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Bürgergeld trotz FSJ? Das sind die neuen Regeln für 2026!

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist für viele junge Menschen eine wichtige Station im Leben. Es bietet Orientierung, ermöglicht Engagement für die Gesellschaft und wird oft als Übergangszeit zwischen Schule, Ausbildung oder Studium genutzt. Gleichzeitig stellt sich für viele die Frage: Was passiert, wenn man während eines FSJ Bürgergeld beziehen möchte? Ist das erlaubt – und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., klärt umfassend über die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und möglichen Stolperfallen auf.

Das FSJ – Ein Überblick

Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst für junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren. In der Regel dauert ein FSJ zwischen 6 und 18 Monaten, häufig aber ein ganzes Jahr. Einsatzstellen sind vor allem soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines FSJ erhalten kein Gehalt im klassischen Sinn, sondern ein Taschengeld und gegebenenfalls weitere Geld- oder Sachleistungen. Diese reichen in der Regel nicht aus, um den eigenen Lebensunterhalt vollständig zu sichern. Deshalb taucht die Frage auf, ob man zusätzlich Bürgergeld beantragen kann, um die finanzielle Situation abzusichern.

Einzelheiten hier: FSJ

Bürgergeld – Grundsicherung für Bedürftige

Das Bürgergeld, ab Juli 2026 wohl Neue Grundsicherung, ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht (mehr) aus eigenen Mitteln decken können. Dabei gilt das Prinzip der Bedürftigkeit: Einkommen und Vermögen werden geprüft und mindern den Anspruch.

Zum Einkommen zählen dabei alle regelmäßigen Einnahmen, also auch die Leistungen, die man im Rahmen eines FSJ erhält. Damit ist klar: Wer ein FSJ macht, hat grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld – allerdings hängt die Höhe stark vom jeweiligen Einkommen aus dem FSJ ab.

Einkommen im FSJ und seine Wirkung auf das Bürgergeld

Im FSJ erhalten Freiwillige in der Regel:

  • ein Taschengeld (unterschiedlich je nach Träger, meist zwischen 180 und 450 Euro im Monat),
  • kostenfreie oder vergünstigte Unterkunft und Verpflegung oder eine Geldpauschale hierfür,
  • gegebenenfalls Zuschüsse für Fahrkosten.

All diese Leistungen werden bei der Berechnung des Bürgergeldes berücksichtigt. Allerdings gibt es Freibeträge: Ein Teil des Einkommens aus einem FSJ bleibt anrechnungsfrei, um den Einsatz im Freiwilligendienst nicht unattraktiv zu machen.

Stand 2025 gilt nach den Vorgaben des Bürgergeld-Gesetzes (§ 11 SGB II in Verbindung mit den Sonderregelungen zum Einkommen junger Menschen):

  • Monatlich bleiben mindestens 250 Euro aus dem FSJ-Einkommen anrechnungsfrei.
  • Einkommen über diesen Betrag hinaus wird teilweise angerechnet, allerdings gibt es gestaffelte Freibeträge (20% zwischen 100 und 1.000 Euro).

Das bedeutet konkret: Wer im FSJ beispielsweise 400 Euro Taschengeld bekommt, muss nur einen Teil davon auf das Bürgergeld anrechnen lassen. Ein vollständiger Wegfall des Anspruchs ist daher eher selten, solange keine weiteren größeren Einnahmen hinzukommen.

Weitere Einzelheiten hier: Bürgergeld Einkommensanrechnung beim FSJ

Bürgergeld während des FSJ: Voraussetzungen

Damit Bürgergeld während des FSJ bewilligt werden kann, müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Bedürftigkeit: Der Lebensunterhalt kann trotz des FSJ-Taschengeldes nicht gedeckt werden.
  • Wohnsituation: Wer z. B. eine eigene Wohnung hat, kann auch die Kosten für Unterkunft und Heizung geltend machen.
  • Alter: Bürgergeld gibt es grundsätzlich ab 15 Jahren bis zum Renteneintrittsalter. Junge Menschen unter 25, die ein FSJ absolvieren, haben aber meist andere Lebensumstände (z. B. wohnen sie noch bei den Eltern).
  • Mitwirkungspflicht: Das FSJ wird von den Jobcentern grundsätzlich anerkannt und gilt nicht als Verweigerung einer zumutbaren Tätigkeit. Wer ein FSJ absolviert, riskiert daher keine Sanktionen, sondern wird im Gegenteil unterstützt.

