Die Diskussion um die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) und ihre künftige Entwicklung ist so aktuell wie selten zuvor. Nach der spürbaren Anhebung der Regelsätze im Jahr 2024 und einer anschließenden Nullrunde 2025 stehen viele Leistungsbeziehende vor der Frage, wie es ab 2026 weitergeht. Mit der geplanten Umstellung auf die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende unter der schwarz-roten Bundesregierung ändern sich nicht nur Name und Sanktionsregeln, sondern auch der Mechanismus zur Anpassung der Regelsätze – mit direkten Folgen für die Jahre 2026, 2027 und 2028.
Auf Bürger & Geld finden Sie eine Prognose der Entwicklung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) sowie eine Hochrechnung, die wir in einer übersichtlichen Tabelle aufbereiten.
Bürger & Geld ist das Nachrichtenmagazin des unabhängigen Vereins Für soziales Leben e.V. – mit Fokus auf Sozialleistungen, Grundsicherung und sozialpolitische Reformen.
Rückblick: Starker Anstieg 2024, danach Stillstand
Zum 1. Januar 2024 wurden die Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) um rund 12 Prozent erhöht. Auslöser war die hohe Inflation der Vorjahre; der Gesetzgeber reagierte mit einer außerordentlich kräftigen Anhebung, um Kaufkraftverluste bei existenzsichernden Leistungen abzufedern.
Für Alleinstehende stieg der monatliche Regelsatz auf 563 Euro, für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft auf jeweils 506 Euro (zusammen 1.012 Euro). Kinder erhielten je nach Altersstufe bis zu 471 Euro monatlich. Bereits 2025 blieb es dann bei diesen Werten: Trotz weiter spürbarer Preissteigerungen gab es keine erneute Anpassung der Regelsätze.
2026: Nullrunde bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)
Für das Jahr 2026 ist aus heutiger Sicht eine weitere Nullrunde vorgesehen. Die Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) bleiben damit auf dem Stand von 2025.
Hintergrund ist eine Kombination aus moderater Inflation (rund zwei Prozent) und einem politisch beschlossenen Wechsel zu einer strengeren Berechnungsmethode. Diese neue Methodik führt dazu, dass kleine Preissteigerungen nicht automatisch in eine Anhebung der Regelsätze münden. Wer aktuell Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) bezieht, muss daher damit rechnen, im Jahr 2026 keinen höheren Regelsatz zu erhalten.
2027 und 2028: Moderate Steigerungen durch neue Berechnung
Ab 2027 soll ein neuer Anpassungsmechanismus greifen, der sich wieder stärker an der Zeit vor der Corona-Pandemie orientiert.
- Die Regelsätze der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende werden nicht mehr kurzfristig und stark auf Inflationssprünge reagieren.
- Stattdessen kommt ein Mischindex aus Lohn- und Preisentwicklung zum Einsatz – ähnlich wie früher bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) im Hartz-IV-System.
Konkret bedeutet das:
- Kaufkraftverluste werden mit Verzögerung ausgeglichen, teilweise erst nach bis zu 18 Monaten.
- Erhöhungen fallen voraussichtlich niedriger aus als zuletzt unter dem „Bürgergeld‑Modell“ von 2023/2024.
- Verschiedene Institute und Fachportale rechnen – bei moderater Inflation – ab 2027 mit Steigerungen von etwa 2 Prozent pro Jahr.
Tabelle: Prognose der Regelsätze 2025–2028
Die folgende Tabelle zeigt eine mögliche Entwicklung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) für Alleinstehende, Partner und Kinder in drei Altersstufen. Für 2025 und 2026 werden die gesetzlichen Werte bzw. die Nullrunde zugrunde gelegt, für 2027 und 2028 eine jährliche Steigerung um 2 Prozent (Prognose).
| Jahr | Alleinstehende (€) | Paare je Person (€) | Kinder 0–5 J. (€) | Kinder 6–13 J. (€) | Kinder 14–17 J. (€) |
|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 563,00 | 506,00 | 357,00 | 390,00 | 471,00 |
| 2026 | 563,00 | 506,00 | 357,00 | 390,00 | 471,00 |
| 2027* | 574,26 | 516,12 | 364,14 | 397,80 | 480,42 |
| 2028* | 585,75 | 526,44 | 371,42 | 405,76 | 490,03 |
*Prognosewerte auf Basis einer angenommenen jährlichen Erhöhung um 2 Prozent ab 2027.
Die Einordnung:
- 2025: Gesetzlich festgelegte Regelsätze.
