Bürgergeld für eine Mutter mit zwei Kindern – Wie Anna den Neustart schafft

Anna, alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, erhält Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhalts, inklusive Mehrbedarf und Übernahme der Wohnkosten. Kindergeld und Unterhalt werden angerechnet. Trotz finanzieller Herausforderungen gibt das Bürgergeld ihrer Familie Stabilität und neue Perspektiven.

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Anna sitzt am Küchentisch ihrer kleinen Wohnung in Dortmund. Neben ihr spielen ihre beiden Kinder, Leon (8) und Mia (13). Seit der Trennung vom Vater der Kinder steht Anna vor einer großen Herausforderung: Sie muss den Alltag als alleinerziehende Mutter meistern und gleichzeitig die finanzielle Sicherheit ihrer Familie gewährleisten. Ihr wichtigster Anker in dieser Zeit: das Bürgergeld. Was Anna zusteht und wie sie an das Geld kommt, erklären wir hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Wie viel Bürgergeld bekommt Anna?

Als Anna das erste Mal den Antrag auf Bürgergeld stellt, ist sie unsicher. Wie viel Unterstützung steht ihr und den Kindern zu? Die Sachbearbeiterin im Jobcenter erklärt ihr: Anna erhält 563 Euro als Regelsatz für sich selbst. Für ihre beiden Kinder gibt es jeweils 390 Euro, da beide zwischen 6 und 13 Jahre alt sind. Zusätzlich bekommt Anna einen sogenannten Mehrbedarf für Alleinerziehende – das sind 36 Prozent ihres eigenen Regelsatzes, also 202,68 Euro extra.

Dazu kommen die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung. Anna zahlt für ihre Wohnung 600 Euro Kaltmiete und 120 Euro Heizkosten. Das Jobcenter übernimmt diese Kosten, solange sie angemessen sind.

Annähernde Beispielrechnung:

  • 563 € Regelsatz Anna
  • 202,68 € Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • 390 € Regelsatz Leon
  • 390 € Regelsatz Mia
  • 600 € Miete
  • 120 € Heizkosten

Gesamtsumme Bürgergeld-Anspruch: 2.265,68 € pro Monat

Welche weiteren Hilfen gibt es für Anna und die Kinder?

Anna erfährt, dass sie mit dem Bürgergeld nicht nur das Nötigste abdecken kann. Für die Kinder gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket: Zuschüsse für Schulmaterial, Ausflüge, Sportvereine oder Musikschule. Monatlich stehen 15 Euro für die soziale Teilhabe zur Verfügung.

Auch die Kranken- und Pflegeversicherung der Familie wird vom Jobcenter übernommen. Sollte Anna irgendwann wieder arbeiten, wird ihr Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet – aber ein gewisser Freibetrag bleibt.

Was ist mit dem Kindergeld und Unterhalt?

Das Kindergeld für Leon und Mia wird auf das Bürgergeld angerechnet. Falls der Vater Unterhalt zahlt, wird auch das berücksichtigt. Reicht der Unterhalt nicht aus, springt der Staat mit einem Unterhaltsvorschuss ein.

Welche Herausforderungen bleiben?

Trotz aller Hilfen bleibt das Leben mit Bürgergeld herausfordernd. Anna muss jeden Cent umdrehen, damit am Monatsende noch genug für die Kinder übrig ist. Größere Anschaffungen oder Urlaube sind kaum möglich. Doch Anna weiß, dass sie mit dem Bürgergeld eine wichtige Grundsicherung hat, die ihr und den Kindern Stabilität gibt – und die Chance, sich auf einen beruflichen Neustart vorzubereiten.

Zusammenfassung: Bürgergeld als Starthilfe für Familien

Die Geschichte von Anna zeigt: Das Bürgergeld ist für alleinerziehende Mütter mit zwei Kindern eine wichtige Unterstützung, um ihr Leben finanziell zu sichern. Es deckt den Lebensunterhalt, die Wohnkosten und bietet zusätzliche Hilfen für Kinder. Wer in einer ähnlichen Situation wie Anna ist, sollte sich nicht scheuen, einen Antrag beim örtlich zuständigen Jobcenter zu stellen und sich beraten zu lassen. Denn: Bürgergeld gibt Familien wie Anna die Möglichkeit, trotz schwieriger Umstände nach vorne zu blicken und neue Wege zu gehen. Und: es ist kein Almosen, sondern eine Geldleistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht!

Redakteure

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    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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