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Grundsicherungsgeld 2026: Was das ist und wann es kommt

Grundsicherungsgeld soll ab 2026 als neue Sozialleistung das bisherige Bürgergeld bzw. die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiterentwickeln und neu labeln. Im Kern geht es darum, das Existenzminimum für Menschen ohne ausreichendes Einkommen zu sichern – aber mit neuen Regeln bei Pflichten, Sanktionen und Vermögensprüfung. In nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., geben wir einen Überblick!

Was ist das Grundsicherungsgeld?

Grundsicherungsgeld ist eine geplante staatliche Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es knüpft an das bisherige System aus Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende an, soll es aber strukturieren und zugleich politisch neu ausrichten.
Die Leistung umfasst typischerweise zwei Bausteine: einen pauschalen Regelsatz für Lebensunterhalt (Essen, Kleidung, Strom, Teilhabe) und die Übernahme angemessener Kosten für Unterkunft und Heizung. Dabei bleibt das Ziel, ein soziokulturelles Existenzminimum sicherzustellen – also nicht nur „Überleben“, sondern minimale gesellschaftliche Teilhabe.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld?

Anspruch auf Grundsicherungsgeld sollen alle Personen haben, die

  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • ihren Lebensunterhalt nicht aus Einkommen, Vermögen oder vorrangigen Leistungen (z. B. Rente, Arbeitslosengeld I) finanzieren können und
  • die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Erwerbsfähigkeit, Altersgrenzen, Aufenthaltsstatus) erfüllen.

Unterschieden wird – wie bisher – zwischen Menschen im erwerbsfähigen Alter und Personen, die bereits dauerhaft erwerbsgemindert oder im Rentenalter sind. Für sie kann es unterschiedliche Zuständigkeiten und Berechnungsregeln geben, auch wenn der Name „Grundsicherungsgeld“ nach außen einheitlich wirkt.

Wie wird das Grundsicherungsgeld berechnet?

Die Höhe des Grundsicherungsgelds orientiert sich voraussichtlich weiterhin an standardisierten Regelsätzen, die jährlich angepasst werden. Ausgangspunkt ist ein Regelbedarf, der sich nach Haushaltskonstellation (alleinlebend, Paar, Kinder im Haushalt) richtet.
Hinzu kommen die tatsächlichen, „angemessenen“ Kosten für Unterkunft und Heizung – diese werden je nach Region, Mietspiegel und Haushaltsgröße festgelegt. Eigene Einkünfte wie Lohn, Renten, Unterhalt oder andere Sozialleistungen werden angerechnet, wobei es wie bisher Freibeträge für Erwerbseinkommen und bestimmte kleine Vermögensbeträge geben soll.

Vermögen, Schonvermögen und neue Prüfregeln

Mit Einführung des Grundsicherungsgelds ist damit zu rechnen, dass die großzügigen Karenzzeiten und Vermögensfreibeträge des Bürgergeldes überprüft oder verschärft werden. Vermögen, das über das Schonvermögen hinausgeht, muss dann voraussichtlich vor Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.
Geschützt bleiben soll typischerweise ein Grundbetrag an Ersparnissen („Schonvermögen“), eventuell abhängig vom Alter, sowie Dinge der normalen Lebensführung (Haushalt, einfache Fahrzeuge, notwendige Altersvorsorge). Strengere Vermögensprüfung bedeutet aber in der Praxis: Wer nennenswerte Rücklagen hat, muss eher mit Ablehnungen oder niedrigeren Leistungen rechnen.

Pflichten, Sanktionen und Mitwirkung

Wie beim Bürgergeld wird auch beim Grundsicherungsgeld das Prinzip „Fördern und Fordern“ eine große Rolle spielen. Leistungsbezieher müssen

  • an Eingliederungs- oder Kooperationsplänen mitwirken,
  • zumutbare Arbeit oder Maßnahmen annehmen,
  • Termine wahrnehmen und Unterlagen fristgerecht einreichen.

