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Bürgergeld-Auszahlung im November 2025: Wann das Geld kommt – alle Termine und wichtige Hinweise!

Das Bürgergeld für November 2025 wird wie gewohnt Ende Oktober ausgezahlt – in den meisten Regionen am 31. Oktober, in einigen schon am 30. Oktober. Damit steht das Geld pünktlich ab dem 3. November auf den Konten der Empfänger. Erfahre jetzt auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., was bei Feiertagen, Banklaufzeiten oder verspäteten Überweisungen zu beachten ist und wie du bei Verzögerungen reagierst.

Bürgergeld-Auszahlung für November 2025 – alles, was Du wissen musst

Für Hunderttausende Empfängerinnen und Empfänger des Bürgergeldes ist der monatliche Auszahlungstermin ein entscheidender Moment. Gerade im Herbst, wenn Heizkosten und Stromrechnungen steigen, wollen alle wissen: Wann kommt das Bürgergeld im November 2025 auf mein Konto?

Die Auszahlung für November erfolgt bereits Ende Oktober, damit das Geld rechtzeitig zum Monatsbeginn zur Verfügung steht. Doch es gibt Besonderheiten, Feiertage und regionale Unterschiede, die du kennen solltest.

Wann wird das Bürgergeld für November 2025 ausgezahlt?

Laut den aktuellen Bürgergeld Auszahlungstabellen der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit wird das Bürgergeld für November 2025 am Freitag, 31. Oktober 2025 überwiesen.

In den Bundesländern, in denen der Reformationstag (30. Oktober) ein Feiertag ist – darunter Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen – erfolgt die Auszahlung bereits am Donnerstag, 30. Oktober 2025.

Damit ist sichergestellt, dass das Geld von allen Empfängern spätestens am Montag, den 3. November 2025, auf dem Konto ist.

Übersicht: Bürgergeld-Zahlung für November 2025

MonatAuszahlungsterminWochentagVerfügbarkeit auf dem Konto (spätestens)
November 202531. Oktober 2025Freitag3. November 2025
(in Feiertagsländern)30. Oktober 2025Donnerstag3. November 2025

Warum das Bürgergeld schon im Vormonat überwiesen wird

Das Bürgergeld wird immer im Voraus gezahlt. Grundlage dafür ist § 42 Absatz 1 SGB II (Bürgergeld-Gesetz):

„Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind bis zum letzten Werktag des Vormonats im Voraus zu erbringen.“

Das bedeutet:
Wer im November Bürgergeld bezieht, bekommt die Überweisung Ende Oktober. Dadurch steht das Geld pünktlich zum Monatsanfang zur Verfügung – für Miete, Lebensmittel und sonstige Ausgaben.

Was tun, wenn die Auszahlung verspätet kommt?

In der Regel erfolgt die Überweisung durch das Jobcenter am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Trotzdem kann es bei manchen Empfängern zu Verzögerungen kommen. Gründe können sein:

  • Änderungen im Leistungsbescheid (z. B. neue Berechnungen oder Einkommensnachweise)
  • Feiertage oder technische Verzögerungen bei den Banken
  • Kontowechsel oder Sperrvermerke
  • Rückforderungen oder offene Mitwirkungspflichten

Wenn am ersten Banktag im neuen Monat kein Geld eingegangen ist, solltest du sofort das zuständige Jobcenter kontaktieren. In dringenden Fällen, z. B. bei Miet- oder Stromrückständen, können auch Eilanträge auf Barauszahlung oder Vorschuss gestellt werden (§ 42 SGB I).

Wichtig für neue Bürgergeld-Bezieher

Wenn du deinen Antrag erst Ende Oktober gestellt hast, erhältst du das Bürgergeld in der Regel nicht sofort am regulären Auszahlungstermin, sondern erst nach Bewilligung.
Nach § 41 SGB II beginnt der Anspruch mit dem Tag des Antrags, aber die Auszahlung kann technisch erst erfolgen, sobald alle Unterlagen vorliegen.

Tipp: Reiche alle notwendigen Nachweise (z. B. Mietvertrag, Nebenkosten, Kontoauszüge) frühzeitig ein, um eine pünktliche Überweisung zu sichern.

Wie hoch ist die Bürgergeld-Zahlung im November 2025?

