Idee des Jobbonus in der neuen Grundsicherung / Bürgergeld-Nachfolger
Die Grundidee: Nimmt eine leistungsberechtigte Person eine Arbeit auf, bleibt das Einkommen aus dem ersten Beschäftigungsmonat bei der Grundsicherungsberechnung vollständig außen vor. Dadurch würde im Monat der Arbeitsaufnahme die volle Grundsicherung plus das erste Gehalt zur Verfügung stehen, ohne dass Leistungen rückwirkend aufgehoben werden müssten. Gleichzeitig würden Unsicherheiten über Lohnhöhe, Einstiegsdatum oder variable Schichten in diesem sensiblen Übergangsmonat keinen sofortigen Ärger mit Bescheiden, Rückforderungen und Nachweisen auslösen.
Ziele: Anreiz zur Arbeitsaufnahme und weniger Bürokratie
Ein solcher Jobbonus verfolgt zwei Kernziele: Zum einen soll sich der Schritt in Arbeit für Betroffene „spürbar“ lohnen, weil im ersten Monat real mehr Geld zur Verfügung steht und Einstiegs- oder Umstellungskosten (Fahrtkosten, Kleidung, Kinderbetreuung) leichter getragen werden können. Zum anderen würde die Verwaltung Zeit und Aufwand sparen, weil komplizierte Berechnungen, vorläufige Bescheide, spätere Korrekturen und Rückforderungen für genau diesen Monat entfallen würden. Jobcenter könnten sich stärker auf Beratung und Stabilisierung der Arbeitsaufnahme konzentrieren, statt kleinteilig Ansprüche nachzujustieren.
Praktische Ausgestaltung des Jobbonus
Praktikabel wäre eine einfache, klar definierte Regel: Der Bonus greift genau im Monat der erstmaligen Aufnahme oder Wiederaufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung nach mindestens X Monaten im Leistungsbezug. Dieser Zeitraum (z. B. sechs oder zwölf Monate) würde verhindern, dass Personen mehrfach innerhalb kurzer Zeit den Bonus ausnutzen, indem sie wiederholt kurzfristige Beschäftigungen beenden und neu beginnen. Technisch ließe sich im Leistungsbescheid eine standardisierte „Bonus-Klausel“ verankern, die bei Meldung der Arbeitsaufnahme automatisch aktiviert wird, ohne dass für diesen Monat eine ausführliche Einkommensanrechnung stattfindet.
Finanzielle Wirkung für Bürgergeld-/Grundsicherungs-Beziehende
Für Leistungsbeziehende entsteht im ersten Arbeitsmonat ein spürbarer finanzieller Puffer: Neben der regulären Grundsicherung steht zusätzlich das volle erste Nettoeinkommen zur Verfügung, wodurch sich typische Einstiegskosten in Arbeit besser auffangen lassen. Gerade bei niedrigen Löhnen und unsicherer Arbeitslage reduziert dieser Puffer das Risiko, dass bereits im ersten Monat Schulden oder Engpässe entstehen, wenn etwa Arbeitswegkosten höher sind als erwartet oder das Gehalt später als zugesagt eingeht. Psychologisch ist wichtig: Der Schritt in Arbeit fühlt sich nicht sofort wie ein „Nullsummenspiel“ an, bei dem jede Euro-Verbesserung gleich wieder durch Leistungskürzung aufgefressen wird.
Verwaltungsentlastung und Vermeidung von Rückforderungen
Aus Verwaltungssicht läge der Vorteil darin, dass der komplizierteste Monat – der Einstieg – technisch stark vereinfacht wird. Derzeit müssen Jobcenter häufig vorläufig bewilligen, Einkommen schätzen, später korrigieren und zu viel gezahlte Leistungen zurückfordern, wenn tatsächliche Lohnabrechnungen vorliegen. Der Jobbonus würde diese Schleife für den ersten Monat weitgehend entbehrlich machen: Der bestehende Bescheid läuft einfach durch, das Einkommen wird erst ab dem Folgemonat regulär berücksichtigt. Das verringert Rückstände, Widersprüche und Klagepotenzial und senkt nebenbei die Angst vieler Leistungsbeziehender vor späteren Rückforderungen.
Mögliche Risiken und Steuerungsmechanismen
Ein Jobbonus müsste so gestaltet sein, dass er nicht zu Fehlanreizen oder Mitnahmeeffekten führt. Denkbare Steuerungsmechanismen wären etwa: Bindung an sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Begrenzung auf einen Bonus pro Person in einem bestimmten Zeitraum, Ausschluss rein kurzfristiger, ersichtlich nur „saisonaler“ Beschäftigungen ohne echte Integrationsperspektive. Zudem müsste klar geregelt sein, wie mit Fällen umzugehen ist, in denen ein Arbeitsverhältnis noch im ersten Monat scheitert – etwa ob der Bonus trotzdem bestehen bleibt oder unter engen Voraussetzungen nachträglich korrigiert werden kann.
Einordnung im Rahmen der neuen Grundsicherung
Im Kontext der geplanten Neuregelungen zur Grundsicherung (Bürgergeld – Reform), die häufig mit strengeren Pflichten und schärferen Sanktionen verbunden sind, würde ein Jobbonus einen sichtbaren positiven Gegenakzent setzen. Während viele Maßnahmen Druck erhöhen, würde dieser Ansatz ausnahmsweise einen klaren, materiellen Vorteil für kooperatives Verhalten – nämlich die Aufnahme von Arbeit – schaffen. Politisch ließe sich ein solches Modell gut mit dem Argument vermitteln, dass es weder „leistungsfeindlich“ sei noch die Grundidee der Bedürftigkeitsprüfung aufgibt, sondern lediglich den Einstieg in Erwerbsarbeit so gestaltet, dass er für alle Seiten – Betroffene und Jobcenter – einfacher und kalkulierbarer wird.


