Beim Bürgergeld entscheidet die 3‑Stunden‑Grenze, ob Sie als „erwerbsfähig“ gelten und Bürgergeld bekommen – oder ob Sie stattdessen Sozialhilfe bzw. Grundsicherung bei Erwerbsminderung gezahlt wird. Unser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., beleuchtet die Unterschiede.
Was die 3‑Stunden‑Grenze beim Bürgergeld bedeutet
Erwerbsfähig sind Sie nur, wenn Sie gesundheitlich in der Lage sind, mindestens etwa drei Stunden täglich unter den normalen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Diese drei Stunden müssen voraussichtlich auf Dauer möglich sein, in der Regel für mindestens sechs Monate. Kurzfristige Erkrankungen oder vorübergehende Einschränkungen ändern an dieser Einstufung meist nichts. Wenn Sie erwerbsfähig und gleichzeitig hilfebedürftig sind, gehören Sie in das System des Bürgergeldes beim Jobcenter, nicht zur Sozialhilfe beim Sozialamt.
Was passiert, wenn Sie weniger als 3 Stunden arbeiten können?
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, gelten Sie rechtlich nicht mehr als erwerbsfähig. In diesem Fall sind Sie im engeren Sinne kein Bürgergeld-Empfänger mehr, sondern eine nicht erwerbsfähige Person, für die andere Leistungen in Betracht kommen. Zuständig ist dann in der Regel das Sozialamt, das Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt. Dazu gehören die Hilfe zum Lebensunterhalt bei vorübergehender Erwerbsminderung sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung oder ab der Regelaltersgrenze.
Beispiel aus der Praxis
Stellen Sie sich vor, Sie sind 59 Jahre alt und beziehen Bürgergeld. Wegen einer schweren chronischen Erkrankung schaffen Sie nur noch ein bis zwei Stunden am Tag einfache Tätigkeiten. Der Ärztliche Dienst kommt nach einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass Sie auf absehbare Zeit unter drei Stunden täglich arbeitsfähig sind. Das Jobcenter verweist Sie dann an das Sozialamt, und statt Bürgergeld erhalten Sie künftig Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Wie geprüft wird, ob Sie die 3 Stunden schaffen
Ob Sie die 3‑Stunden‑Grenze erfüllen, wird nicht allein nach Ihrem subjektiven Empfinden beurteilt, sondern auf Basis einer medizinischen Einschätzung. Häufig schaltet das Jobcenter dafür den Ärztlichen Dienst ein, in anderen Fällen liegen Gutachten der Rentenversicherung oder Berichte aus Reha-Einrichtungen vor. Berücksichtigt werden Diagnosen, Befunde, Ihre körperliche und psychische Belastbarkeit, Medikation, Reha- und Klinikberichte sowie eine Prognose, ob sich Ihr Zustand eher verbessern oder verschlechtern wird. Das Ergebnis kann lauten, dass Sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten können und damit erwerbsfähig sind, dass Sie vorübergehend unter drei Stunden liegen oder dass eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt.
Bürgergeld oder Sozialhilfe: die wichtigsten Unterschiede
Wenn Sie die 3‑Stunden‑Grenze einhalten, bleibt das Jobcenter zuständig und Sie erhalten Bürgergeld. Damit verbunden sind in der Regel Pflichten zur Mitwirkung, etwa Bewerbungen, Teilnahme an Maßnahmen oder Meldetermine. Ziel ist die Integration in Arbeit.
Wer die Drei-Stunden-Grenze dauerhaft unterschreitet, fällt in den Bereich der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung beim Sozialamt. Dort stehen Existenzsicherung und Unterstützung im Alltag im Vordergrund, während Pflichten in Richtung Arbeitsmarkt deutlich geringer sind. In einem Haushalt kann es gemischte Konstellationen geben: Einige Personen erhalten Bürgergeld, andere Sozialhilfe oder Grundsicherung, je nachdem, ob sie erwerbsfähig sind oder nicht.