Besondere Regelungen für unter 25-Jährige

Bei jungen Erwachsenen gelten teilweise strengere Regeln. So müssen unter 25-Jährige in der Regel im elterlichen Haushalt wohnen, wenn sie Bürgergeld beantragen. Eine Ausnahme davon gilt aber, wenn ein FSJ in einer anderen Stadt absolviert wird und der Wohnortwechsel notwendig ist. Dann können Ausstattungskosten oder Mietunterstützung ebenfalls übernommen werden.

Zudem gibt es Fördermöglichkeiten: Manche Jobcenter unterstützen das FSJ durch zusätzliche Darlehen oder durch die Übernahme von Fahrtkosten, wenn diese nicht ausreichend durch den FSJ-Träger gedeckt werden.

Vorteile eines FSJ trotz Bürgergeld-Bezug

Ein FSJ kann trotz finanzieller Unsicherheiten eine sinnvolle und lohnende Entscheidung sein. Der Bürgergeld-Bezug während des FSJ bietet mehrere Vorteile:

  • Soziale Absicherung: Auch wenn das Einkommen gering ist, ermöglicht Bürgergeld eine Absicherung für Unterkunft und Lebenshaltung.
  • Zukunftsperspektive: Das FSJ kann als Pluspunkt bei Bewerbungen zählen und Wartezeiten auf Ausbildung oder Studium sinnvoll überbrücken.
  • Keine Sanktionen: Das FSJ wird als förderungswürdige Tätigkeit anerkannt, sodass kein Konflikt mit dem Jobcenter entsteht.
  • Zusatzleistungen: Berufskleidung, Fahrtkosten oder Unterkunft können teilweise zusätzlich übernommen werden.

Typische Stolperfallen

Wer ein FSJ mit Bürgergeld kombinieren möchte, sollte auf einige Dinge achten:

  • Frühzeitige Meldung beim Jobcenter: Ein FSJ muss sofort angezeigt werden, da Änderungen beim Einkommen Auswirkungen auf die Leistungen haben.
  • Fehler bei der Einkommensanrechnung: Das Taschengeld muss korrekt angegeben werden. Ansonsten kann es zu Rückforderungen kommen.
  • Wohnsituation klären: Besonders junge Menschen unter 25 Jahren müssen genau prüfen, ob der Auszug von zu Hause anerkannt wird.
  • Doppelleistungen vermeiden: Manche FSJ-Träger zahlen Unterkunft oder Verpflegung. Diese müssen gemeldet werden, damit es nicht zu einer doppelten Förderung durch das Jobcenter kommt.

Fazit: FSJ und Bürgergeld – Ja, das geht!

Ein Freiwilliges Soziales Jahr kann problemlos mit dem Bezug von Bürgergeld kombiniert werden, solange man die Regeln kennt und alle Einkünfte korrekt angibt. Das Taschengeld aus dem FSJ wird nicht vollständig, sondern nur zum Teil angerechnet, sodass Bürgergeld häufig als ergänzende Leistung gezahlt wird. Besonders für junge Menschen, die sich engagieren möchten, schafft dies eine wichtige soziale Absicherung.

Damit das Zusammenspiel problemlos klappt, gilt: Frühzeitig mit dem Jobcenter kommunizieren, Verträge offenlegen und bei Unsicherheiten Beratung in Anspruch nehmen. So wird das FSJ nicht nur eine wertvolle persönliche Erfahrung, sondern auch finanziell tragbar.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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