Das Bürgergeld ist eines der meistdiskutierten Themen in der deutschen Sozialpolitik – und zugleich eines, das von vielen Missverständnissen und Vorurteilen begleitet wird. Immer wieder kursieren falsche Behauptungen über die Leistungshöhe, die Arbeitsbereitschaft der Empfängerinnen und Empfänger sowie die Bedingungen des Bezugs. In unserem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., entkräften wir die verbreitetsten Mythen rund um das Bürgergeld und bringen die Fakten auf den Punkt! Mit ihm wollen wir dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und die Debatte um das Bürgergeld auf eine sachliche Grundlage zu stellen.
Mythos 1: „Mit dem Bürgergeld lohnt sich Arbeit nicht mehr“
Viele Menschen glauben, dass das Bürgergeld so hoch ist, dass sich Arbeit nicht mehr lohnt. Das ist nachweislich falsch. Selbst bei einem Job zum Mindestlohn bleibt der Lohnabstand zum Bürgergeld bestehen. Wer arbeitet, hat am Monatsende mehr Geld zur Verfügung als jemand, der ausschließlich Bürgergeld bezieht – und sammelt zudem Rentenansprüche an. Auch das Ifo-Institut bestätigt, dass trotz Anhebung der Regelbedarfe ein deutlicher Unterschied zwischen Arbeitseinkommen und Bürgergeld besteht.
Mythos 2: „Menschen kündigen ihre Jobs, um Bürgergeld zu erhalten“
Die Behauptung, dass Menschen massenhaft ihre Arbeitsstellen kündigen, um in den Bürgergeld-Bezug zu wechseln, ist ebenfalls falsch. Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zeigen: Seit Einführung des Bürgergelds sind weniger Menschen vom Job ins Bürgergeld umgestiegen als zu Hartz-IV-Zeiten. Wer ohne triftigen Grund kündigt, muss zudem mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen.
Mythos 3: „Bürgergeldempfänger sind faul oder wollen nicht arbeiten“
Dieses Vorurteil hält sich hartnäckig, ist aber nicht haltbar. Von den rund 5,5 Millionen Bürgergeldempfängern sind etwa 4 Millionen erwerbsfähig. Davon arbeiten rund 20 Prozent bereits und stocken auf, während viele andere aus wichtigen Gründen – wie Kindererziehung, Pflege oder Weiterbildung – dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Wer Bürgergeld bezieht, muss außerdem aktiv daran mitwirken, möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen, sonst drohen Leistungskürzungen.
Mythos 4: „Bürgergeld ist ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle“
Das Bürgergeld ist keine Form des bedingungslosen Grundeinkommens. Es ist eine bedarfsabhängige Sozialleistung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird – etwa, wenn man erwerbsfähig ist und kein ausreichendes Einkommen hat. Wer das Renteneintrittsalter erreicht hat, kann kein Bürgergeld beziehen, sondern muss Grundsicherung im Alter beantragen.
Mythos 5: „Bürgergeldempfänger dürfen kein Auto besitzen“
Auch diese Behauptung ist falsch. Ein Auto, das für die Berufsausübung notwendig ist oder dessen Wert unter 10.000 Euro liegt, fällt unter das sogenannte Schonvermögen und ist erlaubt.
Warum halten sich diese Vorurteile so hartnäckig?
Die Debatte um das Bürgergeld ist emotional und polarisierend. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wächst die Angst vor sozialem Abstieg, was zu Neid und Unsicherheit führt. Viele Menschen glauben dann den kursierenden Falschinformationen und schließen sich dem Diskurs an. Hinzu kommt, dass das Sozialrecht komplex ist und einfache, aber falsche Erklärungen oft mehr Aufmerksamkeit bekommen als die tatsächlichen Fakten.
Fazit: Bürgergeld ist keine „soziale Hängematte“
Die Behauptung und Vorstellung, das Bürgergeld fördere Arbeitsunwilligkeit oder sei eine „soziale Hängematte“, ist falsch! Das Bürgergeld ist eine bedarfsabhängige Grundsicherung für arbeitsuchende Menschen, die sie in schwierigen Lebenslagen unterstützt und dabei begleitet, möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Fakt ist: wer arbeitet, profitiert immer noch deutlich mehr als jemand, der Bürgergeld bezieht.
Eine aktuelle Studie zeigt im übrigen, dass das Bürgergeld zu niedrig ist. Der Regelsatz muss erhöht werden!