Hintergrund: Bürgergeld-Aus, Grundsicherung-Neu und politische Debatte
Die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt ab Januar 2026 das Bürgergeld. Kernpunkt ist die Rückkehr zu härteren Sanktionen, die mit dem Regierungswechsel von Merz & Koalition beschlossen wurden. Die Ampelpolitik wird zugunsten eines restriktiven Sanktionsregimes aufgegeben – und die Nullrunde bei den Leistungssätzen bleibt bestehen.
- Anspruch: Erwerbsfähige ab 15 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die hilfebedürftig sind
 - Leistungen: Regelbedarf (2026: 563 €), Unterkunft, Mehrbedarfe, Versicherungen – ohne Anpassung für 2026.
 
Sanktionssystem 2026: Totalsanktion – „Dreimal plus eins“-Regel
Die neue Sanktionskette sieht in vier Stufen eine radikale Kürzung vor:
- Versäumter Termin: Sofortige Kürzung des Regelsatzes um 30 %
 - Zweiter Verstoß: Weitere Kürzung um 30 %
 - Dritter Verstoß: Komplette Streichung aller Geldleistungen, aber noch Mietkosten-Schutz
 - Vierter Verstoß („dreimal plus eins“): Streichung sämtlicher Leistungen inklusive Unterkunft und Heizkosten, bis zur Kooperation mit dem Jobcenter
 
Dieses System trifft vor allem Personen, die als „nicht erreichbar“ gelten – die Behörden können die Nichterreichbarkeit als fingierten Pflichtverstoß werten, selbst wenn z.B. Formblätter nicht beantwortet werden oder keine Rückmeldung erfolgt. Die Sanktionsphase dauert, bis eine Initiative vom Betroffenen ausgeht.
Folgen: Existenzminimum und rechtliche Debatte
- Die Totalsanktion greift tief in das Existenzminimum ein, da auch Miet- und Heizkostenzuschüsse entfallen und die Gefahr von Armut und Obdachlosigkeit steigt.
 - Sozialverbände und Juristen bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit: Das Bundesverfassungsgericht verbietet eigentlich Kürzungen von mehr als 30 % beim Existenzminimum – wie dies mit der Praxis der Totalsanktion vereinbar ist, ist ungeklärt.
 - In der Praxis droht Willkür, da Sachbearbeiter im Jobcenter weitgehend frei entscheiden, ob „Nichterreichbarkeit“ gegeben ist.
 
Tabellarische Übersicht: Sanktionsstufen 2026
| Anlass | Aktuell (2025) | Geplant ab 2026 | 
|---|---|---|
| 1. versäumter Termin | Kürzung Regelsatz max. 10 % | Sofort 30 % Regelsatz Kürzung | 
| 2. versäumter Termin | Weitere Kürzung max. 10 % | Weitere 30 % Regelsatz Kürzung | 
| 3. versäumter Termin | Keine Totalsanktion, Mietschutz bleibt | Komplettstreichung aller Geldleistungen, Mietschutz für 1 Monat | 
| 4. versäumter Termin | Keine Totalsanktion | Sanktionsende erst bei Kooperation: Totalsanktion inklusive Unterkunft/Heizung | 
Praxistipps und Empfehlungen
- Sofortige Reaktion auf Behördenpost und Jobcenter-Einladungen ist Pflicht, um Sanktionen zu vermeiden
 - Bei Krankheit, Auslandsaufenthalt oder fehlenden Kommunikationsmitteln: Unverzüglich Nachweis und Kontaktaufnahme!
 - Sozialverbände empfehlen Widerspruch und Rechtsberatung im Fall von Sanktionen – insbesondere bei drohendem Leistungswegfall.
 
Fazit zur fingierten Nichterreichbarkeit bei der Grundsicherung
2026 steht eine radikale Kehrtwende in der Grundsicherung bevor: Wer für das Jobcenter schwer erreichbar ist, riskiert die sofortige Streichung aller Sozialleistungen – selbst die Wohnung kann verloren gehen. Die Verweigerung einer Arbeitsaufnahme steht künfig einer Nichterreichbarkeit gleich, letztere wird also fingiert. Sozialverbände fordern Nachjustierung und warnen vor der Gefahr massiver Armut, während die neue Regierung auf schnelle Vermittlung und Kosteneinsparung setzt.
					
			
                                                                                                                                                                                                            
                                                                                                                                                                                                            

