Das Sozialgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 12. Mai 2025 (Az.: S 12 AS 2069/22) ein wegweisendes Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Bürgergeld-Regelsätze eingeleitet. Die Richter zweifeln, ob die Anpassungen der Regelsätze in den Jahren 2021 bis 2023 ausreichend waren, um das Existenzminimum tatsächlich zu sichern. Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie die Hintergründe zu diesem Urteil und welche Auswirkungen es für die 5 Millionen Bürgergeld Berechtigten haben kann.
Urteils – Hintergrund: Zweifel an der Regelsatz-Berechnung
Im Mittelpunkt des Karlsruher Gerichtsverfahrens steht die Frage, ob die Erhöhungen des Regelsatzes der Jahre 2021, 2022 und 2023 den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprachen. Besonders kritisch betrachtet das Sozialgericht die Mini-Anhebung von nur 0,76 % zum 1. Januar 2022 – obwohl die regelbedarfsrelevanten Preise im gleichen Zeitraum zweistellig gestiegen waren. Nach Berechnungen von Experten entstand für Alleinstehende im Zeitraum 2021–2023 eine kumulierte Unterdeckung von rund 835 Euro brutto, selbst nach Einmalhilfen blieb ein Netto-Defizit von etwa 485 Euro bestehen.
Das Gerichtsverfahren: BMAS muss Rede und Antwort stehen
Die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in die Pflicht genommen. Mit Beschluss vom 12. Mai 2025 wurde das Ministerium aufgefordert, einen umfangreichen Fragenkatalog schriftlich zu beantworten und einen Vertreter persönlich zu einer Verhandlung am 24. Juni 2025 zu entsenden. Im Fokus stehen die Berechnungsmethoden, der Umgang mit Kaufkraftverlusten und die Frage, ob die Regelsätze das Existenzminimum tatsächlich sichern.
Signalwirkung für ganz Deutschland
Sollten die Antworten des BMAS nicht überzeugen, erwägt das Sozialgericht Karlsruhe eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Damit könnte das Verfahren Signalwirkung für Millionen Bürgergeld-Empfänger bundesweit entfalten. Bereits jetzt ist klar: Die Karlsruher Richter teilen die Kritik viele Sozialverbände, dass die bisherigen Regelsatzerhöhungen die Kaufkraftverluste der letzten Jahre nicht ausgeglichen haben.
Zusammenfassung zum Regelsatz – Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe
Das Verfahren beim Sozialgericht Karlsruhe (Az.: S 12 AS 2069/22, Beschluss vom 12.05.2025) rückt die Frage nach einer bedarfsgerechten Grundsicherung mit einem angemessenen Regelsatz in den Mittelpunkt. Es muss eine Klärung geben, ob die aktuelle Berechnung der Bürgergeld-Regelsätze wirklich verfassungskonform ist – insbesondere vor dem Hintergrund der von der neuen Bundesregierung geplanten Bürgergeld Reform mit einer Anpassung der Berechnungsmethode der Regelsätze in einer sog. Neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende.