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Bürgergeld – darauf haben Ehepaare und Paare 2025 / 2026 Anspruch

Das Bürgergeld ist 2025 die zentrale Grundsicherungsleistung in Deutschland. 2026 wird es durch die Neue Grundsicherung ersetzt. Für Ehepaare gelten dabei besondere Berechnungs- und Anspruchsregeln, da sie als sogenannte Bedarfsgemeinschaft (BG) gewertet werden. Wer gemeinsam lebt und wirtschaftet, wird vom Jobcenter gemeinsam betrachtet – mit direkten Auswirkungen auf die Höhe der Leistungen. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, wie das Bürgergeld für Ehepaare berechnet wird, welche Freibeträge es gibt und worauf Sie achten sollten.

Bürgergeld für Ehepaare: Anspruch, Höhe, Regeln und Tipps

Grundlagen: Bedarfsgemeinschaft und gemeinsame Beantragung

Ehepaare gelten nach dem Sozialgesetzbuch II automatisch als Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass beide Einkommen und Vermögen im Rahmen des Bürgergeldes gemeinsam berücksichtigt werden, unabhängig davon, wer den Antrag stellt. Ein Einzelantrag ist nur möglich, wenn beide Partner räumlich getrennt leben und wirtschaftlich unabhängig sind.

Typischer Ablauf:

  • Hauptantrag: Einer der Ehepartner stellt den Antrag beim zuständigen Jobcenter, der andere wird als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit aufgenommen.
  • Unterlagen: Beide müssen Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge und ggf. Vermögensnachweise vorlegen.
  • Prüfung: Das Jobcenter berechnet den gemeinsamen Gesamtbedarf und zieht das anrechenbare Einkommen beider Partner ab.

Höhe der Regelsätze für Ehepaare

Für 2024/2025 gelten für Ehe- und Lebenspartner, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, folgende Regelbedarfe:

  • Individueller Regelbedarf pro Partner: 451 € pro Monat (Stand 2025)
  • Gesamtbedarf für beide: 902 € pro Monat (nur Regelsätze, ohne Miete und Heizkosten)

Der Regelsatz dient der Deckung des laufenden Lebensunterhalts wie Lebensmittel, Kleidung, Strom (ohne Heizkosten) und persönliche Bedürfnisse.

Unterkunfts- und Heizkosten

Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die Angemessenheit hängt von den örtlichen Mietobergrenzen ab. Für Ehepaare gilt hierbei eine höhere Mietobergrenze als für Einzelpersonen, da mehr Wohnfläche anerkannt wird (oft 60 m², abhängig vom Bundesland oder kommunalen Richtwerten).

Tipp: Wird die Miete als unangemessen hoch eingestuft, kann das Jobcenter die Kostenübernahme befristen und zum Umzug oder zur Senkung der Kosten auffordern.

Einkommensanrechnung bei Ehepaaren

Das Einkommen beider Ehepartner wird zusammengerechnet. Dazu gehören:

  • Löhne und Gehälter
  • Renten und Unterhaltszahlungen
  • Krankengeld oder Elterngeld (teilweise)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Wichtig sind die Freibeträge:

  • Grundfreibetrag: 100 € pro Monat für Erwerbseinkommen sind anrechnungsfrei.
  • Zusätzliche Freibeträge: 20% für Einkommen zwischen 100 € und 1.000 €, 10% für Einkommen zwischen 1.000 € und 1.200 € (bzw. 1.500 € mit Kind).

Da Einkommen beider Partner zählt, kann es passieren, dass der Anspruch auf Bürgergeld vollständig entfällt, wenn ein Partner genug verdient.

Vermögensgrenzen

Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Schonvermögensbetrag. Stand 2025:

  • Grundfreibetrag pro Person: 15.000 €
  • Gesamtfreibetrag für Ehepaar: 30.000 €
  • Zusätzliche Freibeträge für angemessenen Hausrat, ein selbst genutztes Eigenheim von angemessener Größe und ein angemessenes Auto pro Person.

In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs gilt eine Schonzeit, in der das Vermögen erst ab 40.000 € (plus 15.000 € für jede weitere Person) berücksichtigt wird.

Sonderregelungen für Ehepaare

  1. Getrenntleben in einer Wohnung
    Auch wenn Ehepartner in Streit geraten und nur noch “unter einem Dach” wohnen, gilt rechtlich oft weiter eine Bedarfsgemeinschaft. Nur bei nachweislich völlig getrennter Haushaltsführung kann das Jobcenter eine Trennung anerkennen.
  2. Erwerbstätigkeit eines Partners
    Wenn einer arbeitet und der andere nicht, wird das Einkommen verteilt. Dadurch kann der nicht arbeitende Partner weniger oder gar kein Bürgergeld bekommen.
  3. Krankenversicherung
    Bürgergeld-Empfänger sind über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert. Verdient ein Partner oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, muss geprüft werden, ob eine Familienversicherung möglich ist.

Beispielrechnung: Bürgergeld für Ehepaar ohne Einkommen

  • Regelsatz für beide Partner: 902 €
  • Angemessene Miete inkl. Heizkosten: 700 €
  • Gesamtbedarf: 1.602 €
  • Eigenes Einkommen: 0 €
  • Auszahlung vom Jobcenter: 1.602 € monatlich

Beispielrechnung: Ehepaar, ein Partner arbeitet

  • Partner A: Teilzeitjob, 1.200 € netto Einkommen
  • Abzüglich Freibeträge: 100 € Grundfreibetrag + 20% von 900 € = 180 €
  • Anrechenbares Einkommen: 1.200 € – 280 € = 920 €
  • Gemeinschaftsbedarf: 1.602 €
  • Bürgergeld-Anspruch: 1.602 € – 920 € = 682 €

Tipps für Ehepaare mit Bürgergeld

  • Anträge früh stellen: Leistungsansprüche gelten ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.
  • Alle Freibeträge nutzen: Gerade bei Minijobs oder Nebentätigkeiten können Freibeträge den Anspruch steigern.
  • Kosten der Unterkunft im Blick behalten: Falls Miete zu hoch ist, rechtzeitig reagieren, um Kürzungen zu vermeiden.
  • Einkommen transparent angeben: Verschweigen kann zu Rückforderungen und Bußgeldern führen.
  • Zusatzleistungen beantragen: z. B. Mehrbedarf für Alleinerziehende, Schwangerschaft oder kostenaufwändige Ernährung.

Fazit

Bürgergeld für Ehepaare ist ein wichtiges Instrument der sozialen Sicherung, wird aber stets auf Basis des gemeinsamen Einkommens und Vermögens berechnet. Paare können dadurch entweder den vollen Anspruch erhalten oder gar keinen – abhängig von den finanziellen Verhältnissen. Wer die Regeln kennt, kann jedoch gezielt Freibeträge nutzen und seine Ansprüche sichern.

Weiterführende Informationen

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Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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