonvermögen besitzt, muss diese Mittel vor Bezug der neuen Grundsicherung verbrauchen.

Das Schonvermögen soll dabei an Alter, Lebenssituation und frühere Erwerbstätigkeit angepasst werden. Selbstgenutztes Wohneigentum bleibt weiterhin geschützt, wenn es als angemessen gilt.

Digitalisierung und Bürokratieabbau

Die Jobcenter stehen unter dem Druck, Verfahren deutlich zu vereinfachen und zu digitalisieren. Zahlreiche manuelle Prüfungen werden zentralisiert und teils automatisiert. Anträge sollen bevorzugt digital eingereicht und bearbeitet werden können, Schnittstellen zu Renten- und Steuerdatenbanken sollen Doppelanträge verhindern und die Bearbeitung beschleunigen.

Keine Verschärfungen für Rentner und Erwerbsgeminderte

Wichtig: Auch in der Grundsicherung im Alter und für Menschen mit Einschränkungen gelten die neuen Nullrunden – also kein Plus bei den Regelsätzen. Änderungen beim Schonvermögen könnten aber gerade für Menschen mit kleinen Betriebsrenten oder Eigenheimen eine Entlastung bringen. Details hierzu sind laut aktuellem Stand noch nicht final verabschiedet.

Zeitplan: Wann tritt das neue Grundsicherungsgeld in Kraft?

Die Reform soll nach der Verabschiedung im Bundestag zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Bestehende Bürgergeld-Beziehende werden automatisch umgestellt; bei Neuanträgen gilt ab sofort das neue Regelwerk. Aufklärungskampagnen und Schulungen für die Jobcenter sind in Vorbereitung.

Kritik: Sorgen vor Armut und Ineffizienz

Sozialverbände warnen vor einer erhöhten Armutsgefährdung, da die Regelsätze die Preisentwicklung bei Mieten, Lebensmitteln und Energie nicht mehr annähernd abbilden – insbesondere nach zwei Nullrunden in Folge. Kritiker fordern, die Existenzsicherung realitätsnäher und transparent zu berechnen, mahnen aber bislang vergeblich eine zeitnahe Anpassung der Beträge an.

Wirtschaftsverbände begrüßen die Verschärfungen und den Fokus auf Arbeitsmarktintegration, halten die Nullrunde jedoch ebenfalls für riskant, da steigende Mehrfachbelastungen für die Jobcenter drohen.

Fazit: Weniger Geld, mehr Eigenverantwortung

Die Umstellung vom Bürgergeld zum Grundsicherungsgeld bringt für die Mehrheit der Betroffenen keine Verbesserung, sondern erhebliche Einschnitte und neue Risiken. Die Regierung setzt auf Disziplin und Digitalisierung – jedoch ohne finanzielle Entlastung für Leistungsempfänger. Wer auf Unterstützung angewiesen ist, muss sich 2026 an härtere Umgangsformen gewöhnen – und mit demselben Geld auskommen wie bisher.

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