Das deutsche Sozialleistungssystem unterscheidet zwischen dem Bürgergeld (künftig Grundsicherung für Arbeitsuchende) und der Grundsicherung im Alter. Beide Leistungen sichern das Existenzminimum, richten sich aber an unterschiedliche Zielgruppen und unterliegen teils abweichenden Bedingungen. Im Folgenden werden hier auf Bürger & Geld die wichtigsten Unterschiede verständlich erklärt und in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.
Was ist Bürgergeld?
Das Bürgergeld ist seit 2023 die Nachfolge von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) und richtet sich an erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Künftig soll es Neue Grundsicherung oder Grundsicherung für Arbeitsuchende heißen. Es wird beim Jobcenter beantragt und soll neben der finanziellen Unterstützung auch der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienen. Zu den Leistungen zählen der Regelbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie zusätzliche Förderungen für Aus- und Weiterbildung.
Was ist Grundsicherung im Alter?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung für Menschen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen. Sie wird beim Sozialamt beantragt und deckt den Regelbedarf, angemessene Wohnkosten, Mehrbedarfe sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Tabelle: Vergleich Bürgergeld und Grundsicherung im Alter
Kriterium | Bürgergeld (SGB II) | Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) |
---|---|---|
Zielgruppe | Erwerbsfähige Personen (mind. 3 Std. täglich arbeitsfähig) | Menschen ab Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll erwerbsgemindert |
Regelsatz (2025) | 563 € (Alleinstehende), 506 € (je Partner), Kinder je nach Alter | Gleich hohe Regelsätze wie Bürgergeld |
Voraussetzung | Erwerbsfähigkeit, Bedürftigkeit | Erreichen der Altersgrenze ODER dauerhafte volle Erwerbsminderung, Bedürftigkeit |
Vermögensfreibetrag | 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft | 10.000 € pro Person |
Vermögensprüfung | Großzügigere Freibeträge, Karenzzeit für Vermögen | Strengere Prüfung, geringerer Freibetrag, keine Karenzzeit |
Antragstellung | Jobcenter | Sozialamt/Grundsicherungsamt |
Leistungsdauer | Bis zur Änderung der Bedürftigkeit/Erwerbsfähigkeit | In der Regel für 12 Monate, dann Folgeantrag notwendig |
Sanktionen | Max. 30% Kürzung, kein vollständiger Entzug | Keine vergleichbaren Sanktionen, da keine Erwerbsobliegenheiten |
PKW | PKW darf ohne Angemessenheitsprüfung behalten werden | Angemessenheitsprüfung bei PKW |
Aufenthalt im Ausland | Bis zu 4 Wochen weiter Bezug möglich | Nach 4 Wochen im Ausland kein Anspruch mehr bis zur Rückkehr |
Wichtige Hinweise und Tipps
Wechsel im Rentenalter: Mit Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt der Anspruch auf Bürgergeld. Wer weiterhin bedürftig ist, muss Grundsicherung im Alter neu beim Sozialamt beantragen.
Rechtzeitig beantragen: Der Wechsel erfolgt nicht automatisch. Stellen Sie den Antrag auf Grundsicherung im Alter frühzeitig, um Zahlungslücken zu vermeiden. Eine rückwirkende Beantragung von Grundsicherung im Alter ist möglich, im Gegensatz zum Bürgergeld.
Vermögensgrenzen beachten: Das Schonvermögen liegt beim Bürgergeld höher als bei der Grundsicherung im Alter. Prüfen Sie Ihre Vermögenssituation, bevor Sie einen Antrag stellen.
Karenzzeit nutzen: In den ersten 12 Monaten werden die tatsächlichen Wohnkosten übernommen. Danach erfolgt eine Prüfung auf Angemessenheit. Das ist die Karenzzeit.
Zusatzleistungen: Beim Bürgergeld gibt es spezielle Förderungen für Aus- und Weiterbildung, bei der Grundsicherung im Alter werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernommen.
Unterhaltsrückgriff: Bei der Grundsicherung im Alter wird nur auf das Einkommen von Angehörigen zurückgegriffen, wenn dieses über 100.000 Euro im Jahr liegt.
Zusammenfassung zum Unterschied Bürgergeld und Grundsicherung im Alter
Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:
Bürgergeld (Neue Grundsicherung oder Grundsicherung für Arbeitsuchende) und Grundsicherung im Alter verfolgen das gleiche Ziel – die Sicherung des Existenzminimums –, unterscheiden sich aber in Zielgruppe, Vermögensfreibeträgen, Zusatzleistungen und Zuständigkeiten. Wer das Rentenalter erreicht, muss aktiv von Bürgergeld auf Grundsicherung im Alter umsteigen und sollte rechtzeitig alle Unterlagen beim Sozialamt einreichen, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.