Die Mietlücke beim Bürgergeld ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) stellt viele Leistungsbezieher vor immense Schwierigkeiten. Immer mehr Bürgergeld-Empfänger stehen vor dem Problem, dass ihre Wohnkosten nicht vollständig vom Jobcenter übernommen werden – mit teils gravierenden Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Betroffenen!
Was ist die Mietlücke beim Bürgergeld?
Unter „Mietlücke“ versteht man die Differenz zwischen der tatsächlich gezahlten Miete (inklusive Nebenkosten) und dem Betrag, den das Jobcenter als angemessen ansieht und übernimmt. Wird diese Obergrenze überschritten, müssen Bürgergeld-Beziehende die Differenz aus eigenen Mitteln begleichen – eine Herausforderung, denn das Bürgergeld reicht ohnehin oft kaum zum Leben.
Nach aktueller gesetzlicher Regelung übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung nur in „angemessener Höhe“. Wie hoch diese Grenze ist, entscheidet jede Kommune individuell auf Basis der regionalen Mietspiegel und Haushaltsgröße. Viele Jobcenter veröffentlichen diese Obergrenzen und aktualisieren sie jährlich.
Aktuelle Zahlen: Wie groß ist die Mietlücke in NRW?
Laut einer aktuellen Anfrage der Linken im Bundestag sind rund 90.000 Haushalte in NRW von einer Mietlücke betroffen. Das heißt, etwa 12 Prozent der Bürgergeld-Haushalte erhalten nicht die volle Warmmiete erstattet. Die Betroffenen müssen durchschnittlich 103 Euro pro Monat selbst zahlen – ein Wert, der erstmals die 100-Euro-Marke überschritten hat. Im Vorjahr lag die Belastung noch bei etwa 90 Euro.
Besonders hohe Mietlücken bestehen derzeit in:
- Düsseldorf: Ø 151 Euro pro Monat
- Mülheim an der Ruhr: Ø 148 Euro pro Monat
In Höxter sind 30 Prozent der Bedarfsgemeinschaften von der Problematik betroffen.
Ursachen: Warum entsteht die Mietlücke?
Die Problematik liegt oft weniger daran, dass Bürgergeld-Beziehende in zu teuren Wohnungen leben. Vielmehr gibt es in vielen Städten schlicht keinen ausreichend günstigen Wohnraum auf dem Markt. Die Angemessenheitsgrenzen der Jobcenter sind häufig zu niedrig angesetzt und spiegeln nicht die tatsächlichen Wohnkosten wider.
Weitere Ursachen sind:
- Teilweise Nutzung der Wohnung (z.B. Untervermietung)
- Haushaltsgemeinschaften, bei denen nicht alle Personen leistungsberechtigt sind
- Stark steigende Mietpreise, insbesondere in Städten wie Düsseldorf, Köln und Essen
Regionale Unterschiede und Mietobergrenzen
Die Mietobergrenzen unterscheiden sich in NRW erheblich zwischen den Städten und Kreisen. Für eine Einzelperson beispielsweise gelten 2025 je nach Kommune folgende Richtwerte:
Stadt | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen |
---|---|---|---|
Düsseldorf | 546 € | 632 € | 776 € |
Köln | 677 € | 820 € | 976 € |
Essen | 472 € | 613 € | 754 € |
Dortmund | 570 € | 690 € | 820 € |
Bochum | 480 € | 570 € | 700 € |
Wuppertal | 470 € | 560 € | 680 € |
Diese Obergrenzen berücksichtigen die Bruttokaltmiete (Miete inkl. kalte Nebenkosten, ohne Heizkosten). Heizkosten werden separat übernommen, sofern sie angemessen sind und den bundesweiten Durchschnitt nicht überschreiten.
Politische Diskussion und Kritik
- Die Linken sprechen angesichts der Mietlücke von einem sozialpolitischen Skandal. Viele Betroffene stehen vor der Frage, ob sie ihre Miete zahlen oder auf andere lebenswichtige Ausgaben verzichten.
- Das Landes-Sozialministerium bestätigt zwar die Zahlen, sieht aber keine signifikanten Abweichungen bei der Kostenübernahme seitens der Kommunen. Dennoch bleibt die Entscheidung über die Angemessenheit lokal und wird oft als zu restriktiv kritisiert.
- Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert eine Anpassung der Mietgrenzen sowie eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus zur Entschärfung der Lage.
- NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sieht darin eher Fehlanreize und fordert strengere Regeln, sodass nicht länger „sehr große und sehr teure Wohnungen“ bezahlt werden würden.
Ausblick: Was bringt die Zukunft?
Die Lage am NRW-Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Steigende Mietpreise und zu niedrige Angemessenheitsgrenzen sorgen weiter für Mietlücken und Unsicherheit bei vielen Bürgergeld-Empfängern. Entscheidend ist, wie Bund und Länder Änderungen an den Richtwerten und beim sozialen Wohnungsbau umsetzen.
Die Angemessenheit der Mietobergrenzen wird regelmäßig überprüft – Bürgergeld-Beziehende sind jedoch gut beraten, vor einem Umzug oder Neuabschluss eines Mietvertrags das zuständige Jobcenter zu konsultieren. Nur wenn die Miete als angemessen anerkannt ist, wird sie vollständig übernommen.
Zusammenfassung: Mietlücke beim Bürgergeld in NRW
Die Bürgergeld-Mietlücke in NRW ist ein strukturelles Problem mit wachsender sozialpolitischer Brisanz. Rund 90.000 Haushalte müssen Monat für Monat 103 Euro aus eigener Tasche zahlen – vor allem in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Diskussion über eine Anpassung der Angemessenheitsgrenzen und mehr sozialen Wohnungsbau ist längst überfällig.
Wer betroffen ist, sollte sich dringend bei seinem Jobcenter nach Möglichkeiten zur Mietminderung oder Unterstützung erkundigen – und politischen Druck für eine gerechtere Lösung unterstützen.
„Das reicht oft nicht zum Leben – und an der Kasse steht die Entscheidung: Miete oder Lebensmittel?“ – Sefika Minte, sozialpolitische Sprecherin der Linken NRW