Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Grundsicherung / Bürgergeld: Jobcenter kürzt Geld bei Kur und Rehabilitation?

Eine medizinische Rehabilitation, möglicherweise im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung, wird auch für Bezieher von Bürgergeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende in manchen Fällen notwendig wird. Was gilt dann aber bei einer solchen Kur oder Reha hinsichtlich der Kosten ? Trägt das Jobcenter die Kosten? Kann es das Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld während der Rehabilitation kürzen? Oder wird es während der Kur weiter gezahlt? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Kur oder medizinische Rehabilitation – wer trägt die Kosten?

Bei einer Kur, also einer medizinischen Rehabilitation, stellt sich immer die Frage nach dem Kostenträger. Wo muss sie beantragt werden? Vorweg: keinesfalls ist das Jobcenter Kostenträger einer stationären Reha. In aller Regel ist die gesetzliche Rentenversicherung Kostenträger einer Reha für erwerbsfähige Menschen, die noch keine Rente beziehen oder das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Als weiterer Kostenträger kommt die Krankenkasse in Betracht. Das gilt insbesondere für Mütter-Kind-Kuren bzw. Väter-Kind-Kuren.

Die Kuren dauern in der Regel drei Wochen.

Keine Grundsicherung bzw. Bürgergeld bei Unterbringung in stationärer Einrichtung

Bürgergeld kann nicht beziehen, wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist. Dazu zählen auch Krankenhäuser und Reha-Kliniken. So steht es in § 7 Abs. 4 S. 1 SGB II (Bürgergeld Gesetz).

Es gibt aber eine zeitliche Ausnahmen: Wer voraussichtlich für weniger als 6 Monate in einem Krankenhaus untergebracht ist, verliert nicht den Anspruch auf Bürgergeld (§ 7 Abs. 4 S. 3 SGB II). Unter Krankenhaus fallen auch Kurkliniken und Rehe-Einrichtungen.

Darf Jobcenter den Regelsatz um den Verpflegungsanteil während der Reha kürzen?

Das Jobcenter ist nicht berechtigt, den Bürgergeld Regelsatz um den Verpflegungsanteil der Rehabilitationsmaßnahme zu kürzen, weil dieser Bedarf anderweitig gedeckt ist. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass der Bürgergeld Regelsatz als Pauschale erbracht wird. Man entscheidet selbst, wie man die Summe ausgibt. Man kann also auch Geld, das für Ernährung gedacht ist, (zum Teil) für Bekleidung ausgeben.

Reha-Aufenthalt und Zuzahlungen

Bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung fallen Zuzahlungen an, die der gesetzlich krankenversicherte Bürgergeld Bezieher leisten muss, und zwar in Höhe von 10 Euro pro Tag. Bei einer 3-Wochen-Kur sind das 210 Euro.

Es empfiehlt sich deshalb, sich von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen. Bürgergeld Bezieher müssen nur Zuzahlungen bis zur jährlichen Belastungsgrenze leisten, das sind 2 Prozent des jährlichen Regelbedarfs. Liegt eine chronisch Erkrankung vor, so müssen nur 1 Prozent an Zuzahlungen geleistet werden. Für 2024 wären das 67,56 Euro.

Information ist wichtig: Lesen Sie hier weiter!

Informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten einer Rehabilitation. Es gibt viele Beratungsstellen. Nachfolgend listen wir die wichtigsten auf:

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick
  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.