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Bürgergeld Auszahlung für Januar 2026? Dann schon neue Grundsicherung? Wann auf dem Konto?

Für Januar 2026 wird dein Geld (Regelsatz plus Miete) wie gewohnt im Voraus überwiesen: Die Leistung für den Monat Januar geht bereits am letzten Bankarbeitstag im Dezember 2025 raus (30.12.2025) und steht dann zum Monatsanfang bzw. spätestens am ersten Bankarbeitstag im Januar auf dem Konto gutgeschrieben. Auch wenn politisch schon intensiv über eine neue Grundsicherung diskutiert wird, läuft der Januar 2026 rechtlich noch als „Bürgergeld“ nach SGB II – die eigentliche Umstellung auf die neue Grundsicherung ist frühestens im Laufe des Jahres 2026 zu erwarten. Einzelheiten zur Auszahlung des Bürgergeldes für Januar 2026 hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Bürgergeld Januar 2026: Was gilt rechtlich?

Im Januar 2026 gelten für Leistungsbeziehende weiterhin die bekannten Regeln des Bürgergeldes, wie sie seit 2023 schrittweise eingeführt wurden. Die Bundesregierung unter Friedricht Merz arbeitet zwar an einer Reform, die das Bürgergeld perspektivisch durch eine „neue Grundsicherung“ mit teilweise schärferen Vorgaben ersetzen soll, aber zum 1.1.2026 ist diese Umstellung noch nicht in Kraft.

Das bedeutet konkret:

  • Rechtsgrundlage bleibt weiterhin das SGB II (Bürgergeld) und nicht ein völlig neues Gesetzespaket.
  • Bewilligungsbescheide, die den Zeitraum Januar 2026 umfassen, sind weiterhin Bürgergeld‑Bescheide. Auch jetzt heißt das Bürgergeld im Gesetzestext schon Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Wann wird das Bürgergeld für Januar 2026 überwiesen?

Grundsätzlich gilt beim Bürgergeld das „Vorschussprinzip“: Der Monat wird im Voraus gezahlt, damit Miete, Stromabschläge und Lebenshaltungskosten zum Monatsanfang gedeckt sind. Für Januar 2026 bedeutet das, dass die Überweisung schon Ende Dezember 2025 erfolgt, damit das Geld pünktlich zum Jahresstart zur Verfügung steht.

Für den Leistungsmonat Januar 2026 ist Mittwoch, der 30.12.2025, der Auszahlungs‑ bzw. Überweisungstermin. Dabei handelt es sich um den letzten Bankarbeitstag vor Neujahr. Der 31. Dezember ist zwar Werktag, aber nicht mehr Bankarbeitstag, deshalb erfolg die Auszahlung bereits am 30.12.25. So wird die pünktliche Zahlung über den Jahreswechsel sichergestellt.

Bürgergeld oder schon „neue Grundsicherung“?

Die politische Einigung sieht vor, dass das bisherige Bürgergeld langfristig unter dem Label „neue Grundsicherung“ fortgeführt beziehungsweise umgebaut wird. Der eigentliche Systemwechsel wird keinesfalls zum 1. Januar 2026, sondern frühestens zur Jahresmitte 2026 durchgeführt werden.

Das hat folgende Konsequenzen für Januar 2026:

  • Name im Bescheid: Voraussichtlich weiterhin „Bürgergeld“, keine sofortige Umbenennung im laufenden Leistungsbezug.
  • Inhalte: Auch inhaltlich ändert sich zunächst nichts; es gibt noch keine Regelverschärfungen oder Änderungen bei Pflichten und Sanktionen.
  • Kommunikation: Politik und Medien sprechen zunehmend von der „neuen Grundsicherung“, sodass beides eine Zeit lang parallel in der öffentlichen Wahrnehmung auftaucht, während in der Praxis noch die Bürgergeld‑Paragraphen angewendet werden.

Wichtige Fristen: Weiterbewilligung und Mitwirkung

Damit die Auszahlung für Januar 2026 reibungslos funktioniert, müssen einige formale Punkte stimmen. Viele Bewilligungszeiträume laufen zum 31.12.2025 aus, weil Jobcenter häufig mit halbjährlichen oder jährlichen Zeiträumen arbeiten.

