Bürgergeld: Wie und warum es Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten

Warum haben Flüchtlinge aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld? Wie wird er realisiert?

Bürgergeld: Wie und warum es Flüchtlinge aus der Ukraine erhalten
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Das Bürgergeld wird grundsätzlich nicht an Ausländer gezahlt, auch wenn sie sich in Deutschland aufhalten, es sei denn, sie haben ein Aufenthaltsrecht in Deutschland. So steht es im SGB II, dem Bürgergeld Gesetz.

Menschen, die sich um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bemühen, müssen dies grundsätzlich aus dem Ausland heraus tun. Anerkannte Asylbewerber erhalten kein Bürgergeld, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wie ist aber der aufenthaltsrechtliche Status von Geflüchteten aus der Ukraine? Wann und unter welchen Voraussetzungen erhalten sie Bürgergeld?

Über eine Million Menschen aus der Ukraine halten sich in Deutschland auf. Haben Sie eine Arbeitserlaubnis? Wie ist das mit ihrem Aufenthaltstitel? Welcher Art ist er? Haben sie einen Anspruch auf Bürgergeld?

In diesem Artikel wollen wir auf diese Fragen eingehen.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld Flüchtlinge aus der Ukraine

Wie und warum erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine Bürgergeld? Welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen?

Ob Flüchtlinge aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, beantwortet sich aus dem Gesetz heraus. Es müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein, unter denen man Bürgergeld erhalten kann. Es gibt keine diesbezüglichen Sonderregelungen für Menschen aus der Ukraine. Sie haben unter den Voraussetzungen wie jeder andere auch Anspruch auf Bürgergeld.

Die Bundesagentur hat auf ihrer Internetseite die Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld zusammengefasst. Danach ist folgendes erforderlich:

– Hilfebedürftigkeit

– Erwerbsfähigkeit

– Einhaltung Altersgrenzen

– rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland

Es geht also bei ukrainischen Flüchtlingen in erster Linie um ihren ausländerrechtlichen Status. Wir werden diesen nachfolgend darstellen.


Bürgergeld: Können Asylbewerber Bürgergeld beanspruchen?

Bei ausländischen Staatsangehörigen muss hinsichtlich der Beanspruchung von Sozialleistungen unterschieden werden, welche staatliche Hilfe beantragt werden kann. Der aufenthaltsrechtliche Status ist entscheidend.

Menschen, die beispielsweise Asyl in Deutschland beantragen, also Asylbewerber, sind zwar erwerbsfähig und hilfebedürftig, können aber dennoch kein Bürgergeld beanspruchen, weil das Asylbewerberleistungsgesetz vorrangig ist und Leistungen nach dem Bürgergeld ausschließt.

Fallen ukrainische Flüchtlinge unter den Status Asylbewerber oder haben sie einen anderen ausländerrechtlichen Status?

Bürgergeld: Aufenthaltstitel entscheidet über den Anspruch der Ukrainer

Ob Menschen aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, hängt also mit der Art ihres Aufenthaltstitels in Deutschland zusammen.

Für Ukrainer gilt folgendes:

Die Regel, dass man vor der Einreise nach Deutschland für einen langfristigen Aufenthalt erst ein durch die Botschaft oder ein Generalkonsulat erteiltes Visum benötigt, gilt für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht.

Wegen der besonderen Situation in der Ukraine wurde per Rechtsverordnung eine Ausnahmeregelung geschaffen: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind in Deutschland vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Diese Ausnahme gilt nun für erstmalige Einreisen bis zum 4. März 2024 für einen Zeitraum von 90 Tagen und ermöglicht damit längstens einen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel bis zum 2. Juni 2024.

Den Geflüchteten soll die Möglichkeit und die erforderliche Zeit für die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet gegeben werden.

Eine Antragstellung innerhalb des 90-Tage-Zeitraums, in dem man sich ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhalten darf, reicht aus. Ist der Antrag gestellt, bleibt der Zustand “erlaubter Aufenthalt” bis zur Entscheidung über den Antrag erhalten – auch über den 2. Juni 2024 hinaus. Es wird eine sogenannte Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde ausgestellt.

Alle Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben, sind also für die ersten 90 Tage nach der Einreise nach Deutschland von der Erfordernis  eines Aufenthaltstitel befreit.

Sie erhalten dann eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

So kann man es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nachlesen.

Ukrainer müssen also keinen Asylantrag stellen und das Asylverfahren nicht durchlaufen.


Arbeitserlaubnis wird von Ausländerbehörde erteilt

Mit einem vorübergehenden Schutzstatus besteht die Möglichkeit zu arbeiten. Es ist also eine Arbeitserlaubnis vorhanden, wenn von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde. Das von der Ausländerbehörde ausgestellte Aufenthaltsdokument enthält den Eintrag “Erwerbstätigkeit erlaubt”.

Ukrainer können also eine Arbeit oder  eine Ausbildung aufnehmen.

Bürgergeld: Erhalten Geflüchtete aus der Ukraine das Geld?

Da sich geflüchtete Menschen aus der Ukraine rechtmäßig und mit Arbeitserlaubnis in Deutschland aufhalten, haben sie auch grundsätzlich einen Anspruch auf Bürgergeld in Deutschland.

Geflüchteten aus der Ukraine sind also nicht Asylbewerber, sondern anerkannte Kriegsflüchtlinge, die einen  Aufenthaltstitel besitzen, der zur Aufnahme einer Arbeit berechtigt.

Haben sie keine Arbeit und liegen die sonstigen Voraussetzungen vor (kein Einkommen oder Vermögen) besteht ein Anspruch auf Bürgergeld.