Mit der geplanten „Neuen Grundsicherung“ steht eine Reform des deutschen Sozialstaats bevor. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat angekündigt, im Spätsommer oder Herbst 2025 einen Referentenentwurf vorzulegen, der das Bürgergeld grundlegend überarbeiten soll. Das Inkrafttreten ist für Anfang 2026 vorgesehen.
Was ist die „Neue Grundsicherung“?
Die „Neue Grundsicherung“ soll das bisherige Bürgergeld ablösen und für mehr Transparenz sowie Effizienz im System sorgen. Ziel ist es, das Sozialleistungssystem zu modernisieren und an aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen anzupassen. – Das sind jedenfalls die Aussagen der Bundesregierung. Effektiv dürfte es sich um eine Rückkehr zu “Hartz IV” bzw. um einen “Trump-Ansatz beim Bürgergeld” handeln!
Geplante Kernpunkte des Gesetzentwurfs „Neue Grundsicherung“
1. Umbenennung des Bürgergelds
- Das bisherige Bürgergeld wird offiziell in „Neue Grundsicherung“ umbenannt.
- Ziel ist eine klarere Abgrenzung zu früheren Sozialleistungen und eine Modernisierung des Sozialstaatsbegriffs.
2. Abschaffung der Karenzzeiten
- Die bislang geltenden Karenzzeiten, in denen Vermögen und Wohnkosten nur eingeschränkt geprüft werden, entfallen.
- Leistungsbeziehende müssen künftig sofort umfassende Angaben zu ihrem Vermögen und zu den Wohnkosten machen.
3. Änderungen beim Schonvermögen
- Die Freibeträge für das Schonvermögen werden gesenkt.
- Rücklagen, etwa für die Altersvorsorge, müssen verstärkt vor dem Leistungsbezug eingesetzt werden.
4. Strengere Leistungseinschränkungen
- Es werden strengere Mitwirkungspflichten für Leistungsbeziehende eingeführt.
- Bei Pflichtverletzungen und fehlender Kooperation drohen schnellere und umfassendere Leistungskürzungen.
- Die Sanktionen werden verschärft, um Anreize zur Arbeitsaufnahme zu stärken.
5. Politische und rechtliche Rahmenbedingungen
- Innerhalb der Koalition gibt es Widerstand gegen einen echten Systemwechsel; größere Einschnitte sind nicht geplant.
- Rechtliche Grenzen: Sozialleistungen dürfen laut Verfassungsgericht maximal um 30 % gekürzt werden. Eine komplette Streichung ist nur in Härtefällen und zeitlich begrenzt möglich.
6. Kostenentwicklung
- Trotz Reform sind keine drastischen Kürzungen der Sozialausgaben vorgesehen. Die Ausgaben für das Bürgergeld bleiben hoch und sinken nur leicht in den kommenden Jahren.
- Übersicht der geplanten Ausgaben (in Mrd. €)
Jahr | Bürgergeld-Ausgaben |
---|---|
2024 | 40,1 |
2025 | 42,6 |
2026 | 41,1 |
2027 | 40,2 |
2028 | 39,6 |
2029 | 39,7 |
Zeitplan der Reform “Neue Grundsicherung”
Meilenstein | Zeitpunkt |
---|---|
Vorlage Referentenentwurf | Spätsommer/Herbst 2025 |
Gesetzgebungsverfahren | Herbst/Winter 2025 |
Inkrafttreten | Anfang 2026 |
Was bedeutet das für Betroffene?
- Schnellere Vermögensprüfung: Wer Leistungen beantragt, muss künftig sofort sein gesamtes Vermögen offenlegen.
- Weniger Schonvermögen: Rücklagen müssen stärker eingesetzt werden, bevor staatliche Unterstützung greift.
- Strengere Sanktionen: Pflichtverletzungen werden konsequenter geahndet.
- Mehr Transparenz: Die Umbenennung und die neuen Regeln sollen das System verständlicher machen.
Zusammenfassung zum Gesetzentwurf “Neue Grundsicherung”
Die Kernpunkte des Gesetzentwurfs „Neue Grundsicherung“ umfassen vor allem die Umbenennung, die Abschaffung der Karenzzeiten, strengere Prüfungen beim Vermögen und verschärfte Sanktionen. Ein grundlegender Systemwechsel ist jedoch nicht vorgesehen, da größere Einschnitte politisch umstritten sind.