Achte daher auf Folgendes:

  • Prüfe deinen letzten Bescheid: Dort erkennst du, bis zu welchem Monat dein Bürgergeld bewilligt ist. Wenn der Zeitraum nur bis Dezember 2025 läuft, brauchst du rechtzeitig einen Weiterbewilligungsantrag.
  • Frist: Der Antrag sollte in der Regel spätestens einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt sein, damit das Jobcenter ohne Unterbrechung weiterzahlen kann.
  • Unterlagen: Häufig werden aktuelle Kontoauszüge, Mietbescheinigung, Nachweise zu Nebenkosten und ggf. neue Einkommensunterlagen verlangt. Je vollständiger die Unterlagen, desto geringer die Gefahr einer Verzögerung.

Konto oder Bezahlkarte statt Scheck: Was sich bei der Auszahlung ändert

Was sich unabhängig von der Bürgergeld-Reform ändert, ist der Wegfall der Auszahlung per Scheck. Alle Bürgergeld Bezieher müssen ein Girokonto, wenigstens in Form einens sog. Basiskontos haben. Ist dies in Einzelfällen nicht möglich, so gibt es die Bezahlkarte beim Bürgergeld.

Für Leistungsbeziehende bedeutet das:

  • Ein eigenes Girokonto ist faktisch Pflicht, um Bürgergeld bzw. später die neue Grundsicherung zu erhalten.
  • Wer bislang noch Scheckzahlungen oder Barabholungen nutzt, muss sich frühzeitig um ein Konto kümmern und die IBAN dem Jobcenter mitteilen.
  • Falsche oder veraltete Kontodaten können dazu führen, dass die Überweisung Ende Dezember 2025 zurückläuft und sich die Zahlung für Januar 2026 verzögert.

Was tun, wenn das Geld Anfang Januar fehlt?

Trotz Auszahlungsanspruch kann es vorkommen, dass das Bürgergeld nicht pünktlich auf dem eigenen Konto ist– etwa wegen technischer Probleme, eines fehlenden Weiterbewilligungsantrags oder falscher Kontodaten. Gerade beim Jahreswechsel ist die Bearbeitungslast in vielen Jobcentern hoch, sodass Einzelfälle auftreten können.

In solchen Fällen sind folgende Schritte wichtig:

  • Kontoauszug prüfen: Ist wirklich keine Zahlung eingegangen oder nur eine Verzögerung bei der Buchung? Manchmal erscheinen Buchungen im Onlinebanking erst im Laufe des Vormittags.
  • Jobcenter kontaktieren: Am besten telefonisch oder per E‑Mail mit Kundennummer und Hinweis „keine Leistung für Januar 2026 eingegangen“. Viele Jobcenter bieten dafür eigene Service‑Hotlines.
  • Vorschuss oder Darlehen: Wenn die Auszahlung aufgrund eines noch nicht abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens stockt, kann in Härtefällen ein Vorschuss oder ein Darlehen nach den sozialrechtlichen Vorschriften beantragt werden, damit Miete und Lebensunterhalt gesichert sind.

Ausblick: Was ändert sich mit der neuen Grundsicherung?

Auch wenn der Januar 2026 noch weitgehend im Rahmen des Bürgergeldes läuft, sollten sich Leistungsbeziehende auf spürbare Änderungen einstellen, sobald die neue Grundsicherung wirklich startet. Diskutiert werden unter anderem strengere Mitwirkungspflichten, mehr Druck zur Arbeitsaufnahme und teilweise reduzierter Schonraum bei Vermögen.

Für die Auszahlung selbst sind denkbar:

  • noch konsequentere elektronische Verfahren (z. B. einheitliche digitale Kommunikation mit dem Jobcenter),
  • bundesweit einheitliche Zahlungsläufe ohne lokale Sonderwege,
  • eine stärkere Kopplung an automatisierte Datenabgleiche (z. B. mit Finanzbehörden), was zu schnelleren Änderungen bei zu viel gezahlten Leistungen führen kann.

Für Januar 2026 bleibt aber die entscheidende Botschaft: Die Leistung kommt weiterhin als Bürgergeld, wird Ende Dezember 2025 überwiesen und soll zum Jahresbeginn auf deinem Konto sein, sofern Bewilligung und Kontodaten stimmen.

Und: auch wenn die neue Grundsicherung kommt, die Auszahlungstermin bleiben! Hier ein Überblick: alle Bürgergeld Auszahlungstermine 2026!

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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