Bei Pflichtverletzungen drohen Sanktionen – also Kürzungen des Grundsicherungsgeldes. Politisch diskutiert wird eine härtere Gangart: schnellere und deutlichere Kürzungen bei wiederholter Verweigerung, zugleich aber im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen (Menschenwürde, Existenzminimum). Das bedeutet: komplette Leistungsstreichungen bleiben rechtlich schwierig, stärkere Kürzungen sind aber möglich.

Unterschied zum bisherigen Bürgergeld

Formal wird mit dem Grundsicherungsgeld eine „neue“ Leistung geschaffen, inhaltlich knüpft sie in vielen Punkten an bekannte Regeln aus SGB II und SGB XII an:

  • Name und Signalwirkung: Weg vom politisch aufgeladenen Begriff Bürgergeld, hin zu einem stärker technisch klingenden „Grundsicherungsgeld“.
  • Regeln bei Vermögen: Eher straffere Prüfung und geringere Schonfristen, wodurch schon zu Beginn genauer auf Ersparnisse geschaut wird.
  • Sanktionen: Tendenz zu strengeren, schneller greifenden Kürzungen bei Pflichtverstößen.
  • Steuerung von Arbeit: stärkere Fokussierung auf schnelle Vermittlung und weniger „Schonräume“ ohne Konsequenzen.

Für Betroffene fühlt sich das System daher eher wie eine Verschärfung an, auch wenn die Regelsätze zunächst ähnlich bleiben können.

Wann kommt das Grundsicherungsgeld

Der genaue Starttermin für die neue Grundsicherung steht noch nicht fest. Es liegt ein erster Gesetzentwurf vor. Als wahrscheinlich gilt der 1. Juli oder 1. August 2026.

Auswirkungen auf verschiedene Gruppen

  • Langzeitarbeitslose: Müssen mit intensiveren Mitwirkungspflichten und einem enger kontrollierten Leistungsbezug rechnen, inklusive mehr Einladungen, Maßnahmen und schnelleren Sanktionen.
  • Aufstocker und Geringverdiener: Für sie bleibt Grundsicherungsgeld ein ergänzender Anspruch, wenn der Lohn nicht reicht; je nach Ausgestaltung könnten Hinzuverdienstregeln leicht verbessert oder verschärft werden.
  • Ältere im Übergang zur Rente: Wer gesundheitlich eingeschränkt ist oder keine Chance mehr auf reguläre Beschäftigung hat, bleibt weiter im bisherigen Grundsicherungssystem, bis Erwerbsminderungsrente oder Altersrente greift – Übergänge können aber enger geprüft werden.
  • Familien mit Kindern: Grundsicherungsgeld wird mit anderen Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, ggf. irgendwann Kindergrundsicherung) verzahnt, sodass die Gesamtleistung für Kinder aus mehreren Bausteinen besteht.

Was Betroffene jetzt schon tun können

  • Unterlagen ordnen: Lückenlose Nachweise zu Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Schulden und gesundheitlichen Einschränkungen helfen später bei der Leistungsbewilligung.
  • Vermögen prüfen: Ersparnisse strukturieren, Verträge sichten und klären, welche Rücklagen als Altersvorsorge geschützt sein können.
  • Ansprüche vergleichen: Prüfen, ob alternative oder ergänzende Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, Erwerbsminderungsrente, Unterhalt) günstiger oder vorrangig sind.
  • Beratung nutzen: Sozialverbände, Schuldnerberatung, Rentenberatung und seriöse Onlineportale können helfen, die eigenen Rechte im künftigen System besser zu verstehen.

Auch wenn viele Details zur Ausgestaltung des Grundsicherungsgeldes politisch noch verhandelbar sind, ist klar: 2026 wird keine „komplett neue“ Welt geschaffen, sondern das bekannte Grundsicherungssystem unter neuem Namen und mit spürbaren Stellschrauben weitergeführt. Wer sich frühzeitig informiert, vermeidet Überraschungen – und kann seine Ansprüche besser durchsetzen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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