Bürgergeld für Ehepaare: Anspruch, Höhe, Regeln und Tipps
Grundlagen: Bedarfsgemeinschaft und gemeinsame Beantragung
Ehepaare gelten nach dem Sozialgesetzbuch II automatisch als Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass beide Einkommen und Vermögen im Rahmen des Bürgergeldes gemeinsam berücksichtigt werden, unabhängig davon, wer den Antrag stellt. Ein Einzelantrag ist nur möglich, wenn beide Partner räumlich getrennt leben und wirtschaftlich unabhängig sind.
Typischer Ablauf:
- Hauptantrag: Einer der Ehepartner stellt den Antrag beim zuständigen Jobcenter, der andere wird als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit aufgenommen.
- Unterlagen: Beide müssen Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge und ggf. Vermögensnachweise vorlegen.
- Prüfung: Das Jobcenter berechnet den gemeinsamen Gesamtbedarf und zieht das anrechenbare Einkommen beider Partner ab.
Höhe der Regelsätze für Ehepaare
Für 2024/2025 gelten für Ehe- und Lebenspartner, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, folgende Regelbedarfe:
- Individueller Regelbedarf pro Partner: 451 € pro Monat (Stand 2025)
- Gesamtbedarf für beide: 902 € pro Monat (nur Regelsätze, ohne Miete und Heizkosten)
Der Regelsatz dient der Deckung des laufenden Lebensunterhalts wie Lebensmittel, Kleidung, Strom (ohne Heizkosten) und persönliche Bedürfnisse.
Unterkunfts- und Heizkosten
Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Die Angemessenheit hängt von den örtlichen Mietobergrenzen ab. Für Ehepaare gilt hierbei eine höhere Mietobergrenze als für Einzelpersonen, da mehr Wohnfläche anerkannt wird (oft 60 m², abhängig vom Bundesland oder kommunalen Richtwerten).
Tipp: Wird die Miete als unangemessen hoch eingestuft, kann das Jobcenter die Kostenübernahme befristen und zum Umzug oder zur Senkung der Kosten auffordern.
Einkommensanrechnung bei Ehepaaren
Das Einkommen beider Ehepartner wird zusammengerechnet. Dazu gehören:
- Löhne und Gehälter
- Renten und Unterhaltszahlungen
- Krankengeld oder Elterngeld (teilweise)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Wichtig sind die Freibeträge:
- Grundfreibetrag: 100 € pro Monat für Erwerbseinkommen sind anrechnungsfrei.
- Zusätzliche Freibeträge: 20% für Einkommen zwischen 100 € und 1.000 €, 10% für Einkommen zwischen 1.000 € und 1.200 € (bzw. 1.500 € mit Kind).
Da Einkommen beider Partner zählt, kann es passieren, dass der Anspruch auf Bürgergeld vollständig entfällt, wenn ein Partner genug verdient.
Vermögensgrenzen
Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Schonvermögensbetrag. Stand 2025:
- Grundfreibetrag pro Person: 15.000 €
- Gesamtfreibetrag für Ehepaar: 30.000 €
- Zusätzliche Freibeträge für angemessenen Hausrat, ein selbst genutztes Eigenheim von angemessener Größe und ein angemessenes Auto pro Person.
In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs gilt eine Schonzeit, in der das Vermögen erst ab 40.000 € (plus 15.000 € für jede weitere Person) berücksichtigt wird.
Sonderregelungen für Ehepaare
- Getrenntleben in einer Wohnung
Auch wenn Ehepartner in Streit geraten und nur noch “unter einem Dach” wohnen, gilt rechtlich oft weiter eine Bedarfsgemeinschaft. Nur bei nachweislich völlig getrennter Haushaltsführung kann das Jobcenter eine Trennung anerkennen. - Erwerbstätigkeit eines Partners
Wenn einer arbeitet und der andere nicht, wird das Einkommen verteilt. Dadurch kann der nicht arbeitende Partner weniger oder gar kein Bürgergeld bekommen. - Krankenversicherung
Bürgergeld-Empfänger sind über das Jobcenter gesetzlich krankenversichert. Verdient ein Partner oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze, muss geprüft werden, ob eine Familienversicherung möglich ist.
Beispielrechnung: Bürgergeld für Ehepaar ohne Einkommen
- Regelsatz für beide Partner: 902 €
- Angemessene Miete inkl. Heizkosten: 700 €
- Gesamtbedarf: 1.602 €
- Eigenes Einkommen: 0 €
- Auszahlung vom Jobcenter: 1.602 € monatlich
Beispielrechnung: Ehepaar, ein Partner arbeitet
- Partner A: Teilzeitjob, 1.200 € netto Einkommen
- Abzüglich Freibeträge: 100 € Grundfreibetrag + 20% von 900 € = 180 €
- Anrechenbares Einkommen: 1.200 € – 280 € = 920 €
- Gemeinschaftsbedarf: 1.602 €
- Bürgergeld-Anspruch: 1.602 € – 920 € = 682 €
Tipps für Ehepaare mit Bürgergeld
- Anträge früh stellen: Leistungsansprüche gelten ab dem Monat, in dem der Antrag eingeht.
- Alle Freibeträge nutzen: Gerade bei Minijobs oder Nebentätigkeiten können Freibeträge den Anspruch steigern.
- Kosten der Unterkunft im Blick behalten: Falls Miete zu hoch ist, rechtzeitig reagieren, um Kürzungen zu vermeiden.
- Einkommen transparent angeben: Verschweigen kann zu Rückforderungen und Bußgeldern führen.
- Zusatzleistungen beantragen: z. B. Mehrbedarf für Alleinerziehende, Schwangerschaft oder kostenaufwändige Ernährung.
Fazit
Bürgergeld für Ehepaare ist ein wichtiges Instrument der sozialen Sicherung, wird aber stets auf Basis des gemeinsamen Einkommens und Vermögens berechnet. Paare können dadurch entweder den vollen Anspruch erhalten oder gar keinen – abhängig von den finanziellen Verhältnissen. Wer die Regeln kennt, kann jedoch gezielt Freibeträge nutzen und seine Ansprüche sichern.