Bürgergeld / Grundsicherung: Welche Zuschüsse das Jobcenter 2026 für Möbel, Kühlschrank & Waschmaschine zahlt

Stand:

Autor: Experte:

Wer Bürgergeld bezieht, erhält nicht nur den monatlichen Regelsatz – 2026 bestehen weiterhin wichtige Zusatzleistungen für notwendige Haushaltsgegenstände wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Möbel. Diese Unterstützungen sind vor allem nach Umzug, Trennung oder einem Schaden in der Wohnung entscheidend, um den Haushalt wieder funktionsfähig auszustatten.

Der folgende Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt, welche Haushaltsgeräte und Möbel das Jobcenter 2026 als Erstausstattung oder einmaligen Bedarf übernimmt, wie der Antrag gestellt wird und in welchen Fällen statt eines Zuschusses nur ein Darlehen gewährt wird. Zudem wird erläutert, mit welchen typischen Beträgen ungefähr gerechnet werden kann und welche geplanten Änderungen im Zuge der „Neuen Grundsicherung“ ab Mitte 2026 von Bedeutung sind.

Rechtliche Grundlage: Erstausstattung nach § 24 SGB II

Das Bürgergeld (künftig „Neue Grundsicherung“) ist eine Leistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und soll das Existenzminimum sichern. Neben dem monatlichen Regelbedarf – der für alleinstehende Erwachsene 2025/26 bei 563 Euro liegt – existieren einmalige Leistungen für besondere Lebenssituationen.

Zentral ist § 24 Abs. 3 SGB II: Dort ist geregelt, dass das Jobcenter zusätzliche Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten gewähren muss. Solche Kosten sollen nicht aus dem Regelsatz angespart werden, da Anschaffungen wie Kühlschrank oder Waschmaschine den monatlichen Bedarf deutlich übersteigen.

Diese Haushaltsgegenstände werden 2026 typischerweise übernommen

Ein Anspruch besteht, wenn bestimmte notwendige Gegenstände für eine geordnete Haushaltsführung fehlen. Typischerweise anerkannt werden:

  • Möbel: Bett mit Matratze, Kleiderschrank, Tisch, Stühle, einfache Regale, Sofa.
  • Küchenausstattung: Herd oder Kochplatten, Kühlschrank, Spüle oder Spülenschrank, einfache Küchenschränke.
  • Haushaltsgeräte: Waschmaschine, teils Staubsauger sowie Lampen für die Grundbeleuchtung.
  • Haushaltswaren: Töpfe, Pfannen, Teller, Gläser, Besteck, einfache Kochutensilien.
  • Sonstiges Nötiges: Mülleimer, Wäscheständer, Bügeleisen, einfache Vorhänge oder Gardinenstangen, sofern zur bewohnbaren Nutzung eines Zimmers notwendig.

Nicht übernommen werden in der Regel Luxus- oder Komfortartikel wie Designer-Möbel, hochwertige Teppiche, Dekoration, Unterhaltungselektronik (z. B. Fernseher, Spielekonsole) oder komplette Einbauküchen.

Typische Anspruchssituationen 2026

Ein Zuschuss zur Erstausstattung kommt nur in Betracht, wenn ein besonderer Bedarf vorliegt und die entsprechenden Gegenstände tatsächlich fehlen. Häufige Konstellationen sind:

  • Erster Einzug in eine eigene Wohnung, etwa nach Jugendhilfe, Wohngemeinschaft oder Wohnungslosigkeit.
  • Neugründung eines Haushalts nach Trennung, Scheidung oder häuslicher Gewalt.
  • Wohnungsbrand, Wasserschaden oder andere Ereignisse, bei denen Möbel und Geräte zerstört wurden.
  • Familienzuwachs (z. B. Geburt eines Kindes) mit zusätzlichem Bedarf an Möbeln und Ausstattung.

Es handelt sich ausdrücklich um Erstausstattung. Der Ersatz vorhandener, aber verschlissener Möbel gehört im Regelfall nicht zu diesen Leistungen.

Art der Leistung: Geld, Gutschein oder Sachleistung

Auch 2026 existieren unterschiedliche Praxisformen der Jobcenter. Üblich sind:

  • Pauschale Geldleistung: Auszahlung eines festgelegten Betrags, mit dem eigenständig (häufig auch gebraucht) eingekauft werden kann.
  • Gutscheine: Ausgabe von Möbel- oder Warengutscheinen, beispielsweise für Sozialkaufhäuser.
  • Sachleistungen: Direkte Bereitstellung von Möbeln oder Geräten über Kooperationspartner des Jobcenters.

Geldleistungen ermöglichen mehr Flexibilität bei der Auswahl und beim Kauf günstiger Gebrauchtmöbel, während Gutscheine und Sachleistungen den Einkauf stärker steuern.

