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Gesetzentwurf auf den Weg gebracht: Rückwirkend kein Bürgergeld mehr für ukrainische Flüchtlinge

Ab dem 1. April 2025 sollen ukrainische Flüchtlinge, die neu nach Deutschland kommen, kein Bürgergeld mehr erhalten – so sieht es ein aktueller Gesetzentwurf vor, der Politik und Gesellschaft bewegt. Welche Folgen hat das für Betroffene und Kommunen? In unserem ausführlichen Hintergrundartikel im Nachrichtenmagazin Bürger & Geld des Vereins Für soziales Leben e.V., beleuchten wir Hintergründe, politische Debatten und rechtliche Herausforderungen rund um die geplante Neuregelung. Lesen Sie jetzt, was sich ändert und was das für die soziale Landschaft in Deutschland bedeutet!

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Autor: Chef-Redakteur Experte: Chef-Redakteur

Die Diskussion um Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete hat einen Wendepunkt erreicht: Laut aktuellem Gesetzentwurf, der am 6. August 2025 vom Bundesarbeitsministerium auf den Weg gebracht wurde, sollen Geflüchtete aus der Ukraine, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind oder künfig einreisen, kein Bürgergeld mehr erhalten. Stattdessen erhalten sie künftig lediglich die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – eine Änderung, die Politik, Gesellschaft und Kommunen gleichermaßen beschäftigt.

Was genau bringt der neue Gesetzentwurf?

Bisher galt für ukrainische Kriegsflüchtlinge eine Sonderregelung: Sie mussten kein Asylverfahren durchlaufen, konnten sofort arbeiten und erhielten Bürgergeld, das derzeit für alleinstehende Erwachsene bei 563 Euro monatlich liegt. Künftig wird dieser Betrag auf 441 Euro gedrückt, da ab dem 1. April 2025 nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten. Auch die Gesundheits- und Integrationsleistungen sind im Asylsystem eingeschränkter.

Kernpunkte der Neuregelung:

  • Bürgergeld-Stopp für NeuKein Bürgergeld mehr für Ukrainer – die Folgenankömmlinge ab 1. April 2025: Für alle Geflüchteten, die nach diesem Stichtag einreisen, gibt es lediglich reduzierte Leistungen.
  • Bestandsschutz für bisherige Geflüchtete: Wer sich bereits vor dem Stichtag in Deutschland aufhält, erhält weiterhin Bürgergeld. Forderungen, auch diesen Personenkreis in das Asylsystem zu rücküberführen, wurden von Arbeitsministerin Bas (SPD) und Teilen der Koalition klar abgelehnt.
  • Rückwirkung und Umsetzung: Konkret betroffen sind Neuankömmlinge ab April 2025. Nach Zahlen des Bundesinnenministeriums kamen seitdem rund 21.000 Ukrainer neu nach Deutschland.

Finanzielle Auswirkungen und Kostenanalyse

Ursprünglich wurde der Wechsel von Bürgergeld zu Asylbewerberleistungen mit dem Argument der Kostenersparnis begründet. Die Maßnahme führt auf den ersten Blick zu einer Entlastung des Bundeshaushalts: Das Sozialministerium rechnet mit rund 1,3 Milliarden Euro weniger an Bürgergeldausgaben im Jahr 2026. Allerdings entstehen auf Länderebene und bei Kommunen nahezu gleich hohe Zusatzkosten für die Asylbewerberleistungen, die sich auf etwa 1,375 Milliarden Euro belaufen sollen. Daher gilt das Vorhaben als „Nullsummenspiel“ – von einer spürbaren Ersparnis für den Gesamthaushalt kann keine Rede sein.

Hintergründe und politische Debatte

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs im Februar 2022 sind rund 1,2 Millionen Ukrainer nach Deutschland geflüchtet, darunter etwa 700.000, die aktuell Bürgergeld erhalten. Die Regelung war Teil der sogenannten Massenstromrichtlinie der EU, um schnelle Integration und Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Seitdem sind jedoch die Ausgaben für das Bürgergeld für Ukrainerinnen und Ukrainer rapide gestiegen; 2024 zahlte Deutschland rund 6,3 Milliarden Euro in diese Gruppe aus.

Vor allem aus Reihen der Union, etwa von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), wird gefordert, auch bereits in Deutschland wohnhafte Ukrainer ins Asylsystem zu überführen. Diese weitergehende Forderung stößt jedoch auf Widerstand in der SPD-geführten Koalition.

Pro und Contra: Argumente in der Debatte

Befürworter der Gesetzesänderung erwarten, dass die niedrigeren Leistungen einen stärkeren Anreiz zu Arbeitsaufnahme bieten und den Sozialstaat finanziell entlasten. Zudem soll die Gleichbehandlung mit anderen Geflüchteten wiederhergestellt werden.

Kritiker warnen allerdings vor erheblichen Nachteilen:

  • Reduzierte Leistungen könnten die Integration erschweren.
  • Betroffene Familien trifft die Kürzung besonders hart.
  • Für die Behörden entsteht hoher Verwaltungsaufwand – sowohl bei der Umstellung als auch bei der Nachkontrolle, ob Leistungen korrekt gezahlt wurden.
  • Die kommunalen Sozialkassen werden zusätzlich belastet, auch wenn es keine Gesamtersparnis gibt.

Wir, der Verein Für soziales Leben e.V., schließen uns der Kritik an. Wir haben das bereits hier zum Ausdrück gebracht: Solidariät für die Ukraine

Rechtliche Bewertung und nächste Schritte

Rückwirkende Verschärfungen von Sozialleistungen sind verfassungsrechtlich heikel, da sie in bestehende Rechtsverhältnisse und den Vertrauensschutz eingreifen können. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Abstimmung zwischen den zuständigen Ressorts der Bundesregierung und muss noch das gesamte parlamentarische Verfahren durchlaufen, inklusive Beratung im Bundestag und Bundesrat. Die Verabschiedung ist bis Ende 2025 geplant.

Zusammenfassung: Gesetzentwurf – kein Bürgergeld für ukrainische Flüchtlinge mehr

Die geplante Änderung ist und bleibt ein Politikum: Sie bringt keine echten Einsparungen, verlagert aber die Kosten und bürokratische Herausforderungen auf Länder und Kommunen. Für die betroffenen ukrainischen Geflüchteten bedeutet sie spürbare Leistungskürzungen und weniger Sicherheit. Zugleich steht die Umsetzung noch aus und könnte im parlamentarischen Verfahren Änderungen erfahren. Klar ist: Die Regelung wird die Migrations- und Sozialpolitik in Deutschland beeinflussen.

Quelle

https://www.deutschlandfunk.de/entwurf-neue-versorgung-fuer-ukrainer-bringt-kaum-einsparungen-100.html

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