- 2026: Keine Erhöhung („Nullrunde“), Werte bleiben stabil.
- 2027/2028: Modellhafte Steigerung um 2 Prozent pro Jahr, wenn sich Lohn- und Preisentwicklung moderat entwickeln.
Regelsatz 2026: Warum es bei der Nullrunde bleibt
Die prognostizierte Nullrunde 2026 hat drei Hauptgründe:
- Die Inflationsrate kehrt langsam in Richtung der Zielmarke der Europäischen Zentralbank von rund 2 Prozent zurück.
- Der neue, strengere Anpassungsmechanismus ist darauf ausgelegt, nur größere Abweichungen der Preis‑ und Lohnentwicklung zu berücksichtigen.
- Gleichzeitig gibt es eine rechtliche Schutzklausel: Eine Absenkung der Regelsätze ist ausgeschlossen; ohne hinreichende Steigerung von Preisen und Löhnen bleibt es aber bei unveränderten Beträgen.
Für Leistungsbeziehende bedeutet das: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) verliert bei moderater Inflation real etwas an Kaufkraft, ohne dass kurzfristig gegengesteuert wird.
Regelsätze 2027 und 2028: Schrittweise, aber gebremste Erhöhungen
Ab 2027 ist wieder mit moderaten Anhebungen der Regelsätze zu rechnen. Voraussichtlich wird wieder ein Mischindex aus Preis‑ und Lohnentwicklung verwendet, wie er vor der Corona‑Pandemie üblich war.
Vorausgesetzt, die Inflation bleibt im Bereich um 2 Prozent und die Löhne steigen entsprechend, erscheint eine jährliche Regelsatzsteigerung von etwa 2 Prozent realistisch.
Wichtige Einschränkung: Die tatsächlichen Anpassungen hängen von den dann vorliegenden Daten und der jeweils aktuellen Rechtslage ab – die hier dargestellten Werte sind daher als begründete Prognose zu verstehen, nicht als verbindliche Zusage.
Warum die Prognose plausibel ist
Mehrere Faktoren stützen die Annahmen zur Entwicklung der Regelsätze:
- Politischer Kurs: Die Bundesregierung will den Anpassungsmechanismus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) an das frühere Hartz-IV-System angleichen, um sprunghaften Erhöhungen vorzubeugen.
- Zielinflation: Die Europäische Zentralbank peilt langfristig eine Inflationsrate von rund 2 Prozent an; die Regelsatzberechnung orientiert sich daran, statt auf kurzfristige Ausschläge zu reagieren.
- Rechtliche Untergrenze: Eine Absenkung der Regelsätze ist rechtlich ausgeschlossen; bei niedriger Inflation gibt es jedoch keine Pflicht zu kräftigen Anhebungen.
- Einschätzung von Fachstellen: Sozialverbände und Fachportale gehen übereinstimmend davon aus, dass erst ab 2027 wieder Erhöhungen kommen – dann aber spürbar niedriger ausfallen werden als 2023/2024.
Was bedeutet das für Leistungsbeziehende?
Für Menschen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) beziehen oder künftig beziehen könnten, lassen sich drei Kernpunkte festhalten:
- Kurzfristig stabil, real aber knapper: Bis einschließlich 2026 ist keine nominale Erhöhung zu erwarten; bei moderater Inflation sinkt die Kaufkraft der Regelsätze leicht.
- Langfristig nur noch kleine Schritte: Ab 2027 sind zwar wieder Anpassungen vorgesehen, diese fallen aber voraussichtlich moderater und verzögert aus.
- Strengere Regeln im System: Mit der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende treten verschärfte Mitwirkungspflichten und Sanktionen in Kraft – bis hin zu zeitweisen Vollsanktionen bei wiederholten Pflichtverletzungen, wie sie politisch bereits beschlossen wurden.
Fazit zur prognostizierten Entwicklung der Regelsätze 2026–2028
Die Zeit der schnellen, zweistelligen Regelsatzsteigerungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) ist vorerst vorbei. Mit der Umstellung auf die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende wird der Anpassungsmechanismus wieder gebremst, Erhöhungen werden geringer und zeitlich nach hinten verschoben.
Wer Leistungen bezieht, muss sich auf eine Phase mit eingefrorenen Beträgen, später nur moderaten Erhöhungen und strengeren Pflichten einstellen – sollte aber gleichzeitig die weitere Gesetzgebung und die Entwicklung von Inflation und Löhnen im Blick behalten.

