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Bürgergeld für Ehepaare – das sollte man bedenken!

Das Bürgergeld bietet Ehepaaren finanzielle Sicherheit, wenn das Einkommen nicht reicht. Doch bei Beantragung und Berechnung gibt es einiges zu beachten – vom gemeinsamen Haushalt über die Anrechnung des Einkommens bis zu Mehrbedarfen. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erhältst du alle relevanten Informationen und praktische Tipps, die Ehepaare mit Bürgergeld betreffen!

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Autor: Chef-Redakteur Autor: Chef-Redakteur

Immer mehr Menschen fragen sich (notgedrungen), wie das System des Bürgergeldes für Ehepaare funktioniert. Vor allem, wenn nur ein Ehepartner arbeitet oder beide ein geringes Einkommen haben, spielt das Bürgergeld eine große Rolle für die Existenzsicherung. Dieser Artikel beleuchtet alle wichtigen Aspekte: Höhe der Leistungen, Besonderheiten für verheiratete Paare, Herausforderungen bei Antragstellung, Anrechnung von Einkommen und Vermögen sowie hilfreiche Tipps für Ehepaare.

Was ist das Bürgergeld – und für wen gilt es?

Das Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, ersetzt seit 2023 das Hartz IV-System und dient als Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen. Es richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Auch Ehepaare können Bürgergeld beziehen, sofern beide oder einer von beiden hilfebedürftig sind.

Regelsätze für Ehepaare im Jahr 2025

Ehepaare gelten automatisch als Bedarfsgemeinschaft. Der monatliche Regelsatz für Paare (je Partner, bei zusammenlebenden Ehegatten) beträgt 2025 jeweils 506 Euro, zusammen also 1.012 Euro. Das ist weniger als der Regelsatz für Alleinstehende – dieser liegt bei 563 Euro. Der Grund: Gesetzgeber und Jobcenter rechnen mit Sparpotenzialen beim gemeinsamen Haushalt.

Welche Rolle spielt das Einkommen des Ehepartners?

Das Bürgergeld ist eine bedarfsorientierte und einkommensabhängige Leistung. Beide Einkommen und auch vorhandenes Vermögen werden bei der Berechnung berücksichtigt – egal, ob beide Partner Anträge stellen oder nur einer.

  • Einkommensanrechnung: Verdient ein Ehepartner, wird dessen Einkommen nach Abzug bestimmter Freibeträge auf das Bürgergeld angerechnet. Dadurch reduziert sich der Gesamtanspruch. Verdient der Ehepartner genug, kann es sein, dass kein Bürgergeld mehr gezahlt wird.
  • Vermögensanrechnung: Auch Festgeld, Immobilien, Sparguthaben etc. werden herangezogen. Für Ehepaare gelten dabei gemeinsame Freibeträge. Liegt das Vermögen über diesen Grenzen, besteht kein Anspruch.

Beantragung des Bürgergelds für Ehepaare

Der Antrag wird meist für beide Ehepartner gemeinsam gestellt, da sie als Bedarfsgemeinschaft gelten. Die wichtigsten Unterlagen, die einzureichen sind:

  • Personalausweise beider Partner
  • Mietvertrag und Nachweise über Nebenkosten
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, etc.)
  • Nachweise über Vermögen (Kontoauszüge, Sparguthaben, Immobilienwerte)

Das Jobcenter prüft alle Angaben umfassend und legt dann die Höhe der Förderung fest.

Was sollte man beachten?

  • Bedarfsgemeinschaft: Wer verheiratet ist und gemeinsam wohnt, bildet eine Bedarfsgemeinschaft. Einkommen und Vermögen werden stets gemeinsam betrachtet.
  • Wohnung: Ehepaare dürfen eine angemessene größere Wohnung mieten – i.d.R. liegt die Grenze bei circa 60 m² für zwei Personen.
  • Mehrbedarf: Sollte einer der Partner etwa schwanger oder behindert sein oder eine kostenaufwändige Ernährung benötigen, werden Mehrbedarfe gewährt. So können z.B. bei Schwangerschaft rund 86 Euro Zusatzleistung, bei Behinderung 177 Euro zusätzlich im Monat gezahlt werden.
  • Eigenes Einkommen lohnt sich: Wer z.B. einen Minijob hat, behält Teile des Einkommens anrechnungsfrei – das lohnt sich mehr als gar nichts zu verdienen.
  • Ausnahme getrennte Wohnungen: Lebt das verheiratete Paar in getrennten Wohnungen, bilden sie keine Bedarfsgemeinschaft. Jeder kann dann als Einzelperson Bürgergeld bekommen, sofern sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Tipps für den Umgang mit Bürgergeld als Ehepaar

  • Immer alle Änderungen (wie Einkommen, Umzug, Schwangerschaft) umgehend dem Jobcenter melden, um Rückforderungen zu vermeiden.
  • Prüft regelmäßig, ob Anspruch auf Mehrbedarf oder weitere Leistungen besteht (z.B. Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder).
  • Nutzt Beratungsangebote vor Ort oder online, um alle Ansprüche geltend zu machen.
  • Achtet auf Fristen, insbesondere bei Weiterbewilligungen und Veränderungsanzeigen.

Zusammenfassung: Bürgergeld für Ehepaare

Das Bürgergeld bietet Ehepaaren eine wichtige finanzielle Unterstützung, wenn das gemeinsame Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Wer die Besonderheiten kennt, alle Ansprüche prüft und seine Situation aktiv plant, kann gemeinsam mehr aus dem System herausholen und böse Überraschungen vermeiden.

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