Tabelle: Unterscheide Bürgergeld – Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
| Bürgergeld (erwerbsfähig) | Sozialhilfe/Grundsicherung (nicht erwerbsfähig) | |
|---|---|---|
| Zuständig | Jobcenter | Sozialamt |
| Gesundheitsstatus | mind. 3 Std./Tag arbeitsfähig | weniger als 3 Std./Tag arbeitsfähig |
| Mitwirkungspflichten | Bewerbungen, Maßnahmen, Meldetermine | weniger Arbeitsmarkt-Pflichten, Fokus auf Existenzsicherung |
| Typische Zielsetzung | Integration in Arbeit | Sicherung des Lebensunterhalts |
| Leistungsart | Bürgergeld nach SGB II/SGB II-neu | SGB XII: Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter/Erwerbsm. |
Welche finanziellen Folgen die Unterschreitung hat
Wenn offiziell festgestellt wird, dass Sie die 3‑Stunden‑Grenze auf Dauer unterschreiten, kann Bürgergeld ganz oder teilweise wegfallen, weil die gesetzliche Anspruchsvoraussetzung „Erwerbsfähigkeit“ nicht mehr vorliegt. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie ohne Existenzsicherung bleiben. Stattdessen haben Sie Anspruch auf Leistungen des Sozialamts, etwa Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Regelsätze sind in beiden Systemen ähnlich ausgestaltet, auch Kosten der Unterkunft wie Miete und Heizung werden grundsätzlich übernommen, allerdings jeweils im Rahmen der örtlich als angemessen geltenden Grenzen.
Warum die Grenze für Ältere und chronisch Kranke besonders wichtig ist
Für ältere Menschen, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderung ist die 3‑Stunden‑Grenze oft der Wendepunkt. Ab einem gewissen gesundheitlichen Zustand ist eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt realistisch nicht mehr machbar. In solchen Fällen wird häufig geprüft, ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung infrage kommt und ob ergänzende Grundsicherung bewilligt werden kann. Gerade hier ist es wichtig, dass Ihre gesundheitliche Situation sauber dokumentiert ist, damit Sie nicht fälschlich als voll einsetzbar eingestuft werden.
Checkliste: Könnten Sie die 3‑Stunden‑Grenze unterschreiten?
Stellen Sie sich folgende Fragen:
Haben Sie seit vielen Monaten durchgehend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Sagt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt klar, dass mehr als zwei bis drei Stunden Arbeit am Tag gesundheitlich nicht möglich sind?
Haben Reha-Maßnahmen Ihre Leistungsfähigkeit nicht wesentlich verbessert?
Fällt Ihnen bereits der Haushalt oder das Bewältigen alltäglicher Wege sehr schwer?
Benötigen Sie Hilfe im Alltag oder haben Sie einen anerkannten Pflegegrad?
Wenn Sie einige dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, ist es durchaus möglich, dass Sie die 3‑Stunden‑Grenze unterschreiten. In diesem Fall sollten Sie dies aktiv gegenüber dem Jobcenter ansprechen oder sich direkt an das Sozialamt wenden, um eine Klärung herbeizuführen.
Was Sie konkret tun sollten
Sammeln Sie zunächst alle relevanten ärztlichen Unterlagen: aktuelle Befundberichte, Reha- oder Klinikberichte und Atteste, in denen Ihre tägliche Belastbarkeit in Stunden eingeschätzt wird. Je genauer Ihre Ärztin oder Ihr Arzt angibt, dass Sie unter drei Stunden täglich arbeitsfähig sind, desto besser.
Sprechen Sie mit Ihrer Sachbearbeitung im Jobcenter und schildern Sie offen Ihre Situation. Bitten Sie gegebenenfalls ausdrücklich um eine Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst, wenn diese noch nicht erfolgt ist oder sich Ihr Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat.
Bei dauerhaften starken Einschränkungen sollten Sie prüfen, ob ein Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung sinnvoll ist. Beratungsstellen der Rentenversicherung, Sozialverbände oder kommunale Beratungsstellen unterstützen Sie dabei.
Wenn das Jobcenter Sie als nicht erwerbsfähig einstuft, sollten Sie zügig beim Sozialamt Leistungen nach dem SGB XII beantragen, also Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. So vermeiden Sie Versorgungslücken.
Prüfen Sie jeden Bescheid sorgfältig. Hält Sie das Jobcenter trotz klarer gesundheitlicher Einschränkungen für voll einsetzbar, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Holen Sie sich dafür Unterstützung bei einem Sozialverband, einer unabhängigen Sozialberatungsstelle oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Ein ermutigendes Wort zum Schluss
Viele Betroffene haben große Angst, dass sie „durchs Raster fallen“, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Das ist verständlich, entspricht jedoch nicht der rechtlichen Realität. Das System unterscheidet zwar zwischen erwerbsfähig und nicht erwerbsfähig, aber in beiden Fällen ist vorgesehen, dass Ihr Lebensunterhalt gesichert wird – entweder über Bürgergeld oder über Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung. Entscheidend ist, dass Sie Ihre gesundheitliche Situation gut belegen und frühzeitig aktiv werden.

