Wann darf das Jobcenter Bürgergeld ablehnen und auf Wohngeld verweisen?
Grundsätzlich ist Wohngeld nach dem Nachrangprinzip vorrangig gegenüber Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) – sofern damit die Hilfebedürftigkeit für die gesamte Bedarfsgemeinschaft mindestens drei Monate lang beseitigt wird (§ 12a Nr. 2 SGB II). In diesem Fall muss das Jobcenter tatsächlich auf die Beantragung von Wohngeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag hinweisen und darf Leistungen ablehnen, wenn die Behörde nachweist, dass die Bedürftigkeit durch Wohngeld beseitigt wird.
Aber: Die Entscheidung ist von Einzelfallprüfung abhängig! Pauschale Ablehnungen oder Verweise auf Wohngeld ohne konkrete Prüfung sind nicht zulässig und oft rechtswidrig. Gerade für die Fälle, in denen das Einkommen so gering ist, dass weder Wohngeld noch Bürgergeld für den gesamten Haushalt ausreicht, darf das Jobcenter Leistungen nicht einfach verweigern. Das gilt besonders, wenn einzelne Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft herausgelöst werden oder nur für Kinder Wohngeld beantragt werden soll.
Wann ist ein Verweis auf Wohngeld falsch?
- Keine doppelte Leistung: Bürgergeld und Wohngeld können nie gleichzeitig bezogen werden. Vorrangig ist aber das Wohngeld, wenn die Hilfebedürftigkeit vollständig entfällt.
- Einzelfall prüfen: Das Jobcenter muss im Einzelfall prüfen, ob das Wohngeld wirklich ausreicht. Ist das nicht gesichert, darf kein Verweis erfolgen.
- Keine Schlechterstellung: Es darf nicht passieren, dass einzelne Personen einer Bedarfsgemeinschaft auf Wohngeld verwiesen werden, während andere Bürgergeld bekommen.
- Karenzzeit beachten: Bei Wohnkosten gibt es eine zwölfmonatige Karenzzeit – auch überhöhte Mieten werden zunächst übernommen, und ein Verweis auf Wohngeld ist in dieser Zeit unzulässig.
- Recht auf Wahl: Laut aktueller Rechtsprechung kann ein Bedürftiger die für ihn günstigere Leistungsform wählen und muss nicht erst Wohngeld beantragen (BSG-Urteil vom 23.03.2021 – B 8 SO 2/20 R).
Was tun? Expertenrat, wenn Jobcenter Bürgergeld ablehnt und auf Wohngeld verweist
Betroffene sollten pauschale Ablehnungen nie akzeptieren und auf einer individuellen Bedarfsprüfung bestehen. Das Jobcenter muss transparent darlegen, ob und warum das Wohngeld tatsächlich vorrangig sein sollte. Kommt eine Ablehnung „wegen Wohngeld“ ohne korrekte Prüfung, empfiehlt sich Widerspruch und gegebenenfalls der Gang zum Sozialgericht.
Zudem sollten Ratsuchende auf die Karenzzeit bei Mieten und auf Besonderheiten bei Haushaltszusammensetzung achten. Beratung durch Sozialverbände ist in diesen Situationen besonders wertvoll.
Zusammenfassung: Jobcenter verweist auf Wohngeld statt Bürgergeld – zulässig?
Ein pauschaler Verweis auf Wohngeld durch das Jobcenter ist nicht rechtmäßig und kann den Anspruch auf Bürgergeld oder andere Sozialleistungen gefährden. Das Jobcenter muss immer umfassend prüfen, ob Wohngeld tatsächlich ausreicht – andernfalls muss es unterstützen und darf nicht auf externe Leistungen verweisen.