Bürgergeld für neu eingereiste ukrainische Flüchtlinge 2025– Ja oder Nein?

Ab einem noch nicht feststehenden Stichtag erhalten neu eingereiste ukrainische Flüchtlinge in Deutschland kein Bürgergeld mehr, sondern nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Was bedeutet das für Betroffene und warum wurde diese Änderung beschlossen?

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2025 steht eine entscheidende Änderung für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Deutschland bevor: Neu ankommende Geflüchtete sollen künftig kein Bürgergeld mehr erhalten, sondern wie andere Asylbewerber behandelt werden. Was bedeutet das konkret? Wer genau ist betroffen? Und wie wird die Änderung begründet?  Und: ab wann gilt sie? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V.,  finden Sie alle wichtigen Fakten und Hintergründe.

Was ändert sich für Ukrainer 2025 in Deutschland?

Kein Bürgergeld mehr für neu eingereiste Ukrainer: Wer ab dem (noch festzusetzenden) Stichtag aus der Ukraine nach Deutschland flüchtet, hat keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld, sondern erhält Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Betroffene Personengruppe: Die Regelung gilt ausschließlich für Geflüchtete, die nach dem Stichtag einreisen. Wer bereits vorher in Deutschland ist und Bürgergeld bezieht, ist nicht betroffen.

Höhe der staatlichen Leistungen für ukrainische Flüchtlinge

Die monatlichen Zahlungen für Asylbewerber sind deutlich niedriger als das Bürgergeld. Zum Beispiel erhalten alleinstehende Erwachsene künftig 441 Euro statt 563 Euro pro Monat.

Status neu 2025 (Stichtag offen)Bürgergeld (bisher)Asylbewerberleistungen (neu)
Alleinstehende Erwachsene563 €441 €
Ehepartner (je Person)506 €397 €
Jugendliche (14-17 Jahre)471 €391 €
Kinder (6-13 Jahre)390 €327 €
Kinder (0-5 Jahre)357 €299 €

Wer ist weiterhin im Bürgergeld Bezug?

Bereits in Deutschland lebende Ukrainer: Wer aus der Ukrainie bereits eingereist ist und Bürgergeld bezieht, behält diesen Anspruch auch weiterhin.

Aufenthaltsstatus: Der vorübergehende Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz bleibt bis mindestens März 2026 bestehen.

Warum diese Änderung?

Kostenersparnis: Die Bundesregierung begründet die Reform mit der Notwendigkeit, Sozialkosten zu senken und die Kommunen zu entlasten.

Anpassung an andere Flüchtlingsgruppen: Neuankömmlinge aus der Ukraine werden künftig wie andere Asylbewerber behandelt, was eine Gleichbehandlung sicherstellen soll.

Förderung der Arbeitsaufnahme: Die Regierung erhofft sich, dass niedrigere Leistungen einen stärkeren Anreiz zur Arbeitsaufnahme bieten .

Wann kommt die Änderung für ukrainische Flüchtlinge?

Das konkrete Datum der Umsetzung steht noch nicht fest. Es ist also noch nicht bekannt, wann das Bürgergeld für neue ukrainische Flüchtlinge gestrichen wird

Argumente hinsichlich Bürgergeld für Ukrainer

 Arbeitsmarktzugang: Unklar ist, ob und wie schnell neu eingereiste Ukrainer künftig arbeiten dürfen – das könnte sich auf ihre Integration auswirken.

Soziale Folgen: Fachleute warnen vor möglichen negativen Auswirkungen auf die Integration und das Armutsrisiko der Betroffenen.

Mehrheit der Bevölkerung: Laut Umfragen befürwortet eine Mehrheit der Deutschen die Kürzung der Leistungen für neue Ukraine-Flüchtlinge .

Zusammenfassung: Weiterhin Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge?

Ab einem noch festzusetzenden Stichtag gilt: „Bürgergeld für neu eingereiste ukrainische Flüchtlinge – ja oder nein?“  Nein. Neu ankommende Ukrainer erhalten künftig nur noch die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Änderung ist Teil eines politischen Kurswechsels und betrifft ausschließlich Neuankömmlinge – für bereits in Deutschland lebende Ukrainer bleibt das Bürgergeld bestehen.

Redakteure

  • so

    Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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