Seit der Regelsatzerhöhung im Januar 2025 liegen die aktuellen monatlichen Bürgergeld-Beträge bei :

PersonengruppeRegelsatz 2025 (monatlich)
Alleinstehende / Alleinerziehende619 €
Partner (je Person)558 €
Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern502 €
Jugendliche (14–17 Jahre)471 €
Kinder (6–13 Jahre)390 €
Kinder (unter 6 Jahren)357 €

Diese Beträge werden mit der November-Auszahlung in voller Höhe auf das Konto überwiesen. Zusätzlich können Ansprüche auf Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende, behinderte Menschen oder Schwangere) und Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten) bestehen.

Besonderheiten im November 2025: Feiertage und Banklaufzeiten

Da der Reformationstag (30. Oktober) in neun Bundesländern gesetzlicher Feiertag ist, müssen Jobcenter sicherstellen, dass alle Zahlungen einen Tag früher angewiesen werden. Besonders bei regionalen Banken (Sparkassen, Volksbanken) kann sich die Wertstellung um ein bis zwei Tage unterscheiden.

Falls die Überweisung am 30. oder 31. Oktober erfolgt, ist das Geld in der Regel spätestens am Montag, 3. November, auf dem Konto. Bei großen Bankinstituten (z. B. Deutsche Bank, Commerzbank, Sparkasse) erfolgt die Gutschrift meist noch am selben oder nächsten Werktag.

Kein Konto? So erfolgt die Auszahlung

Wer kein eigenes Konto besitzt, kann das Bürgergeld per Barscheck oder Postanweisung erhalten. Diese Lösung gilt als Notfallregelung (§ 42 SGB II). Der Scheck kann dann bei ausgewählten Poststellen eingelöst werden. Allerdings kann es bei dieser Methode zu Verzögerungen oder Abzügen wegen Gebühren kommen.​

Empfohlen wird daher, möglichst frühzeitig ein leistungsgeeignetes Basiskonto bei einer Bank einzurichten. Nach § 31 Zahlungskontengesetz hat jeder Anspruch auf ein Konto.

Bürgergeld gemeinsam mit Heizung und Strom – was im Herbst gilt

Im November steigen traditionell die Heizkosten, und viele Bürgergeld-Bezieher sorgen sich um die Nebenkostenabrechnung. Wichtig:
Das Jobcenter übernimmt Kosten der Unterkunft und Heizung in „angemessener Höhe“. Wenn deine Vorauszahlungen nicht ausreichen, kannst du eine Anpassung der Heizkosten beantragen (§ 22 SGB II).

Tipp: Reiche aktuelle Heiz- oder Stromabrechnungen beim Jobcenter ein – steigende Kosten können laufend anerkannt werden.

Bürgergeld November 2025 – häufige Fragen

Wann genau kommt mein Geld im November 2025?

In der Regel am Freitag, 31. Oktober 2025 – in manchen Bundesländern bereits am 30. Oktober wegen Reformationstag. Das Geld ist spätestens am 3. November verfügbar.

Was, wenn mein Konto kein Geld zeigt?

Kontaktiere sofort dein zuständiges Jobcenter. Eventuell wurde der Bescheid noch nicht bearbeitet oder du bist von einer Änderung betroffen.

Kann ich eine Barauszahlung beantragen?

Ja – wenn das Überweisungskonto gesperrt ist oder kein Zugang besteht, bekommst du auf Antrag eine Barauszahlung oder Barcheck- doch nunmehr nur noch im Notfall

Gibt es eine November-Sonderzahlung?

Nein. Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus gezahlt. Sonderzahlungen gibt es nur bei Änderungen wie Nachzahlungen, Rückforderungen oder Sonderbedarfen.

Wann wird das Bürgergeld für Dezember überwiesen?

Das Bürgergeld für Dezember 2025 wird bereits am Freitag, 28. November 2025, überwiesen

Fazit: Bürgergeld für November 2025 kommt pünktlich

Die gute Nachricht: Das Bürgergeld wird für den Monat November 2025 bereits am 31. Oktober (bzw. 30. Oktober in Feiertagsländern) überwiesen – also wie gewohnt pünktlich vor Monatsbeginn. Damit bleibt ausreichend Zeit, um Miete, Rechnungen und Lebensunterhalt rechtzeitig zu decken.

Wichtig ist nur: Konto prüfen, Unterlagen aktuell halten und im Zweifel beim Jobcenter nachfragen, wenn etwas nicht stimmt. Mit den klar geregelten Auszahlungsterminen ist auch im November 2025 sichergestellt, dass das Bürgergeld zuverlässig und rechtzeitig gezahlt wird.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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