Höhe der Zuschüsse 2026: Beispielwerte

Die Höhe der Zuschüsse ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern hängt von kommunalen Richtlinien und internen Tabellen der Jobcenter ab. Orientiert wird sich zumeist an einfachen, zweckmäßigen Ausstattungen, oftmals in Gebrauchtqualität. Typische Richtwerte (nur Beispielspanne):

GegenstandÜbliche Zuschussspanne (ca.)
Bett mit Matratze120 – 180 Euro
Kleiderschrank100 – 200 Euro
Tisch mit Stühlen80 – 160 Euro
Kühlschrank200 – 320 Euro
Waschmaschine250 – 380 Euro

Manche Jobcenter zahlen Pauschalen pro Gegenstand oder Raum, andere erstatten gegen Vorlage von Quittungen bis zu einem Höchstbetrag. Eine vorherige Klärung mit der Sachbearbeitung ist wichtig, um später keine Kosten selbst tragen zu müssen.

Zuschuss oder Darlehen: Wann muss zurückgezahlt werden?

Bei anerkannter Erstausstattung handelt es sich grundsätzlich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Anders ist die Lage bei Ersatzbeschaffungen:

Geht etwa eine bereits vorhandene Waschmaschine oder ein älterer Kühlschrank kaputt, wird der Bedarf häufig als Darlehen gewährt, das in Raten mit dem Bürgergeld-Aufstockungsbetrag verrechnet wird. In Einzelfällen haben Gerichte entschieden, dass eine Waschmaschine als notwendiger Bedarf anzuerkennen ist, wenn ohne eigenes Gerät keine zumutbare Waschmöglichkeit besteht – hier kann ausnahmsweise ein Zuschuss in Betracht kommen.

Wichtig bleibt die Abgrenzung: Erstausstattung (neue Haushaltsgründung oder völliger Verlust) = Zuschuss; Ersatz in einem bestehenden, bereits ausgestatteten Haushalt = meist Darlehen.

Antragstellung 2026: So läuft das Verfahren

Eine Bewilligung erfolgt nicht automatisch. Ein Antrag auf Erstausstattung muss stets gesondert gestellt werden. Üblicher Ablauf:

  1. Antragstellung beim zuständigen Jobcenter, formlos oder über das offizielle Formular für einmalige Bedarfe nach § 24 Abs. 3 SGB II (schriftlich, persönlich oder – sofern angeboten – online).
  2. Begründung des Bedarfs: z. B. erste eigene Wohnung, Trennung, Brand- oder Wasserschaden, Familienzuwachs.
  3. Beifügen von Nachweisen: Mietvertrag, Fotos von Schäden, Protokolle nach Brand/Wasserschaden, Bescheinigungen von Beratungsstellen, ggf. Versicherungsunterlagen.
  4. Auflistung der benötigten Gegenstände, gegebenenfalls mit einfachen Preisbeispielen oder Kostenvoranschlägen.

Je genauer Bedarf und Situation dokumentiert sind, desto eher kann das Jobcenter den Anspruch erkennen und zügig entscheiden.

Praktische Hinweise für Leistungsberechtigte

  • Antrag möglichst früh stellen: idealerweise direkt nach Einzug oder nach Eintritt des Schadensereignisses.
  • Nutzung von Sozialkaufhäusern und Second-Hand-Angeboten, sofern das Jobcenter dies zulässt oder sogar empfiehlt.
  • Unterstützung durch Sozialberatungsstellen, Wohlfahrtsverbände oder spezialisierte Erwerbslosenberatungen kann helfen, Fehler im Antrag zu vermeiden.
  • Ablehnungsbescheide sorgfältig prüfen: In vielen Fällen lohnt ein Widerspruch, insbesondere wenn notwendige Grundausstattung erkennbar fehlt oder nur teilweise bewilligt wurde.

Ausblick: Neue Grundsicherung ab Mitte 2026

Die geplante Reform hin zur Neuen Grundsicherung ab Mitte 2026 sieht voraussichtlich verschärfte Mitwirkungspflichten sowie eine frühere und strengere Vermögensprüfung vor. Die Struktur der einmaligen Leistungen für Erstausstattungen soll nach aktuellem Stand allerdings erhalten bleiben.

Damit bleibt der Anspruch auf eine grundlegende, menschenwürdige Wohnungsausstattung – inklusive notwendiger Haushaltsgeräte – auch künftig ein fester Bestandteil des Systems. Konkrete Pauschalen, Beträge und Auslegungsspielräume können sich jedoch je nach endgültiger Gesetzesfassung und kommunaler Praxis noch verändern, weshalb ein Blick in die jeweils aktuellen Richtlinien des örtlichen Jobcenters empfehlenswert ist.

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.